Arbeiten in der corona zeit

28. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go542381-47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeiten in der corona zeit

So habe ein Problem ich arbeite in einer firma und bin in wechselschicht (früh, mittag) auch meine frau arbeitet (450€).
Sie richtet ihr Arbeitsplan nach mir, haben (2 kinder) eins 4 jahre alt und das andere 9 jahre
Am montag sollte ich frühschicht haben, aber weil 1 krank ist muss ich auf mittagschicht, ist das rechtens? Ps ihre schichten (tage) sind nicht wechselbar.

-- Editiert von go542381-47 am 28.03.2020 08:38

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

/// ... aber weil 1 krank ist muss ich auf mittagschicht

Verstehe ich nicht. Woher kommt dieses MUssß

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wer ist krank? Ein Kind, jemand im Dienst? Wenn die Frau ihre Arbeitszeit Deiner anpassen kann, wieso geht das am Montag nicht? Alles etwas unverständlich.

wirdwerden

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#3
 Von 
go542381-47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry nächste woche soll ich mittag machen.,obwohl ich früh hätte, weil ein anderer arbeiter kran ist

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

1. Mit Corona hat deine Anfrage also eher nix zu tun. Abgesehen davon, dass externe Kinderbetreuung derzeit eher flachfällt. Womit nicht gesagt ist, dass deswegen eure Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
2. Müssen ist was anderes als Sollen. Wenn der AG also möchte, dass du - anders als sonst üblich - in der Mittagsschicht arbeitest, muss er deine Einwände anhören - und danach entscheiden. Billiges Ermessen nennt sich das. Vielleicht kommt ja auch ein anderer MA infrage.

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#5
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Billiges Ermessen nennt sich das. Vielleicht kommt ja auch ein anderer MA infrage.


Sehe ich genauso.

Davon mal abgesehen, ist ein AG nicht für die Betreuung der Kinder seiner Angestellten zuständig. Es wäre einfach nur nett und entgegenkommend von ihm, wenn er es berücksichtigen würde.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go542381-47):
ihre schichten (tage) sind nicht wechselbar.

Warum nicht?
Kein Kollege der zum Tausch bereit?




-- Editiert von Harry van Sell am 28.03.2020 22:50

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7245 Beiträge, 1526x hilfreich)

Soweit ich weiss gibt es an Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen eine Notbetreuung für diese Fälle - wenn alle Stricke reissen. Ich bin aber auch der Meinung, dass man die Kinder schon mal einen halben Tag alleine lassen kann.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Notbetreuung gibt es, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist.

Und Vierjährige lässt man nicht mit einem Neunjährigen einen halben Tag allein.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die erste Frage ist doch, ob der Arbeitsvertrag den Schichtwechsel in der Form zulässt, ob es eine Regelung im Tarifvertrag/einer Betriebsvereinbarung gibt. Außerdem erschliesst sich mir nicht, wieso die Frau diesmal nicht den Arbeitsplan nach dem des Mannes richten kann. Und mir erschließt sich auch nicht, wieso da keine Notfallregelung in der Familie da ist. Man braucht doch immer mal eine Ersatzbetreuung für Kids. Nicht nur wegen Corona. Ich erinnere mich noch gut daran, dass Kita/Schule vom Gesundheitsamt wegen Kopfläusen komplett geschlossen wurden. Wir hatten seinerzeit eine Regelung, dass die Eltern sich in Notzeiten untereinander halfen, hat die Kita geregelt, bzw. der Elternbeirat dort.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 29.03.2020 09:16

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Außerdem erschliesst sich mir nicht, wieso die Frau diesmal nicht den Arbeitsplan nach dem des Mannes richten kann.

Logischerweise weils zu kurzfristig ist.
Da bleibt nur der Kollege der freiwillig tauscht - wenn das überhaupt geht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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