Hallo Zusammen,
wir haben eine Mitarbeiterin, die für 2 Jahre Elternzeit beantragt hat.
Jetzt hat sie sich bei uns gemeldet und möchte im zweiten Jahr der Elternzeit gerne 20 Stunden pro Woche arbeiten kommen.
Gibt es eine Regelung, die das verbietet? Also kann man ihr das verweigern?
Muss sie ihre Elternzeit dann unterbrechen und bekommt von uns einen Teilzeitvertrag oder kann man ihr auch während der Elternzeit einen Teilzeitvertrag anbieten?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Arbeiten in der Elternzeit
6. August 2018
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Frage vom 6. August 2018 | 15:28
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeiten in der Elternzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. August 2018 | 15:45
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
Lies
https://www.elternzeit.de/teilzeit-beschaeftigung-elternzeit/
Da steht kompakt alles Wissensnotwendige.
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