Arbeitgeber behauptet Kündigung, obwohl keine zuging

21. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.03.2019 13:31:50
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 5x hilfreich)
Arbeitgeber behauptet Kündigung, obwohl keine zuging

Mal angenommen :
Ein Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber per Whatsapp gekündigt, was nach § 623 BGB nicht rechtswirksam ist und somit das Arbeitsverhältnis rechtlich weder durch die Whatsapp-Nachricht, noch durch andere Gründe beendet wurde.
Auch bekam der Arbeitnehmer keinen Arbeitsvertrag, jedoch haben sich Arbeitgeber und Arbeitgeber per Whatsapp auf die Arbeitsbedingungen vereinbart ( Arbeitszeit, Nettolohn bei Steuerklasse 1, Anzahl Stunden pro Woche ), sodass es ein mündlicher Arbeitsvertrag ist. Nach § 622 BGB kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten bzw. Monatsende gekündigt werden.

Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage behauptet der Arbeitgeber jedoch, dass dem Arbeitnehmer eine Kündigung zugegangen ist und präsentiert womöglich dem Gericht ein Dokument mit einem falschen Datum, um das Gericht davon zu überzeugen, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Jedoch hat der Arbeitnehmer bis auf die unwirksame Whatsapp Nachricht keine Kündigung erhalten.

Frage :
-Muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung bekommen hat oder muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber nachweisen, dass dieser keine Kündigung bekommen hat ?
-Wie kann rechtssicher eine Kündigung an einen Arbeitnehmer versendet werden ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120012 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Shindy2015):
-Muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung bekommen hat

Nein, das muss er überhaupt nicht.

Nur wenn der Arbeitnehmer den Zugang bzw. die Existenz einer wirksamen Kündigung bestreitet und er keinen gegenteiligen Nachweis führt, wird er den Prozess verlieren.



Zitat (von Shindy2015):
Wie kann rechtssicher eine Kündigung an einen Arbeitnehmer versendet werden ?

Per Bote / Gerichtsvollzieher.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12311.03.2019 13:31:50
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Shindy2015):
-Muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung bekommen hat

Nein, das muss er überhaupt nicht.

Nur wenn der Arbeitnehmer den Zugang bzw. die Existenz einer wirksamen Kündigung bestreitet und er keinen gegenteiligen Nachweis führt, wird er den Prozess verlieren.



Zitat (von Shindy2015):
Wie kann rechtssicher eine Kündigung an einen Arbeitnehmer versendet werden ?

Per Bote / Gerichtsvollzieher.


Vielen Dank. Also wenn der Arbeitnehmer abstreitet, eine wirksame Kündigung bekommen zu haben, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er eine wirksame Kündigung zugestellt hat, oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Shindy2015):
Also wenn der Arbeitnehmer abstreitet, eine wirksame Kündigung bekommen zu haben, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er eine wirksame Kündigung zugestellt hat, oder ?


Ja.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Edward Nigma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Shindy2015,

bevor ich Ihre Fragen beantworte, möchte ich nachfragen, ob außerordentlich oder ordentlich gekündigt wurden. Gab es eine Abmahnung?

Zitat (von Shindy2015):
Mal angenommen :
Ein Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber per Whatsapp gekündigt, was nach § 623 BGB nicht rechtswirksam ist und somit das Arbeitsverhältnis rechtlich weder durch die Whatsapp-Nachricht, noch durch andere Gründe beendet wurde.


Per Whatsapp kann nicht gekündigt werden, das ist so weit richtig.

Zitat (von Shindy2015):
Auch bekam der Arbeitnehmer keinen Arbeitsvertrag, jedoch haben sich Arbeitgeber und Arbeitgeber per Whatsapp auf die Arbeitsbedingungen vereinbart ( Arbeitszeit, Nettolohn bei Steuerklasse 1, Anzahl Stunden pro Woche ), sodass es ein mündlicher Arbeitsvertrag ist. Nach § 622 BGB kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten bzw. Monatsende gekündigt werden.


Auch das stimmt. Es sei denn, Sie wurden innerhalb einer vertraglich festgelegten Probezeit ,,gekündigt" oder Sie wurden außerordentlich gekündigt. Hier ist zu beachten, dass 28 Tage gemeint sind, nicht ,,volle" 4 Wochen.

Zitat (von Shindy2015):
Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage behauptet der Arbeitgeber jedoch, dass dem Arbeitnehmer eine Kündigung zugegangen ist und präsentiert womöglich dem Gericht ein Dokument mit einem falschen Datum, um das Gericht davon zu überzeugen, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Jedoch hat der Arbeitnehmer bis auf die unwirksame Whatsapp Nachricht keine Kündigung erhalten.


Er begeht Dokumentenfälschung, nur um Sie zu kündigen? Wenn dies der einzige Beweis ist, den der AG vorlegen kann, sieht es gut für Sie aus. Haben Sie die Klage selbst eingereicht oder werden Sie durch einen RA vertreten? Steht der Gütetermin noch aus?

Zitat (von Shindy2015):
Frage :
-Muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung bekommen hat oder muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber nachweisen, dass dieser keine Kündigung bekommen hat ?
-Wie kann rechtssicher eine Kündigung an einen Arbeitnehmer versendet werden ?


Natürlich muss er dies nachweisen und Sie äußern sich dann dazu. Rechtssicher gibt es verschiedene Möglichkeiten z.B. Übergabe der schriftlichen Kündigung unter Zeugen oder per Einwurfeinschreiben (hierbei gibt es Ausnahmen). Am sichersten ist eine Kündigung, wenn Sie den Erhalt derselben dem AG per Unterschrift bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen
E. Nigma

-- Editiert von Edward Nigma am 21.12.2018 12:17

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Edward Nigma):
Hier ist zu beachten, dass 28 Tage gemeint sind, nicht ,,volle" 4 Wochen.


28 Tage sind "volle" 4 Wochen. ;)

Zitat (von Edward Nigma):
Er begeht Dokumentenfälschung, nur um Sie zu kündigen?


Davon steht nichts im Beitrag!
Ein falsches Datum (falls das die "Fälschung" sein soll) wäre hier aber genauso unschädlich wie das "richtige" Datum.

Der Arbeitgeber kann dem Gericht vorlegen was er will, solange darunter kein Zustellnachweis der Kündigung ist, fliegt er auf die Nase.

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