Mein Arbeitgeber ist in der Prüfung zur Insolvenz. Ich selbst habe glücklicherweise eine neue Stelle, die ich zum 1.12 anfange. Mir steht allerdings noch das letzte Gehalt zu, was jetzt laut Betriebsversammlung nicht mehr gezahlt werden kann, weil keine Gelder mehr da sind. Meine Frage ist jetzt, wie komme ich trotzdem an mein Geld? Für mich kommt das sogenannte Insolvenzgeld vom Arbeitsamt wegen der neuen Stelle nicht in Frage oder?
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Arbeitgeber-Insolvenz
29. November 2011
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Frage vom 29. November 2011 | 20:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber-Insolvenz
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 30. November 2011 | 05:17
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2539x hilfreich)
quote:
Mir steht allerdings noch das letzte Gehalt zu, was jetzt laut Betriebsversammlung nicht mehr gezahlt werden kann, weil keine Gelder mehr da sind.
Welches Gehalt ist noch fällig und soll nicht gezahlt werden? Das vom November?
quote:
Für mich kommt das sogenannte Insolvenzgeld vom Arbeitsamt wegen der neuen Stelle nicht in Frage oder?
Natürlich haben auch Sie Anspruch auf Insolvenzgeld. Der von Jürgen1 zitierte Abschnitt Insolvenzgeld bei Weiterarbeit in Unkenntnis ist für die von Ihnen geschilderte Situation nicht der richtige.
Bei Ihrem Betrieb liegt das so genannte Insolvenzereignis (Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung mangels verfahrenskostendeckender Masse) noch nicht vor.
Wenn Sie das Unternehmen jetzt zum 30.11. verlassen, dann besteht bei Ihnen Anspruch auf Insolvenzgeld für bis zu 3 rückständige Gehälter.
Meine Beispielrechnung:
Insolvenzereignis, d.h. Eröffnung des Insolvenzverfahrens 1.2.2012
Insolvenzgeldzeitraum für die dort noch beschäftigten: 1.11. 2011 - 31.1.2012
Ihr persönlicher Insolvenzgeldzeitraum: 1.9.2011 - 30.11.2011
"Insolvenzgeld wird nur für den Lohn gezahlt, der für die
letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfah-
rens (bzw. vor dem gleichgestellten Ereignis – siehe Nr.
2.1) Ihres Arbeitsverhältnisses aussteht.
Hat Ihr Arbeitsverhältnis bereits vor dem Insolvenzereignis geendet, umfasst der Insolvenzgeld-Zeitraum die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses. "
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-10-Insolvenzgeld-f-AN.pdf
Soll der Betrieb momentan weitergeführt werden?
Für Sie als bereits ausgeschiedender AN käme auch ein Vorschuss auf den Insolvenzgeldanspruch in Frage (3.4., Seite 14 im der Merkblatt-Sammlung)
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-- Editiert 1000kleinesachen am 30.11.2011 05:19
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