Arbeitgeber Anzeige wegen Betrug

24. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb444333-64
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber Anzeige wegen Betrug

Hallo,

Ich habe ein Riesen Problem und hoffe jemand kann mit dabei weiterhelfen.

Zum Fall:

Ich wurde letztes Jahr im Oktober gekündigt, da mir mein Arbeitgeber einen Betrug innerhalb des Unternehmens (Einzelhandel ) nachweisen konnte. Wir führten damals ein Gespräch und er drohte mir, dass wenn ich den Betrug nicht zugeben würde, würde er dafür sorgen das ich in Der Branche nie wieder Fuss fassen würde. Aus falschem Stolz gab ich es natürlich nicht zu. Daraufhin bekam ich meine Freistellung und kurz darauf die Kündigung.

In der Zwischenzeit bin ich im Mai wegen nachweislich 43 Fachen fahren ohne Fahrerlaubnis zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Ich sah mein Fehlverhalten wirklich ein, gelobte mir Besserung und begab mich auf Jobsuche mit der Absicht, mein Leben in die richtige Bahn zu lenken und fortan alles legal zu bestreiten.

Ich habe seit 2 Wochen eine Zusage für einen Führungsposition im Einzelhandel und bin darüber sehr glücklich. Da ich momentan jeden Tag auf meinen Arbeitsvertrag warte, bin ich auch heute morgen zum Briefkasten geeilt und musste mit Entsetzen feststellen, daß ich eine Vorladung der Polizei bekommen habe, die mich wegen Verdachts auf Betrug als Beschuldigten vernehmen möchten.

Ich habe nun Angst wieder alles zu verlieren, meinen neuen Job und natürlich meine Freiheit. Was soll ich nun tun?

By the way: ich hatte vor 3 Monaten eine feste Zusage für einen neuen job, auch im Einzelhandel. Man rief mich an und sagte mir das ich einen guten Eindruck im Vorstellungsgespräch gemacht habe und aufgrund dessen wolle man mich einstellen (der Anruf kam vom regionalleiter) 2 Stunden später rief mich die gleiche Person wieder an und sagte mir, das es ihm wirklich leid tut, aber könne mir den Job doch nicht anbieten, da der VerkaufsLeiter (sein direkter Vorgesetzter) zufälligerweise auch gleichzeitig nach Einem Store Manager gesucht hat und diesen schon eingestellt... ich bin nicht dumm und ich weiss das mein ehemaliger Vorgesetzter dort gesagt hat, man solle mich nicht einstellen. Ist das rechtens und kann er das jetzt überall so machen?

Ich wäre wirklich um jede Hilfe dankbar, habe einfach nur eine große Existenzangst und ich zweifle langsam daran jemals nochmal auf die Beine zu kommen!

Vielen Dank!

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28 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Es ist absolut üblich, dass man beim letzten oder vorletzten Arbeitgeber anruft und sich informiert. Und es langt ja der freundliche Hinweis, dass man nichts sagen wolle. Da muss nicht mehr gesagt werden. Und das kann nun niemandem verboten werden.

wirdwerden

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#2
 Von 
fb444333-64
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe selbst Personal rekrutiert und diese Anrufe tätigen Unternehmen BEVOR Sie dem Arbeitnehmer eine Zusage senden, damit es erst garnicht zu der Situation kommt wie ich sie erleben musste. Ich denke viel eher das die Regionalleitung meinen Namen angegeben hat und dieser durch Hinweise wohl schon bekannt war.

Wie solle man seine Drohung sonst wahr machen, da sich viele Unternehmen auch auf die Arbeitszeugnisse der vorherigen Unternehmen verlassen. Und meine Arbeitszeugnis war sehr gut, da ich auch (bis auf den Betrug) gute Arbeit geleistet habe!!

Trotzdem danke!

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Und ein Führungszeugnis für den nächsten Job wollte keiner sehen? Denn das ist für die nächsten 7 Jahre ohnehin mit einem Eintrag versehen, mal ganz unabhängig von dem neuen Verfahren...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ja aber das letzte Zeugnis wird ja nicht so sexy sein. Denn einem Betrüger gibt man nun mal kein gutes Zeugnis, in welchem drinnen steht "er war immer ehrlich und zuverlässig," und dann ruft man da an, und da muss gar nichts gesagt werden. Ein freundliches "ich möchte darüber nicht reden" langt doch völlig aus. Und wann recherchiert wird, das ist doch völlig unterschiedlich. Ist ja vor einer verbindlichen Zusage recherchiert worden.

wirdwerden

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#5
 Von 
fb444333-64
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, bei meinem neuen Arbeitgeber musste ich kein Führungszeugnis vorlegen, was auch garnicht so unüblich ist, da ich nun erst meinen dritten Arbeitgeber in einem 8 Jährigen Arbeitsleben habe. In meinem jetziges Arbeitszeugnis steht aber das ich zuverlässig war, von Ehrlichkeit ist nichts zu lesen.

Ich möchte auch lediglich wissen wie ich nun Verfahren soll?! Da ich den Betrug damals nicht zugegeben habe und nun nach 9 monaten erst eine Anzeige bekommen habe. Wieso bekomme ich gerade oder erst jetzt jetzt diese Anzeige?

Welche Gründe könnte mein ehemaliger Arbeitgeber haben mich gerade jetzt anzuzeigen, wo ich kurz davor stehe ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Welche Gründe könnte mein ehemaliger Arbeitgeber haben mich gerade jetzt anzuzeigen, wo ich kurz davor stehe ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen? Erstens kann das hier keiner wissen. Und zweitens ist das völlig schnuppe - wenn Sie es wüßten, würde das überhaupt nichts an der Situation ändern.
Ich möchte auch lediglich wissen wie ich nun Verfahren soll?! Nun, wenn der Betrug ohnehin nachweisbar ist, könnte man ja mal über ein Geständnis nachdenken...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wer sagt denn, dass er es erst jetzt gemacht hat? Die Verzögerung kann verschiedenste Gründe haben, die auch bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei liegen können. Vielleicht auch in Deinem Verhalten? Hast Du den Schaden wieder gut gemacht? Wollte er dir eine Chance geben? Nur, von diesem Ermittlungsverfahren weiss doch der neue Arbeitgeber nichts. Wie geschrieben: auf Anfrage braucht der Ex nur zu sagen, er wolle darüber nicht reden. Dann ist alles klar.

Und ich sehe noch ein ganz anderes Problem. Wenn Du wegen Betruges verurteilt wirst, dann wird eine Gesamtstrafe mit der alten Strafe gebildet, wenn ich das von den Daten her hier richtig überblicke. 2 Jahre ist die absolute Grenze für eine Freiheietsstrafe auf Bewährung. Das bedeutet, im Falle der Verurteilung wirst Du einsitzen gehen. Wenn man keine Einstellung des neuen Verfahrens hin bekommt.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 24.06.2016 17:07

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#8
 Von 
fb444333-64
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, vielen dank.
Ich werde nun gestehen und probieren meinen ehemaligen Arbeitgeber zu einer außergerichtlichen Einigung zu überreden, wenn ich Ihnen meine Situation erkläre, haben Sie eventuell noch Verständnis dafür. Zudem bin ich auch gerne bereit den verursachten Schaden zurück zu zahlen!

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Na ja, auch wenn der Ex-Arbeitgeber kein Interesse an der weiteren Strafverfolgung hat, der Staatsanwalt hat es!

wirdwerden

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#10
 Von 
fb444333-64
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Und das kann man nicht umgehen?

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Und das kann man nicht umgehen? Nö. Leider erweckt das weitverbreitete Märchen vom "Zurückziehen einer Anzeige" den Eindruck, sowas ginge. Es geht aber nicht.
Zudem bin ich auch gerne bereit den verursachten Schaden zurück zu zahlen! Das ist ja wirklich rührend, daß Sie tun wollen, wozu Sie ohnehin per Gesetz verpflichtet sind...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
fb444333-64
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz ehrlich, ich frage hier lediglich um Rat, ich muss mich jetzt nicht ins lächerliche ziehen lassen. Wenn ich wüsste wozu ich verpflichtet bin und was mich Alles erwarten kann, würde ich hier nicht um den ein oder anderen Rat bitten!
Mir ist bewusst das ich mich viel früher dazu hätte äußern müssen und das es feige war meinen Fehler nicht einzugestehen. Und natürlich habe ich nun Angst ins Gefängnis gehen zu müssen, deshalb versuche ich ja nun meinen Fehler wieder gut zu machen!!

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Ganz ehrlich, ich frage hier lediglich um Rat, ich muss mich jetzt nicht ins lächerliche ziehen lassen. Wenn ich wüsste wozu ich verpflichtet bin und was mich Alles erwarten kann, würde ich hier nicht um den ein oder oder anderen Rat bitten! Na klar, und daß man einen durch Straftaten verursachten Schaden wiedergutzumachen hat, haben Sie natürlich noch nie gehört und bieten das daher höchst gönnerhaft an... Und wenn Sie Meinungen anderer Leute nicht ertragen, dann sollten Sie halt nicht in Foren posten.
Und natürlich habe ich nun Angst ins Gefängnis gehen zu müssen, deshalb versuche ich ja nun meinen Fehler wieder gut zu machen!! Das eine (Wiedergutmachung) wird aber das andere (Haft) nicht unbedingt verhindern...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Die Frage ging doch gar nicht um Deine Verpflichtungen, sondern schlicht und ergreifend darum, was das Opfer Deines Betruges darf.

wirdwerden

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat:
ich bin nicht dumm und ich weiss das mein ehemaliger Vorgesetzter dort gesagt hat, man solle mich nicht einstellen.

Ja, und tragischerweise hat man diese Mitteilung auch noch selbst an den potentiellen Arbeitgeber übermittelt:
Zitat:
In meinem jetziges Arbeitszeugnis steht aber das ich zuverlässig war, von Ehrlichkeit ist nichts zu lesen.




Zitat:
Ist das rechtens und kann er das jetzt überall so machen?

Ja, das ist sogar vorgeschrieben, das ein Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß sein muss.



Zitat:
Ich werde nun gestehen und probieren meinen ehemaligen Arbeitgeber zu einer außergerichtlichen Einigung zu überreden, wenn ich Ihnen meine Situation erkläre, haben Sie eventuell noch Verständnis dafür. Zudem bin ich auch gerne bereit den verursachten Schaden zurück zu zahlen!

Das beste Argument dürfte doch sein, das ein Hartz-IV-Empfänger keine Wiedergutmachung leisten kann?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von fb444333-64):
Wenn ich wüsste wozu ich verpflichtet bin und was mich Alles erwarten kann, würde ich hier nicht um den ein oder anderen Rat bitten!


Ich denke, Sie könnten viel erreichen, wenn Sie nicht fragen, wozu Sie gesetzlich verpflichtet sind, sondern zeitnah das tun, was schon der Anstand gebietet. Unglücklicherweise ist dieser Zug wohl schon abgefahren. Wenn Sie erst durch eine Einladung zur Beschuldigtenvernehmung auf die Idee kommen, den Schaden vielleicht mal wiedergutzumachen, dann lässt das nicht auf echte Einsicht schließen.

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, und tragischerweise hat man diese Mitteilung auch noch selbst an den potentiellen Arbeitgeber übermittelt:

Zitat:
In meinem jetziges Arbeitszeugnis steht aber das ich zuverlässig war, von Ehrlichkeit ist nichts zu lesen.


Ich teile diese Interpretation nicht in jedem Fall, abhängig von der ehemaligen Position des fb444333-64. Ich würde auch denken, dass der fb444333-64 gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden wäre, wenn man das so gedeutet hätte. Auch habe ich selbst in meinem Leben noch kein Zeugnis bekommen, in dem man mir Ehrlichkeit bescheinigt hätte. Ich vermute, Ehrlichkeit ist eher ein Erfordernis für die Mannschaftsgrade.

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#17
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Es kommt einfach auf die Branche an. Im Einzelhandel ist Ehrlichkeit eine Eigenschaft, die in der Regel auch im Zeugnis erwähnt wird und deren Fehlen zu Rückschlüssen führen kann.

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

So isses. Und - es ist absolut üblich, dass man sich die Bewerber erst nach einem Vorstellungsgespräch genauer anschaut. Das oder die Telefonate tätigt, in die Einzelheiten geht. Vorher wäre das Zeitverschwendung. Und nochmals, da muss überhaupt nichts konkretes gesagt worden sein. Der freundliche Satz, man wolle sich nicht äußern in der Kombi mit dem zwar wohlwollendem, aber lückenhaftem Zeugnis, das langt doch. Da muss niemand was konkretes sagen.

wirdwerden

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#19
 Von 
guest-12327.06.2016 21:34:33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 58x hilfreich)

Und nur mal für die Zukunft für Sie und für sämtliche andere Arbeitnehmer die hier mitlesen:

Wenn Sie demnächst ein Arbeitsverhältnis beenden (Egal ob Sie oder Ihr Arbeitgeber Einen Aufhebungsvertrag anregt), dann bestehen Sie auf folgende Klausel im Aufhebungsvertrag:

"Eventuelle telefonische Nachfragen und Auskünfte neuer Arbeitgeber zur Motivation und zur Leistungsbereitschaft von Herrn ... / Frau ... sind wohlwollend und einstellungsförderlich, entsprechend dem Arbeitszeugnis, zu beantworten."

Es ist zwar keine Garantie, aber es erhöht die Chancen, dass wegen dem Anruf nicht zu einer Nichteinstellung kommt.


MFG

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Er ist doch gekündigt worden, die Frage des Aufhebungsvertrages stellt sich doch hier gar nicht. Außerdem, wir haben ein Lückenzeugnis. Und, Lügen darf der Arbeitgeber auch nicht. Und die Motivation kann doch immer posititv beantwortet werden. Er war doch motiviert, den AG zu betrügen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12327.06.2016 21:34:33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 58x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Er ist doch gekündigt worden, die Frage des Aufhebungsvertrages stellt sich doch hier gar nicht.


Deswegen schrieb ich auch "Wenn Sie demnächst ein Arbeitsverhältnis beenden....." Nur so als Tipp für Ihn für die Zukunft. Wenn sein neuer AG z.b. von Tatsachen erfährt, welche beim Vorstellungsgespräch nicht angegeben wurden und ihm einen Aufhebungsvertrag (statt Kündigung) anbietet, dann würde ich schon auf diese Klausel bestehen.

Und JA, er war schon motiviert den AG zu betrügen. Jedoch kann man so etwas nicht einstellungsförderlich und wohlwollend den neuen AG übermitteln.

Klar, es geht schon auf legalem Wege über Aussagen wie "Dazu kann ich aus betrieblichen Gründen keine Aussage machen", jedoch dämmt so eine Klausel das Risiko zumindest ein.


Und was die neu zu verhandelnde Straftat angeht:

- Es muss nicht zwingend ins Gefängnis gehen. Es kann auch bei der neuen zu erstellenden Gesamtstrafenbildung zu einer 2-Jährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung kommen. Dafür sollte es sich beim Nachgewiesenen Betrug jedoch nicht um zu Hohe Summen handeln. Des Weiteren sollte die Schadenswiedergutmachung schon vor der Gerichtsverhandlung stattgefunden haben

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Also, als neuer Arbeitgeber weiss ich doch genau, was so eine Klausel bedeutet. Spätestens da wäre derjenige bei mir draußen. Bzw. nicht drinnen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12327.06.2016 21:34:33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 58x hilfreich)

Er soll ja erst darauf bestehen, wenn es zu einem Aufhebungsvertrag kommen sollte.....nicht schon vorher. Und den Aufhebungsvertrag des früheren AG will ein möglicher neuer AG doch gar nicht sehen ~

-- Editiert von Nordix am 25.06.2016 10:41

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#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Es kann auch bei der neuen zu erstellenden Gesamtstrafenbildung zu einer 2-Jährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung kommen. Wie denn? Die 2 Jahre stehen fest, und jetzt kommt "plus x" dazu. Resultat: Mehr als 2 Jahre.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#25
 Von 
guest-12327.06.2016 21:34:33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 58x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Es kann auch bei der neuen zu erstellenden Gesamtstrafenbildung zu einer 2-Jährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung kommen. Wie denn? Die 2 Jahre stehen fest, und jetzt kommt "plus x" dazu. Resultat: Mehr als 2 Jahre.


NEIN!

Wenn die Betrugsstraftat nicht wirklich ins Gewicht fällt, kann und darf der Richter auch entscheiden, dass es auch bei einer Gesamtstrafenbildung bei 2 Jahren bleibt.

Der TE hat ja bisher keine konkreten Angaben zum Betrug gemacht.

Wenn er z.b. das Unternehmen um 3 Euro betrogen hätte und er deswegen die Kündigung (Welche in diesem Fall schon gerechtfertigt wäre) und die ganzen Nebenfolgen erlitten hätte, und er deswegen zur Polizei soll, dann würde ich meine Hand dafür ins Feuer legen, dass es bei einer erneuten Verurteilung und Gesamtstrafenbildung nicht mehr als 2 Jahre Freiheitsstrafe gibt. Und diese werden dann auch nach wie vor zur Bewährung sein.

Hat er allerdings das Unternehmen um 10.000 Euro betrogen, dann sieht die ganze Sache natürlich anders aus.

-- Editiert von Nordix am 25.06.2016 14:09

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#26
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Wenn die Betrugsstraftat nicht wirklich ins Gewicht fällt, kann und darf der Richter auch entscheiden, dass es auch bei einer Gesamtstrafenbildung bei 2 Jahren bleibt. Offenbar haben Sie keine Ahnung von Gesamtstrafenbildung - eine Gesamtstrafe ist immer höher als die höchste Einzelstrafe. Wenn es tatsächlich nur um 3 Euro ginge, würde man das Verfahren schlicht nach § 154 StPO einstellen - das ist aber was anderes als die Gesamtstrafenbildung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

...und in Ergänzung: kein Richter kann ein rechtskräftiges Strafurteil nachbessern.

@ Nordix: die Formel ist doch für die Füße. Natürlich schaut der neue Arbeitgeber sich den Aufhebungsvertrag an, zumindest wenn er gründlich arbeitet. Und - der alte Arbeitgeber wird in so Fällen immer, wie es hier auch war, ein Lückenzeugnis erstellen. Dann wird er am Telefon freundlich sagen, ja, das posititve Zeugnis stimme und nein, die Lücke sei nicht zufällig da. Alles sehr wohlwollend und entspricht der Wahrheit.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 25.06.2016 15:05

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Und man sollte bedenken, dass der ehemalig Arbeitgeber ja nicht verpflichtet werden kann überhaupt was zu sagen. Wenn er wie schon geschrieben stand mitteilt, dass er sich zu dem ehemaligen Mitarbeiter nicht äußern möchte, dann kann man mit der tollen Klausel auch nichts bewirken.

Ab gewissen Hirarchieebenen wird i.d.R. mit ein paar Leuten telefoniert und versucht, Infos über den Bewerber zu bekommen.

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Und jetzt?

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