Hallo!
Ich bin jetzt im 3. Jahr der Elternzeit. Erhalte also auch keine Unterstützung mehr. Mein altes Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt.
Mir wird jetzt angeboten für ca. 8 Wochen halbtags (20 Std./Woche) bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Es handelt sich nicht um ein Konkurrenzunternehmen meines alten AGs.
Wenn ich das richtig sehe, muss ich vorher die Genehmigung meines Chefs einholen. Muss die Krankenkasse/ Rentenversicherung informiert werden, dass die neue Beschäftigung nur eine befristete ist und kein neues Arbeitsverhältnis? Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Vielen Dank
g.h.
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Arbeiten während der Elternzeit
13. Oktober 2009
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Frage vom 13. Oktober 2009 | 22:40
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeiten während der Elternzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2009 | 11:38
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
das mit der genehmigung des ag ist richtig. information kasse und rententräger kann nicht schaden, ist aber eigentlich sache des tz-ag.
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