Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber zu Beginn des letzten Jahres mehrere Mitarbeiter befristet eingstellt - die letzte Befristung läuft nun zum Ende des Jahres aus.
Mit Budgetkürzungen begründet sind nun fast alle befristeten Arbeitnehmer nicht entfristet worden und sind daher nur noch bis zum Ende des Jahres beschäftigt.
Darf der Arbeitgeber befristete Stellen bevorzugt abbauen?
Falls nein, was haben die Arbeitnehmer für Möglichkeiten, diese Entscheidung anzufechten?
-- Editier von ujellyx am 18.10.2016 10:41
Arbeitgeber baut stellen ab - überwiegend befristete Arbeitnehmer betroffen
18. Oktober 2016
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Frage vom 18. Oktober 2016 | 10:40
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber baut stellen ab - überwiegend befristete Arbeitnehmer betroffen
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2016 | 11:00
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Rein kündigungsschutzrechtlich ist der AG dazu gezwungen zuerst die befristet Beschäftigten abzubauen. An dem Vorgehen des AG gibt es daher nichts auszusetzen.
#2
Antwort vom 18. Oktober 2016 | 11:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatDarf der Arbeitgeber befristete Stellen bevorzugt abbauen? :
Mit dem erreichen des Datums der Befristung endet der Arbeitsvertrag automatisch.
Und natürlich darf er des halb die befristeten Stellen bevorzugt abbauen, denn genau das ist ja Sinn und Zweck der Befristung, Arbeitnehmer werden nur für einen bestimmten Zeitraum benötigt.
Selbst wenn er die Arbeitsplätze nicht abbauen würde, bestünde kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
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