Arbeitgeber baut stellen ab - überwiegend befristete Arbeitnehmer betroffen

18. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
ujellyx
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber baut stellen ab - überwiegend befristete Arbeitnehmer betroffen

Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber zu Beginn des letzten Jahres mehrere Mitarbeiter befristet eingstellt - die letzte Befristung läuft nun zum Ende des Jahres aus.
Mit Budgetkürzungen begründet sind nun fast alle befristeten Arbeitnehmer nicht entfristet worden und sind daher nur noch bis zum Ende des Jahres beschäftigt.

Darf der Arbeitgeber befristete Stellen bevorzugt abbauen?
Falls nein, was haben die Arbeitnehmer für Möglichkeiten, diese Entscheidung anzufechten?

-- Editier von ujellyx am 18.10.2016 10:41

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Rein kündigungsschutzrechtlich ist der AG dazu gezwungen zuerst die befristet Beschäftigten abzubauen. An dem Vorgehen des AG gibt es daher nichts auszusetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von ujellyx):
Darf der Arbeitgeber befristete Stellen bevorzugt abbauen?

Mit dem erreichen des Datums der Befristung endet der Arbeitsvertrag automatisch.

Und natürlich darf er des halb die befristeten Stellen bevorzugt abbauen, denn genau das ist ja Sinn und Zweck der Befristung, Arbeitnehmer werden nur für einen bestimmten Zeitraum benötigt.

Selbst wenn er die Arbeitsplätze nicht abbauen würde, bestünde kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen