Guten Abend
Mein Mann hat zum 31.10. gekündigt.
Für diesen Monat wurden 200 Euro einbehalten, bis die Arbeitskleidung komplett zurückgegeben wurde.
Das hat er getan und mehrere Kleidungsstücke waren noch in der Wäscherei.
Nun fehlt ein Teil, dafür wurden knapp 40€ berechnet.
Ist jetzt nicht die Welt, aber sehen wir irgendwie nicht ein. Zuhause ist das Kleidungsstück definitiv nicht, sowas verschwindet ja auch ganz gerne mal bei der Wäscherei, zumal wir auch nicht wissen wie lange es schon weg ist. Muss man mein Mann dafür nun die Haftung übernehmen ?
Arbeitgeber behält Lohn ein (Arbeitskleidung)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatNun fehlt ein Teil :
Warum?
Zitatdafür wurden knapp 40€ berechnet :
Ist das der Neupreis? Ersetzt werden müsste höchstens der Zeitwert.
Die Kleidung kommt in einen Wäschecontainer und ist ständig im Umlauf. Das kann man dann ja schlecht kontrollieren, ob da was fehlt.
Zudem ist es eine externe Wäscherei.
Die 40 € sind der Neupreis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Das hat er getan und mehrere Kleidungsstücke waren noch in der Wäscherei.
Nun fehlt ein Teil, dafür wurden knapp 40€ berechnet.
Wann war die Rückgabe an den AG: VOR oder NACH der Wäscherei?
Danach. Die Wäsche ist diesen Montag zurückgekommen, aber da war mein Mann ja schon nicht mehr im Betrieb.
Davon ausgehend, dasss die WÄscherei Teil der Firma ist:
Wer hat VOR der Wäscheübergabe den Erhalt bestätigt? Wahrscheinlich niemand.
Dann muss dein Mann m. E. zahlen - jedoch kann man sich über den Betrag streiten (Neu- oder Zeitwert?)
Die Wäscherei ist kein Teil der Firma.
Die machen das für mehrere Firmen.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass da manchmal etwas nicht mehr zurück kommt. Aber da musste nie ein Arbeitnehmer dafür aufkommen. Dann scheint das wohl Kulanz gewesen zu sein?
Wahrscheinlich.
Es ist auch immer Frage des zwischenmenschlichen Verhältnisses,
einmal wird ein Auge zugedrückt, bei dem anderen ganz streng reagiert....
Die 40 € sind der Neupreis. Da nur der Zeitwert geschuldet wird, könnte man Lohnklage erheben. Ist aber halt ein gewisser Aufwand für vermutlich wenig Geld - man könnte also einfach mal den AG anschreiben und z. B. 20 Euro fordern, wenn das vom Zeitwert her paßt, und für den Fall der Nichtzahlung Lohnklage beim Arbeitsgericht ankündigen. Vielleicht zahlt er - zahlt er nicht, kann man immer noch entscheiden, ob man sich dann die Mühe macht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
31 Antworten
-
20 Antworten
-
11 Antworten
-
11 Antworten
-
11 Antworten