Arbeitgeber behält Lohn ein

21. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)
Arbeitgeber behält Lohn ein

Hallo,

darf ein Arbeitgeber den Lohn einbehalten wenn man, weil man misst gemacht hat, firstlos gekündigt worden ist?

Nach einem Telefonat gerade mit meinem EX-Chef teilte er mir mit das seine Anwälte das im moment Prüfen, das ganze noch bis etwa ende der Woche dauern wird und ich dann herrausstellt ob ich überhaupt noch einen Anspruch habe oder nicht.

Mein Arbeitgeber selbst hat durch das ganze keinen Schaden erhalten.

Mit den Geschädigten selber habe ich sofort nach dem vorfall eine einigung zur wiedergutmachung getroffen, darf mein "noch" arbeitgeber somit meinen Lohn einbehalten?

Danke euch schonmal

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31 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)



Zu welchem Termin erfolge denn die Kündigung und zu welchem Termin erhältst du regulär deinen Lohn (zum 1., zum 15.)? Ist die Zahlung schon fällig?



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#2
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Hallo,

die Kündigung erfolgte am 08.11.2011 schriftlich und persönlich übergeben.

Um den fehlenden Lohn geht es vom 01.10.2011 bis zum 08.11.2011.

Die Lohnabrechnung kam am 16ten diesen Monats und ausgezahlt, also auf dem Konto ist das Geld immer am 20ten den Folgemonats.

Als ich gerade mit meinem "noch" oder auch "ex" Chef Telefonierte teilte er mir mit das er das seinen Anwälten übergeben habe und das die noch irgendwas prüfen. Danach würde ich von denen bescheid bekommen.



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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Was war denn dein "weil man misst gemacht hat"

Wenn du grob fahrlässig einen Schaden verursacht hast wirst du dafür gerade stehen müssen.

quote:

Mein Arbeitgeber selbst hat durch das ganze keinen Schaden erhalten.


Sein Kunde, sein guter Ruf ?!?!? Oder wie das

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#4
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Also, ich bin über Firma A in der Firma B eingesetzt worden (Servicekraft).

Firma B kennt mich schon seit Jahren, auch Privat.

Ich habe sodann eine Sachen mitgehen lassen, was natürlich nicht korreckt war, aufgefolgen ist das ganze weil ich Wochenlang von einem Detektiven überwacht worden bin.

An kündigungstag saß ich dann mit dem Chef der Firma A sowie Firma B zusammen im Büro von Firma B. Wir haben das ganze "ausdiskutiert". Das gesamte Gespräch hat 4 Stunden gedauert. Es wurde der Gesamtpreis zusammengerechnet und eine Zahlungsvereinbarung mit Firma B getroffen. Ebenfalls waren dort die Beweisermittlungskosten (Detektivkosten) drinne. Diese Zahlungsvereinbarung wurde dann noch notariell beglaubigt.

Aufgrund meiner Familiären Situation hat die Firma B von einer Anzeige wegen DIebstahls abgesehen, lediglich die Schadenswiedergutmachung zzgl. der Beweisermittlungskosten zahle ich auf Raten zurück.

Mein "Ex" Chef hat mir nun keinen Lohn mehr gezahlt, er habe das ganze zu seinen Anwälten gegeben und die Prüfen ob überhaupt noch ein Anspruch bestehen soll und ob davon noch irgendwelche verbindlichkeiten etc. abzuziehen sind.

Ich habe mit Firma B alles geklart, der Schaden wird zurückbezahlt, die Beweisermittlungskosten werden von mir gezahlt etc.

Was will der Chef nun dann noch prüfen lassen und kann er dieses überhaupt? Ich habe ja schon alles geklärt wie der Schaden beglichen werden soll.

Er hat somit also keinen Schaden davon getragen. Ebenfalls wurden die Kosten lediglich auf die Schaden und die Beweisermittlungskosten festgesetzt, Chef A sowie Chef B haben auf ihre unkostet (die Zeit da zum Reden etc.) verzichtet.

Ich hoffe jetzt gibt es mehr antworten.

Das der DIebstahl nicht gut war weis ich selber, dazu brauche ich hier aber auch keine moralpredigen o.ä. Es gab halt gewisse Gründe dafür.



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#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
zahle ich auf Raten zurück.


quote:
Er hat somit also keinen Schaden davon getragen.


Also gibts einen "Schaden" den du in Raten zahlen willst. Na der AG will das Geld wohl doch lieber auf einen Schlag.

quote:
Aufgrund meiner Familiären Situation

Wird der Grund sein.
quote:

Anzeige wegen DIebstahls abgesehen


Die kann auch noch kommen.

Das DU eine Zahlungsverpflichtung unterschrieben hast bedeutet nicht das die ewig drauf warten oder auf Anzeigen verzichten.

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#6
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

also, geklaut wurde beim Kunden des Arbeitgebers, nicht beim Arbeitgeber selbst, sondern in der Firma wo ich eingesetzt wurde.

Ich war durch die Leihfirma bei Real eingesetzt.

Mit Real wurde eine Zahlungsvereinbarung erstellt und diese wurde auf Ratenzahlung macht. Das ganze wurde auch Notariell beglaubigt. Mein Arbeitgeber, also die Leihfirma kann also das Geld nicht fordern, höchstens Real, und mit denen ist eine Notariell begalubigte Ratenzahlung getroffen worden.

Also warum hält die Leihfirma das Geld zurück und darf sie das überhaupt? Die hat ja keine Gründe dafür.

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#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Du hast durch dein Verhalten wohl den Auftrag "Real" wohl beendet und damit einen Schaden verursacht. Oder glaubst du das geht Schadlos an der Leihfirma vorüber.
Des weiteren beschädigt das geschäftsschädigende Verhalten den "guten" Ruf der Leihfirma


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#8
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Die Firma arbeitet rein für real, also die haben über 900 Mitarbeiter, alle werden nur bei Real eingesetzt, Kasse, Getränkemarkt, Verräumung, also den Auftrag hat die Firma weiter. Die machen das schon seit über 10 Jahren und es gab schon diverse Mitarbeiter die dies getan haben.



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#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Die müssen aber einen Ersatz für dich finden. Das kosten Anzeigen, Bewerbungsgespräche und was sonst. Und bis der anfängt ist "Dein" Arbeitsplatz ja erst mal wen

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Glaubst Du wirklich, dass REAL das alles Deiner Firma nicht in Rechnung stellt?

wirdwerden

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#12
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

darum geht es ja nicht. Ich habe die zahlungsvereinbarung ja auch Unterschrieben und ich werde mich auch daran halten. Nur wie schon erwähnt, den Schaden hatte Real, an Real zahle ich zurück, mein "Ex" Chef hatte mich ja auch schon zum 4ten mal da eingestellt. Er ist halt so, er kündigt einfach wilkürlich Leute und sucht dann auf einmal ganz dringend wieder welche. Ich wurde auch schonmal letzes Jahr gekündigt und 2 Monate später rief er persönlich an und fragte ob ich wieder Arbeiten möchte da ihm die Leute fehlen usw. Bisher bin icha uch immer mit ihm gut ausgekommen alles keine Frage, er macht sich immer genug eigene Probleme, es ist auch normal das man da mal 14 - 15 Std. am Stück macht und am nächsten Morgen nach 5 - 6 Stunden Ruhezeit wieder anfangen muss oder man 3 - 4 Wochen am Stück 14 - 15 Stunden macht, und wenn man sagt nein dann wird man gekündigt, ganz einfach, das interessiert in dieser Firma nicht. Nunja, in einem halben Jahr wird er mich eh wieder einstellen, nur mir geht es jetzt rein darum ob er zahlen muss oder ob er das geld festhalten darf? Und wenn ja, warum?

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Er darf Geld festhalten. Er muß nämlich damit rechnen, dass Real ihm eine saftige Rechnung schickt.

wirdwerden

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Wer nimmt denn eine Kriminelle?

wirdwerden

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#16
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@wirdwerden

"Er darf Geld festhalten. Er muß nämlich damit rechnen, dass Real ihm eine saftige Rechnung schickt. "

Wieso muss der AG vom Auftraggeber eine saftige Rechnung
befürchten? Der haftet doch aus meiner Sicht in so einem Fall nicht für die Verfehlung seines Angestellten.
Also das wäre für mich kein Grund, den Lohn nicht auszahlen zu müssen. Darüber hinaus müssen trotz des Fehlverhaltens vom AG die Pfändungsgrenzen beachtet werden.
Ich sehe daher den AG nicht im Recht. Aber er behält das Gehalt erst mal, auch wenn er es m.E. nicht dürfte.


@snooky1988

Wann wurde das Arbeitsverhältnis beendet? Wenn es Leiharbeit war, welcher Tarifvertrag?

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#17
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Er darf Geld festhalten. Er muß nämlich damit rechnen, dass Real ihm eine saftige Rechnung schickt.


Als HRler sollte man eigentlich wissen, dass Pfändungsgrenzen zu beachten sind.

Daher darf der AG nicht einfach den Lohn komplett einbehalten.

Und ob Real überhaupt einen Anspruch gegen den AG hat, sehe ich mehr als fraglich an. Leiharbeitsfirmen kommen wohl kaum für solche "Schäden" auf, welche die vorliegenden Gründe hat.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 23.11.2011 21:00

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#18
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Der haftet doch aus meiner Sicht in so einem Fall nicht für die Verfehlung seines Angestellten.


Der haftet sehr wohl wenn er seinen Vertrag nicht erfüllen kann ob sein Mitarbeiter nun kündigt oder beim klauen entlassen wird. Ist ein Mitarbeiter gemietet muss er einen liefer,.

Sind bestellen die anderswo einen auch wenn der mehr kostet.

Die Pfändungsregeln muss er einhalten, aber wenn ich KEINE Anzeige möchte wäre ich leise - sehr leise.

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#19
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@Keinanwalt

Na und? Wenn der AG einen Schaden erleidet - was durchaus möglich ist - dann müsste er den dennoch nachweisen und geltend machen. Ich darf im umgekehrten Fall als AN auch nicht einfach das Werkzeug des AG als Pfand behalten, wenn der keinen Lohn zahlt.

"Die Pfändungsregeln muss er einhalten, aber wenn ich KEINE Anzeige möchte wäre ich leise - sehr leise. "

Wer soll wen anzeigen?

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#20
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Sind bestellen die anderswo einen auch wenn der mehr kostet.


Dann ist der Schaden aber allenfalls nur die Differenz, wenn überhaupt eine solche existiert. Und die Differnz müsste der AN allenfalls nur für die Zeit der Kündigungsfrist zahlen, da werden kaum 1 1/2 Monatsgehälter zusammen kommen.


quote:
Die Pfändungsregeln muss er einhalten, aber wenn ich KEINE Anzeige möchte wäre ich leise - sehr leise.



Das ist ein anderes Thema, aber den Lohn einfach einbehalten- wie hier behauptet wurde - darf der AG eben nicht.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Die Abrechnung ist doch angekündigt. Und solange muß sie halt warten.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Die Abrechnung ist doch angekündigt. Und solange muß sie halt warten.


Die Abrechnung kam doch schon am 16.11. Daher besteht kein Zurückbehaltungsrecht zumindest bzgl. des Lohnes unterhalb der Pfändungsgrenze.

Und den restlichen Schaden muss der AG eben auch mal beweisen. So aus dem Blauen heraus darf er nichts zurückbehalten.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Und das wird ja gerade überprüft, ob dem AG ein zusätzlicher Schaden entstanden ist. Und bis dahin macht er von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Und bis dahin macht er von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.


Welches sich woraus ableitet Deiner Meinung nach?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Z.B. aus § 273 BGB . Ich würde dem AG eine kurze Frist zur Bezifferung seines Anspruchs setzen, und ansonsten flache Bälle spielen. Nicht, dass noch eine Strafanzeige kommt.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

ihr redet die ganze zeit von anzeige etc. ich glaube ihr habt hier etwas überlesen. Den Schaden übernehme ICH, inkl. der Beweisermittlungskosten. Von einer Anzeige wird abgesehen.

Ich habe SCHRIFTLICH und NOTARIELL BEGLAUBIGT das ich den entstandenen Schaden an Real zurückzahle und das Real von einer Strafanzeige absieht. Dies hat auch mein Chef unterschrieben. Ebenfalls steht dort SCHRIFTLICH und BEGLAUBIGT drinne das der Real Chef sowie mein Chef auf ihre weiteren auslagen VERZICHTEN.

Als was bitteschön will dieser prüfen?

ICH zahle den Schaden zurück. Mein AG hat keinen SCHADEN, es ist bei ihm gang und gebe das leute fehlen, ersetzt werden müssen etc. und ausserdem hat er es auch UNTERSCHRIEBEN und BEGLAUBIGEN lassen das die Chefs keine weiteren ansprüche aufgrund meiner Familieären und Finanziellen Situation stellen. Lediglich den Schaden (also die Warenwerte) und die Beweisermittlungskosten sowie den Notar habe ich zu tragen, das ist vom Real Chef, meinen Chef und mir Unterschrieben worden, danach wurde das im beiseien von allen beteiligten bei Notar BEGLAUBIGT. Also was will er jetzt noch prüfen lassen?

Das ganze ist nicht mehr anfechtbar.

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#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

REAL kann z.B. noch eine Rechnung an den Ex-Arbeitgeber schicken, etwa für Zeitaufwand, oder aber es ist dort im Vetrag für kriminelle Handlungen eine Strafzahlung vorgesehen. Das ist alles möglich.

Und eine Beglaubigung bedeutet nur, dass die Unterschrift echt ist. Solange in dem Dokument nicht festgelegt ist, dass damit auch alle Ansprüche des Arbeitgebers gegen Dich abgegolten sind, ist das nicht der Fall.

wirdwerden

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#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Ich würde dem Ex-Arbietgeber eine ganz kurze Frist setzen, schriftlich. Und mit der Pfändungsgrenze: liegt doch gar keine Pfändung vor.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ich würde hingehen und "Betteln".

Als AG, der sich wohl im Recht sieht, würde ich jede Aktion mit einer Strafanzeige beantworten. Von negativem Zeugnis und Benachrichtung des Arbeitsamts kaum zu reden.

Also eher leise auftreten.

Falls du kein Geld zu leben hast hilft der Sozialstaat

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