Arbeiten vom Kindergarten aus

27. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
kevyo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeiten vom Kindergarten aus

Hallo zusammen,

wie kann man gegenüber einem AN schlüssig argumentieren, dass er nicht vom Kindergarten aus arbeiten kann, um sein Kind bei der Eingewöhnung zu begleiten?

Danke!

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von kevyo):
wie kann man gegenüber einem AN schlüssig argumentieren, dass er nicht vom Kindergarten aus arbeiten kann, um sein Kind bei der Eingewöhnung zu begleiten?

Während des Urlaubs/Überstundenabbau/Freistellung (je nach dem was man beantragt hat) ist man von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung befreit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... gegenüber einem AN schlüssig argumentieren, ...

Am besten mit dem Arbeitsvertrag.
Wenn du deine Anfrage nicht gar so nebulös halten würdest, könnte die Antwort auch präziser ausfallen ...

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Die Fragestellung ist tatsächlich etwas schwach im Aufbau!

Wenn du Einzelhändler bist und dein Arbeitnehmer im Verkauf, dürfte die Argumentation z. B. nicht sehr schwer fallen......
Hier geht es um einen Heim-Arbeitsplatz, oder? Wie ist die Vertragsgestaltung und was das Arbeitsfeld?

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Eingewöhnung ist doch nur 1-2 Tage... -> Urlaub nehmen und fertig....

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#5
 Von 
kevyo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um einen Büromitarbeiter, der 1 Tag pro Woche aus dem Home Office und 4 Tage im Büro arbeitet. Jetzt allerdings hat er seinen sämtlichen Jahresurlaub aufgebraucht, um die Eingewöhnung seines Kindes in der KiTa zu begleiten.

Jedoch ist die Eingewöhnung seiner Meinung nach nach diesem Urlaub noch nicht abgeschlossen und er hat gefragt, ob er nun eine gewisse Zeit den Vormittag über aus dem Kindergarten heraus arbeiten kann. Nun geht es darum, eine schlüssige Begründung zu finden, wieso der Kindergarten kein geeigneter Arbeitsplatz ist.

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Helicopter-Eltern ?
Unsere 2-jährige Tochter geht seit September in den Kindergarten. 2tage war die Mama vormittags dabei und seitdem geht sie alleine.. Wie lange gewöhnt sich denn das Kind schon ein ?

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Meine Frage an den AN würde lauten, wie er schlüssig darlegen kann, vom Kiga aus in gleicher Weise konzentriert und zielstrebig arbeiten zu können wie im Homeoffice. Die Bedenken dürften doch sein, dass er oder sie dort keinen Rückzugsort haben dürfte und Störungen allgegenwärtig sein müssten.

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#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zudem stellt sich auch die Frage, wie der AN gewährleisten will, dass er die ihn treffenden Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsverpflichtungen einhält. Alle die im Kindergarten sind, sind fremde Dritte. Die gehen die Geschäfte des AG des AN schlicht nichts an. Wie will denn der AN gewährleisten, dass Telefonate nicht mitgehört werden oder irgendwelche Dritte mal einen Blick auf die Unterlagen oder den Computer werfen. Und mit Blick auf den Computer meine ich jetzt nicht, dass da ein Fremder sich vorsetzt und mal guckt, was da so alles auf der Festplatte gespeichert ist, sondern wirklich im Vorbeigehen sich den Bildschirm anguckt.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Kindergärten dulden in der Regel keine Erwerbsarbeit Dritter in ihren Räumen, das dürfte als Begründung reichen. Das kann auch die Leitung des KiGa schriftlich mitgeben. Ziel ist ja nicht zu arbeiten, sondern im Grunde genommen das Kind abzugeben.

Wenn man schon seinen Jahresurlaub für die Eingewöhnung verbraucht hat, dann stimmt was nicht. Das Kind freut sich natürlich, wenn es neben all dem Neuen und Tollen noch sein Elternteil dabei hat. Und natürlich tut der Abschied weh, aber über wieviele Wochen läuft denn schon "die Eingewöhnung"?

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#10
 Von 
kevyo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie lange das Ganze schon geht, kann ich gerade nicht rausfinden. Gibt es irgendwelche Gründe, die aus versicherungstechnischer Sicht dagegen sprechen?

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#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich schreib es gerne nochmal, wir haben jetzt unser 5. Kind in den Kindergarten gebracht. 2-3 Tage Eingewöhnung reichen völlig aus..... Dann kommen sicher noch ein paar Tage, wo der Abschied seitens des Kindes tränenreich wird, aber sobald die Eltern gegangen sind, hören die Kinder eigentlich auch auf.

Wenn sie natürlich merken, dass sie mit dem Verhalten Erfolg haben und die Eltern da bleiben, dann nutzen die das sicherlich aus.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von kevyo):
Gibt es irgendwelche Gründe, die aus versicherungstechnischer Sicht dagegen sprechen?


Ich denke ja.
Der Kindergarten ist nicht der Arbeitsort des AN, sollte ein Wegeunfall passieren, wird keine BG dafür aufkommen.
Auch das Arbeitsmaterial (Firmenlaptop?) hat in einem Kindergärten nichts zu suchen, das Risiko, dass dieser dort beschädigt wird ist enorm.

Zitat (von Michael32):
Dann kommen sicher noch ein paar Tage, wo der Abschied seitens des Kindes tränenreich wird, aber sobald die Eltern gegangen sind, hören die Kinder eigentlich auch auf.


Und das umgehend, sobald die Eltern außer Sichtweite sind.

Zitat (von kevyo):
Jedoch ist die Eingewöhnung seiner Meinung nach nach diesem Urlaub noch nicht abgeschlossen....


Ich würde dem AN anraten, sich mit der Einrichtung in Verbindung zu setzen und die Einschätzung der Erzieher einholen.
Die "Meinung und Empfindung" der Eltern haben in der Regel wenig mit der Realität zu tun.

Zitat (von kevyo):
Nun geht es darum, eine schlüssige Begründung zu finden, wieso der Kindergarten kein geeigneter Arbeitsplatz ist.


Nicht wirklich. Ich muss mich als AG nicht dafür rechtfertigen, wenn ich meinem AN untersage von bestimmen Orten aus zu arbeiten.

Gründe dafür gäbe es genug (Versicherung, Schäden an Arbeitmitteln, ungenügende Geheimhaltung, mögliche mangelhafte Arbeitsleistung(wegen Lärm), aber warum sollte man sich auf eine Endlose Diskussion einlassen?
Ich würde dem AN anbieten unbezahlten Urlaub zu nehmen, wenn er der Meinung ist das er sein Kind weiterhin in den Kindergarten begleiten MUSS, vorausgesetzt natürlich, dass man eine gewisse Zeit lang auf den AN verzichten kann.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von kevyo):
Jetzt allerdings hat er seinen sämtlichen Jahresurlaub aufgebraucht, um die Eingewöhnung seines Kindes in der KiTa zu begleiten.

Das ist ja schon einen Menge ... kann es sein das es hier weniger um die Eingewöhnung seines Kindes geht, sondern eher um die nicht erfolgreiche Entwöhnung der Elternteils? :neck:



Gegenüber dem Arbeitgeber müsste man vermutlich folgende Argumente entkräften:
Kinderlärm in KiTas
- ist nicht förderlich für die eigene Arbeitsleistung
- stört Telefongespräche (insbesondere bei firmenexternen Telefonaten ist das ein "No-Go")
- Stromversorgung der notwendigen Arbeitsgeräte
- mögliche Beschädigung der notwendigen Arbeitsgeräte
- Versicherung des Arbeitnehmers
- Genehmigung der KiTa
- Einhaltung der für den Arbeitnehmer geltenden Vorschriften der UVV, BG, ... in der KiTa


Was für Argumente hat denn der AG gebracht?



Zitat (von spatenklopper):
ch würde dem AN anbieten unbezahlten Urlaub zu nehmen, wenn er der Meinung ist das er sein Kind weiterhin in den Kindergarten begleiten MUSS, vorausgesetzt natürlich, dass man eine gewisse Zeit lang auf den AN verzichten kann.

Dumm nur wenn der AG dann merkt das der AN tatsächlich gut ersetzbar ist.
Oder doch gut? Weil der AN dann zwar weniger Geld aber ganz ganz viel Zeit für des Kind hat?
:devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

@ Harry

So wie ich es verstanden habe, fragt der TE hier als, oder in Vertretung für den Arbeitgeber.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kevyo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig :-)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Es geht um einen Büromitarbeiter, der 1 Tag pro Woche aus dem Home Office und 4 Tage im Büro arbeitet.


Wenn das so vertraglich vereinbart ist, braucht es keiner Argumente. Der AN muss seine Pflichten aus dem AV erfüllen.
Wenn er keinen Resturlaub mehr hat, kann er auch keinen mehr nehmen; das sind die rechtlichen Tatsachen

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13989x hilfreich)

Nochmals ganz klar. Es geht ja nicht um den einen Tag Home-Office, sondern um die Tage, in denen der AN seinen Arbeitsplatz beim AG hat. Und da hat er dort seine Leistung zu erbringen. Und nicht im Freibad, in der Oper oder im Kindergarten. Da müssen auch nicht viele Argumente kommen, wir sind ja nicht auf einem orientalischen Bazar.

Mich wundert allerdings, dass der Kindergarten diesen Zirkus mitmacht. Ich kenne etliche Kindergärten, da sollen die Eltern gar nicht dabei sein, oder allenfalls eben 1-2 Tage. Denn das Kind soll ja lernen, ohne Eltern zurecht zu kommen, und das geht nun mal nur, wenn die Eltern nicht dabei sind. Da stimme ich @ Michael zu. Und auch Riesengeschrei bei der Trennung ist nicht unbedingt ein Zeichen dafür, dass das Kind die Trennung nicht verkraftet. Die wissen nämlich auch, wie man die Eltern unter Druck setzt. Ich weiß, wovon ich schreibe, glaubt es mir mal.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Zitat:
[..]Nochmals ganz klar. Es geht ja nicht um den einen Tag Home-Office, sondern um die Tage, in denen der AN seinen Arbeitsplatz beim AG hat. [...]

Wobei ich hier skeptisch bin, dass der Homeoffice-Tag dann wirklich für die Heimarbeit der Firma genutzt wird.....
Ebenso wenn sich nach Ablehnung des Wunsches der AN sofort selber krankmeldet.
Womöglich kennt der Kinderarzt noch eine legale Methode für den Bezug von Kinderkrankengeld um den Lohnausfall nicht ausufern zu lassen.


Familienfeindlichkeit kann man dem AG jetzt nun wirklich nicht vorwerfen. Das zeigt ja schon die Flexibiltät bei der Vergabe des Urlaubs.
Manchmal sind Kinder tatsächlich noch zu wenig entwickelt für den Kiga. Betrifft aber eher eine Minderheit bei den U3-Kindern.

Die Kigas, die ich kenne, bieten max. 1,2 Tage Eingewöhnung an und würden eine Büroeinrichtung mit Sicherheit nicht dulden.
Es mag zwar immer mal Kiga-Leitungen mit außergewöhnlichen pädagogischen Konzepten geben, aber den anderen 95% würde das nicht passen.
Das Zulassen von gewerblichen Arbeiten in den Kiga-Räumen kann den Verantwortlichen arbeitsrechtlichen Ärger mit den Vorgesetzten beim Träger einbringen. Wenn die Gerätschaften des Büroarbeiters etwa einen Brand auslösen wird die Firma oder Mitarbeiter in die Haftung genommen.
Desweiteren werden sich die anderen Eltern richtig schön die Mäuler zerreissen. Das fällt dann auch negativ auf die Firma von des Arbeitgebers zurück.

Es bleibt dann nur noch unbezahlter Urlaub. Der unbezahlten Urlaub hat den Nachteil, dass er nicht auf die Rente angerechnet wird (oder nur kleine Freimenge ist unschädlich).
Dann sollte ab einer Dauer die Beantragung von Elternzeit erwogen werden. Das geht bei Kooperation mit dem Arbeitgeber noch bis zum 8. ten Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen.

siehe http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html ,16 und folgende








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#21
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)

Also ich kenne hier einige Krippen und Kindergärten, die durchaus andere Eingewöhnungskonzepte als "max 2 Tage"haben:

Je nach Alter des Kindes (wurde das bereits genannt? Ich habs nicht gelesen) kann es erstmal bis zu 3 Tagen für 1/2 Stunde mit Eltern sein. Dann 2- 3 Tage ohne Eltern und anschließend wird der Zeitraum langsam erhöht. Bei meinem Sohn hat es 6 Wochen gedauert bis wir auf 6 Stunden waren.
In den letzten Wochen bedeutete das jedoch, dass ich die Stunden nicht im Flur rumgehangen bin, sondern hinkonnte wo ich will.

Warum der Ag hier in der Krippe bleiben will erschließt sich mir nicht:
Entweder muss er bei dem Kind sein, dann kann er aber schlicht nicht arbeiten.
Oder er lässt das Kind wenige Stunden allein dort, dann könnte er in dieser Zeit arbeiten, kommt ja aber nicht auf die normale Arbeitszeit(wodurch er ein Problem hat).
Oder er lässt das Kind viele Stunden alleine dort, dann kann er auch ins Büro fahren. (Wie sollte es sonst nach der Eingewöhnung gehen?)

(Und wie lange die Eingewöhnung dauert hat nicht nur was mit Überbehütung zu tun. Es ist durchaus ein Unterschied wie alt das Kind ist, ob es Geschwister hat, was Vorerfahrungen sind...)

Den legale Weg mit Kinderkrankenschein versteh ich übrigens nicht: Kinderkrankengeld ist NICHT dafür da um ein Kind einzugewöhnen sondern Elternzeit. Ich hoffe daran halten sich die Kinderärzte auch!

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