Arbeitgeber Vorschuss

25. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
sascha2506
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber Vorschuss

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem mit meinem Arbeitgeber:

Ich habe einen Vorschuss in Höhe von 2.900 € erhalten, mit der mündlichen Vereinbarung, diesen in monatlichen Raten von 100 € zurückzuzahlen. Es sind noch 2700€ offen. Nun hat mein Arbeitgeber angekündigt, den gesamten Lohn der letzten zwei Monate (November und Dezember) einzubehalten, um den Vorschuss vollständig zu verrechnen.

Das Arbeitsverhältnis endet am 31.12.2024, da ich ab dem 01.01.2025 zu einem neuen Arbeitgeber wechsle. Auch nach der Mitteilung über den Wechsel wurde telefonisch bestätigt, dass es bei der Rückzahlung von 100 € monatlich bleibt. Trotzdem will der Arbeitgeber jetzt den gesamten Lohn einbehalten.

Meine Frage: Darf der Arbeitgeber in diesem Fall den gesamten Lohn einbehalten, oder müssen die Pfändungsfreigrenzen eingehalten werden? Ich habe zwei unterhaltspflichtige Kinder und bin auf mein Gehalt angewiesen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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30 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126023 Beiträge, 40584x hilfreich)

Zitat (von sascha2506):
mit der mündlichen Vereinbarung, diesen in monatlichen Raten von 100 € zurückzuzahlen

Mit welchem Wortlaut und wie konkret beweisbar?



Zitat (von sascha2506):
Darf der Arbeitgeber in diesem Fall den gesamten Lohn einbehalten, oder müssen die Pfändungsfreigrenzen eingehalten werden?

Kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an.
In der Regel müssen die Pfändungsfreigrenzen eingehalten werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
sascha2506
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von sascha2506):
mit der mündlichen Vereinbarung, diesen in monatlichen Raten von 100 € zurückzuzahlen


Mit welchem Wortlaut und wie konkret beweisbar?


Da die Vereinbarung telefonisch getroffen wurde, ist diese schwer nachweisbar. Bisher wurde der Vorschuss mit monatlichen Raten von 100 € zurückgezahlt, was auf den Kontoauszügen ersichtlich ist, da dies dort entsprechend vermerkt wurde. Als der Vorschuss bewilligt wurde, hatte ich nachgefragt, ob eine Rückzahlung in Höhe von 100 € pro Monat möglich sei, woraufhin die Antwort lautete: "Ja, das passt dann schon." Im letzten Monat wurde versehentlich 200 € abgezogen, was jedoch sofort korrigiert und der vereinbarte Betrag von 100 € zurücküberwiesen wurde.

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an.
In der Regel müssen die Pfändungsfreigrenzen eingehalten werden.


Es gibt leider keinen Schriftsatz. Ich habe aber gelesen das bei einem Vorschuss auch unter die Pfändungsgrenze hin das Geld einbehalten werden kann...

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#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1128 Beiträge, 195x hilfreich)

Mal anders gefragt: hast du mit deinem AG mal darüber geredet? Gefragt, warum jetzt plötzlich alles? Dass du ja auch Geld zum Leben brauchst usw? Aus welchem Grund er seine meinung geändert hat?
Du kannst ihm ja anbieten, ihm eine schriftliche Bestätigung für die monatliche Zahlung von 100.- zu geben.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126023 Beiträge, 40584x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Du kannst ihm ja anbieten, ihm eine schriftliche Bestätigung für die monatliche Zahlung von 100.- zu geben.

Und was soll dann diese vollkommen nutzlose Angebot bewirken?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
sascha2506
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Mal anders gefragt: hast du mit deinem AG mal darüber geredet? Gefragt, warum jetzt plötzlich alles? Dass du ja auch Geld zum Leben brauchst usw? Aus welchem Grund er seine meinung geändert hat?


Das fing sehr kurz danach an als er wusste das ich den Arbeitgeber wechseln werde und er probleme hat Ersatz zu finden.

Zitat (von Daskalos):
Du kannst ihm ja anbieten, ihm eine schriftliche Bestätigung für die monatliche Zahlung von 100.- zu geben.


Das interessiert Ihn nicht. Hatte auch angeboten eine monatlich etwas höhere Summe zu entrichten. Aber kein entgegenkommen. Die Frage ist ob dies nun rechtens ist das ich mit 0€ da stehe oder nicht...

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18262 Beiträge, 6692x hilfreich)

Ein AG ist keine Bank; wenn der AG einen Vorschuss gewährt, kann er verlangen, dass die Restschulden beim Ausscheiden aus der Firma vollständig beglichen werden. Die Hundert-Euro-Absprache erfolgte mit einiger Sicherheit in der Annahme, dass du auf längere Sicht bei ihm arbeiten würdest.

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#7
 Von 
fisch60
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 12x hilfreich)

Also wenn bei meinem Arbeitgeber nach einem Vorschuss anfrage und dann Ratenzahlung abmache muss ich mich nicht wundern wenn dann nach meiner Kündigung der gesamte Betrag zurückgefordert wird. Meiner Meinung nach besteht kein Anspruch auf die Ratenzahlung. Man sollte sich vorher Gedanken machen was man da auslöst.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39921 Beiträge, 14227x hilfreich)

Gerade im Arbeitsrecht gibt es Vereinbarungen, Zuwendungen, die eben mit dem Bestand des Arbeitsverhältnisses, dessen Dauer oder Fortbestand zusammen hängen. Der Sinn dieser Regelungen ist auch, den Arbeitnehmer an den Betrieb zu binden. Ich gehe mal davon aus, dass der Arbeitgeber derart komfortable Darlehen nur Mitarbeitern gewährt. So, wenn man dann kündigt, das Arbeitsverhältnis beendet, dann fällt die Geschäftsgrundlage doch weg. Das sollte sich Dir wirklich erschließen.

Der Arbeitgeber hat das Darlehen gekündigt; in Ermangelung einer Regelung, wie die Rückzahlungsmodalitäten sind, würde ich sagen, Fälligkeitstermin, da haben wir drei Optionen: entweder zum Zeitpunkt der Kündigung, oder aber bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis oder spätestens nach drei Monaten. Bleibt die Frage, ob der Pfändungsfreibetrag zu berücksichtigen ist. Jedenfalls ist die Summe kurzfristig zu realisieren.

wirdwerden

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#9
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Gefragt, warum jetzt plötzlich alles?


Liegt doch auf der Hand, wenn der AN nicht mehr dort arbeitet und evtl. die Zahlungen einstellt, dann muss der AG seinem Geld hinterherlaufen......

Zitat (von sascha2506):
Ich habe aber gelesen das bei einem Vorschuss auch unter die Pfändungsgrenze hin das Geld einbehalten werden kann...


Wäre logisch, da Du ja quasi dieses Geld nicht mehr "reinarbeiten" wirst, wäre es quasi kein Vorschuss mehr, sondern ein Darlehen.....

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#10
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(617 Beiträge, 204x hilfreich)

"Ich habe einen Vorschuss in Höhe von 2.900 € erhalten, mit der mündlichen Vereinbarung, diesen in monatlichen Raten von 100 € zurückzuzahlen."

Zunächst mal ist hier "Lohnvorschuss" von "Arbeitgeberdarlehen" zu unterscheiden.
Ein Lohnvorschuss ist kein Darlehen, sondern vorweggenommene Lohnzahlung. Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn ein den fälligen Lohn erheblich übersteigender Betrag vom Arbeitgeber ausgezahlt wird zu einem Zweck, der mit dem normalen Lohn nicht oder nicht sofort erreichbar ist. Ich weiß nicht, wie viel sie verdienen. Die Höhe und die Art der Rückzahlung sagt mir aber, dass sie vermutlich eher weniger (netto) als die Darlehenssumme verdienen und daher den Betrag "abstottern". Das spricht für ein Darlehen. Regelmäßig wird ein Darlehen nämlich so zurückgezahlt, indem der Arbeitgeber die Tilgungsraten in der vereinbarten Höhe vom laufenden Entgelt einbehält.
Rechtlich handelt es sich um eine Aufrechnung. Beim echten Darlehen darf der Arbeitgeber jedoch auch ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung im Wege der Aufrechnung mit der Entgeltforderung des Arbeitnehmers die Tilgungsbeträge einbehalten, allerdings nur, soweit das Entgelt pfändbar ist.
Das heißt, der Arbeitgeber muss die Pfändungsfreigrenzen einhalten- aber Vorsicht: der Arbeitgeber muss diese Grenzen selbst berechnen. Wie leicht kann man sich da verrechnen...oder Dinge einfach übersehen.

Die Restforderung aus dem Darlehen ist übrigens grundsätzlich nur dann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Rückzahlung fällig, wenn es die Parteien vereinbart haben oder der Arbeitgeber berechtigterweise das Darlehen kündigt. Da sie keinen schriftlichen Darlehensvertrag haben, und wohl auch noch keine Kündigung vorliegt, darf der Arbeitgeber nicht die gesamte Summe - auch nicht anteilig bis zur Pfändungsfreigrenze- abziehen.
Sie sollten sich unverzüglich -schriftlich- an den Arbeitgeber wenden. Zunächst weisen sie ihn nochmals ausdrücklich darauf hin, wie vielen Kindern sie unterhaltsverpflichtet sind und ob sie verheiratet sind.
Bieten sie an, das Darlehen weiterhin in Raten (so wie sie können) zurück zu zahlen - die Raten sollten aber "realistisch" sein, meint: der Arbeitgeber wird ihnen kaum entgegenkommen, wenn sie jetzt nur 50€ oder 100€ anbieten. Bitten Sie um entsprechende Bestätigung.




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#11
 Von 
sascha2506
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
"Ich habe einen Vorschuss in Höhe von 2.900 € erhalten, mit der mündlichen Vereinbarung, diesen in monatlichen Raten von 100 € zurückzuzahlen."

Zunächst mal ist hier "Lohnvorschuss" von "Arbeitgeberdarlehen" zu unterscheiden.
Ein Lohnvorschuss ist kein Darlehen, sondern vorweggenommene Lohnzahlung. Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn ein den fälligen Lohn erheblich übersteigender Betrag vom Arbeitgeber ausgezahlt wird zu einem Zweck, der mit dem normalen Lohn nicht oder nicht sofort erreichbar ist. Ich weiß nicht, wie viel sie verdienen. Die Höhe und die Art der Rückzahlung sagt mir aber, dass sie vermutlich eher weniger (netto) als die Darlehenssumme verdienen und daher den Betrag "abstottern". Das spricht für ein Darlehen. Regelmäßig wird ein Darlehen nämlich so zurückgezahlt, indem der Arbeitgeber die Tilgungsraten in der vereinbarten Höhe vom laufenden Entgelt einbehält.
Rechtlich handelt es sich um eine Aufrechnung. Beim echten Darlehen darf der Arbeitgeber jedoch auch ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung im Wege der Aufrechnung mit der Entgeltforderung des Arbeitnehmers die Tilgungsbeträge einbehalten, allerdings nur, soweit das Entgelt pfändbar ist.
Das heißt, der Arbeitgeber muss die Pfändungsfreigrenzen einhalten- aber Vorsicht: der Arbeitgeber muss diese Grenzen selbst berechnen. Wie leicht kann man sich da verrechnen...oder Dinge einfach übersehen.

Die Restforderung aus dem Darlehen ist übrigens grundsätzlich nur dann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Rückzahlung fällig, wenn es die Parteien vereinbart haben oder der Arbeitgeber berechtigterweise das Darlehen kündigt. Da sie keinen schriftlichen Darlehensvertrag haben, und wohl auch noch keine Kündigung vorliegt, darf der Arbeitgeber nicht die gesamte Summe - auch nicht anteilig bis zur Pfändungsfreigrenze- abziehen.
Sie sollten sich unverzüglich -schriftlich- an den Arbeitgeber wenden. Zunächst weisen sie ihn nochmals ausdrücklich darauf hin, wie vielen Kindern sie unterhaltsverpflichtet sind und ob sie verheiratet sind.
Bieten sie an, das Darlehen weiterhin in Raten (so wie sie können) zurück zu zahlen - die Raten sollten aber "realistisch" sein, meint: der Arbeitgeber wird ihnen kaum entgegenkommen, wenn sie jetzt nur 50€ oder 100€ anbieten. Bitten Sie um entsprechende Bestätigung.


Es handelt sich hierbei um einen Lohnvorschuss

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#12
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von sascha2506):
Es handelt sich hierbei um einen Lohnvorschuss


Das hängt lt. Holperik davon ab, wieviel Du normalerweise im Monat verdienst......

Verdienst Du 5.000 EUR Netto, dann kann das ein Vorschuss sein, verdienst Du aber nur 2.000 EUR Netto, dann übersteigt der "Vorschuss" Dein normales Monatsgehalt und wäre rein rechtlich wohl als Darlehen zu werten, egal, was da als Bezeichnung zwischen Dir und Deinem AG hergenommen wurde....

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#13
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18262 Beiträge, 6692x hilfreich)
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#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3859 Beiträge, 624x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Ein Lohnvorschuss ist kein Darlehen, sondern vorweggenommene Lohnzahlung
Genau, da der AN aber zum 31.12.24 aus eigenem Wunsch aus der Fa. ausscheidet, kann er diesen Vorschuss nicht mehr abarbeiten. Somit wird die Restsumme fällig.
Der User hat erst 200 € abbezahlt, sich aber eine neue Arbeitsstelle gesucht, da musste doch klar sein, dass sein bisheriger AG, die Summe mit seinem Lohn verrechnen wird. Es war schon großzügig, dass der AG dieses Geld überhaupt zur Verfügung stellte.
Es ist schlechtes Verhalten dem AG gegenüber, sich Geld geben lassen und dann kündigen. Banken verleihen Geld, mal dort nach einem Kredit fragen, ansonsten Familie und Freunde darum bitten.
Die 100 € wurden bisher vom Lohn abgezogen, dies ist ab 01.25 nicht mehr möglich, ergo müssten Sie die 100 € überweisen, das scheint dem AG wohl zu unsicher zu sein. Das Vertrauen ist weg, evtl. gibt es mal eine Privatinsolvenz, alles unbekannte Faktoren für den jetzigen Chef.

-- Editiert von User am 26. November 2024 12:18

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#15
 Von 
sascha2506
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nächste Woche Donnerstag eine mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, Ich werde mitteilen was am ende dabei herausgekommen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126023 Beiträge, 40584x hilfreich)

Zitat (von sascha2506):
Ich habe nächste Woche Donnerstag eine mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, Ich werde mitteilen was am ende dabei herausgekommen ist.

Danke für das Update ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1479 Beiträge, 166x hilfreich)

Zitat (von fisch60):
Man sollte sich vorher Gedanken machen was man da auslöst.


Richtig.

Zumal man das Geld in diesem Fall kurz vor der Kündigung bekommen hat.

Man war also anscheinend schon auf der Suche nach einem anderen Job - und das würde mich als Arbeitgeber auch ärgern.

-- Editiert von User am 29. November 2024 10:22

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#18
 Von 
sascha2506
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Richtig.

Zumal man das Geld in diesem Fall kurz vor der Kündigung bekommen hat.

Man war also anscheinend schon auf der Suche nach einem anderen Job - und das würde mich als Arbeitgeber auch ärgern.


Diese Spekulationen immer...

Ich war nicht auf der suche nach einem Job. Mein jetziger Arbeitgeber arbeitet für meinen neuen Arbeitgeber.
Ich hab kurzfristig aus dem nichts einfach ein gutes Jobangehbot erhalten! Ein Jobwechsel war nicht geplant.

Und egal was es am ende auslöst es gab eine mündliche Vereinbarung.

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#19
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18262 Beiträge, 6692x hilfreich)

Zitat (von sascha2506):
es gab eine mündliche Vereinbarung

... das ist ja der springende Punkt: mündliche Vereinbarung, ja. Eingebettet sowas wie eine ceteris-paribus-Annahme: dass die Randbedingungen die gleichen bleiben; hier vor allem, dass du weiter bei dem AG arbeitest und den Vorschuss peu a peu zurückzahlst. Aber das ist ja auch schon wiederholt eingebracht ....

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
sascha2506
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... das ist ja der springende Punkt: mündliche Vereinbarung, ja. Eingebettet sowas wie eine ceteris-paribus-Annahme: dass die Randbedingungen die gleichen bleiben; hier vor allem, dass du weiter bei dem AG arbeitest und den Vorschuss peu a peu zurückzahlst. Aber das ist ja auch schon wiederholt eingebracht ....


Auch nach Mitteilung das ich den AG wechsel sollte es erstmal bei der Rückzahlung bleiben. Erst kurz danach wurde diese abgeändert!

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#21
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1394 Beiträge, 523x hilfreich)

Bitte doch den neuen AG um einen Vorschuß in dieser Höhe und zahle damit die Schulden bei deinem alten AG. Problem gelöst.

Ich denke auch bei einer Verhandlung wird nicht rauskommen, dass der alte AG mehr als 2 Jahre auf die vollständige Bezahlung warten muss. Hast du ihm denn höhre Raten angeboten?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126023 Beiträge, 40584x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Bitte doch den neuen AG um einen Vorschuß in dieser Höhe und zahle damit die Schulden bei deinem alten AG. Problem gelöst.

Wenn der Neue (noch in der Probezeit) schon direkt nach einem Vorschuss in Höhe von ein paar tausend EUR fragt, dürften sich durchaus neue Probleme auftun ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#23
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18262 Beiträge, 6692x hilfreich)

.... die Idee von ratlosemama dürfte i.d.T. kaum praxistauglich sein.
War da nicht was, dass ohnehin ein Gütetermin ansteht?
Bis dahin wird kaum was sinnvoll zu erörtern sein.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
sascha2506
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
.... die Idee von ratlosemama dürfte i.d.T. kaum praxistauglich sein.
War da nicht was, dass ohnehin ein Gütetermin ansteht?
Bis dahin wird kaum was sinnvoll zu erörtern sein.


Ist direkt ein Kammertermin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von sascha2506):
Ist direkt ein Kammertermin


Geht es da nur um diesen Vorschuss?

Signatur:

Blockiert User: Anami

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39921 Beiträge, 14227x hilfreich)

Es ist durchaus üblich, den Gütetermin und Kammertermin an einem Tag in einer Sitzung abzuwickeln.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1479 Beiträge, 166x hilfreich)

Zitat (von sascha2506):
Diese Spekulationen immer...


Der Begriff "anscheinend" ist dir geläufig?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18262 Beiträge, 6692x hilfreich)

@nana
'anscheinend' - dem Anschein nach - setzt eben dies voraus: dass es einen Anschein gibt. Der beruht in diesem Fall auf der zeitlichen Nähe von Vorschuss und Kündigung; 'anscheinend' lässt zwar ein Hintertürchen offen, dass die Annahme trotz der Wahrnehmung falsch ist, evtl. naheliegend, gleichwohl spekulativ - weswegen saschas Replik durchaus nachzuvollziehen ist. Es sollte keiner großen Mühe bedürfen, das anzuerkennen.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
sascha2506
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie auch immer. Haben einen Vergleichsvorschlag vom Richter bekommen und ich sowie mein Arbeitgeber haben zugestimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18262 Beiträge, 6692x hilfreich)

Danke für das Update. Vergleichsvorschlag war zu erwarten, dass beide Seiten umgehend zustimmen, nicht unbedingt. Aber gut, wenn du zufrieden bist.

0x Hilfreiche Antwort

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