Arbeiten trotz Krankschreibung

3. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sabine21
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)
Arbeiten trotz Krankschreibung

Nach einem Arbeitsunfall bin ich nun schon einige Monate krank geschrieben, danach Wiedereingliederung mit 4 Std. Arbeitszeit, Krankengeld läuft in dieser Zeit weiter über Berufsgenossenschaft.
Nun habe ich aber teilweise und über einen längeren Zeitraum voll gearbeitet, trotzdem will mir mein Chef die Stunden nicht zahlen. Von der Krankenkasse habe ich aber nur 2/3 des Lohnes bekommen.
Auf was habe ich Anspruch und in wie weit hatte mein Chef mich überhaupt beschäftigen dürfen? Ich arbeite in einem Handwerksbetrieb (nur 5 Mitarbeiter), der ziemlich anstrengend ist.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... vom prinzip her bedeutet 'krank' ein arbeitsverbot, also ganz oder garnicht. ausnahme eben die gestufte wiedereingliederung in den arbeitsprozess. du hättest also nicht in dem umfang arbeiten und dein chef dich nicht arbeiten lassen dürfen. wenn er dir lohn zahlt, ist das krankengeld futsch.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)


... vom prinzip her bedeutet 'krank' ein arbeitsverbot, also ganz oder garnicht.


Das ist nicht richtig. Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, dann berechtigt ihn diese AU nur, seine Leistung nicht zu erbringen. Sogesehen ist es ein Leistungsverweigerungsrecht mit der Folge, dass ihm entweder trotzdem der Entgeltanspruch erhalten bleibt oder er ggf. Kranken oder auch Arbeitslosengeld bekommt. Der AN kann aber selbst entscheiden, ob er von seinem Recht gebrauch machen will. Der AG kann aber nicht verlangen, dass der AN trotz AU arbeitet.

Wird voll gearbeitet, dann schuldet meines Erachtens der AG auch den Lohn für die Vollarbeit.

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#3
 Von 
Sabine21
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

es geht ja auch darum:

70% Krankengeld für die Wiedereingliederung mit begrenzter Arbeitszeit.
Wenn ich aber 8 Stunden arbeite und trotzdem nur 70% bekomme, was hab ich dann davon? Dann könnte mich der Arzt ja auch gesund schreiben und ich bekomm 100% Lohn.
Und was ist wenn der Arbeitgeber dann die mehr gearbeiteten Stunden doch nicht zahlen will?
Außerdem denke ich doch er macht sich strafbar, weil er den Heilungsprozess wesentlich verlangsamt mit 100% Arbeit. Und ob das der Berufsgenossenschaft gefällt???

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@sabine

mit der letzten anmerkung hast du recht.
entweder 70% durch kg und entsprechend weniger arbeiten oder komplett gehalt weil du voll arbeitest.
wenn du (und da gilt d. eigenverantwortung u. mitwirkungspflicht) länger arbeitest. als in d. wiedereingliederung vereinbart ist, kann der ag die arbeitskraft annehmen. ihm entstehen keine nachteile. es liegt an dir.

noch deutlicher (mein i. nicht böse): wenn du 8 st arbeitest trotz der vereinbarung ist das dein problem, selber schuld.
es kommt noch schlimmer: wenn die gkv spitz kriegt, dass du die doppelte zeit arbeitest, können sie das kg zurückfordern u. du darfst dich dann mit d. ag um das gehalt 'streiten'.
erschleichung von sog. transferleistungen(kg, sozialhilfe, alg2 etc)

an deiner stelle würde ich mich nicht weiter au schreiben lassen, denn du bist doch gesund.(?)

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 03.07.2007 11:25:23

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#5
 Von 
Sabine21
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

nein leider bin ich wirklich nicht ganz gesund,
aber der Chef hatte so viel Arbeit.
.....und ich hatte Angst dass er mir kündigt, wenn ich so lange krank bin....
ich weiss, ich bin ganz schön blöd gewesen.

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@sabine

tja, einsicht ist der erste schritt;)
wenn du nicht gesund bist, lass dich weder belatschern noch mach es aus angst um den job. das bringt dir nur schaden.
wenn er dir kündigen sollte, kommt es auf den grund an, auf die mitarbeiterzahl usw.
warum sollte er? er zahlt doch noch nicht mal, er könnte ne ersatzkraft einstellen.
deshalb ist doch die lohnfortzahlung 'nur' 6 wochen und dann kg. von dem 'eingesparten' kann jeder ag sich übergangsweise jemanden einstellen.

sunbee

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