Hallo,
ich benötige mal Hilfe, wenn möglich sogar mit Paragraphen und Gesetzestexten, da ich nur gefunden habe, dass die Arbeitszeit erfasst werden muss.
Es geht um Folgendes: der Arbeitgeber wünscht ein "Erscheinen" am Samstag, um aufgelaufene Aufträge (Lagerlogistik) abzuarbeiten. Gearbeitet werden soll die normale Arbeitzeit 8h jedoch OHNE Zeiterfassung und ohne Stundenlohn, ABER mit Zahlung einer "Prämie" von 150,-!
Der Arbeitsvertrag lautet: 40 h Arbeitswoche von Montag bis Freitag.
Im Falle einer Inventur läuft es so, dass sich normal am Samstag oder Sonntag eingeloggt wird und die Zeit auch erfasst wird. Diese Zeit gilt dann als Überstunden.
Es gibt Diskussionen mit dem Arbeitgeber, weil dieser sich im Recht sieht.
Danke schonmal vorab
Arbeiten ohne Arbeitzeiterfassung
22. November 2023
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Frage vom 22. November 2023 | 16:04
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeiten ohne Arbeitzeiterfassung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 22. November 2023 | 16:22
Von
Status: Legende (18789 Beiträge, 6879x hilfreich)
Zitatwünscht ein "Erscheinen" :
Wünschen kann einer viel. Aber Wünsche werden nicht immer erfüllt, nicht einmal zu Weihnachten.
Wenn der AG wollen sollte, ordnet er Mehrarbeit/Überstunden an - mit Zeiterfassung etc.
Im Recht kann der AG sich nicht sehen, weil es ein Recht auf Wünsche oder im Wünschen nicht gibt.
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