Mal angenommen :
Ein Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber per Whatsapp gekündigt, was nach § 623 BGB
nicht rechtswirksam ist und somit das Arbeitsverhältnis rechtlich weder durch die Whatsapp-Nachricht, noch durch andere Gründe beendet wurde.
Auch bekam der Arbeitnehmer keinen Arbeitsvertrag, jedoch haben sich Arbeitgeber und Arbeitgeber per Whatsapp auf die Arbeitsbedingungen vereinbart ( Arbeitszeit, Nettolohn bei Steuerklasse 1, Anzahl Stunden pro Woche ), sodass es ein mündlicher Arbeitsvertrag ist. Nach § 622 BGB
kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten bzw. Monatsende gekündigt werden.
Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage behauptet der Arbeitgeber jedoch, dass dem Arbeitnehmer eine Kündigung zugegangen ist und präsentiert womöglich dem Gericht ein Dokument mit einem falschen Datum, um das Gericht davon zu überzeugen, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Jedoch hat der Arbeitnehmer bis auf die unwirksame Whatsapp Nachricht keine Kündigung erhalten.
Frage :
-Muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung bekommen hat oder muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber nachweisen, dass dieser keine Kündigung bekommen hat ?
-Wie kann rechtssicher eine Kündigung an einen Arbeitnehmer versendet werden ?
Arbeitgeber behauptet Kündigung, obwohl keine zuging
21. Dezember 2018
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Frage vom 21. Dezember 2018 | 11:29
Von
Status: Beginner (87 Beiträge, 5x hilfreich)
Arbeitgeber behauptet Kündigung, obwohl keine zuging
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2018 | 11:55
Von
Status: Unbeschreiblich (124135 Beiträge, 40326x hilfreich)
Zitat-Muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung bekommen hat :
Nein, das muss er überhaupt nicht.
Nur wenn der Arbeitnehmer den Zugang bzw. die Existenz einer wirksamen Kündigung bestreitet und er keinen gegenteiligen Nachweis führt, wird er den Prozess verlieren.
ZitatWie kann rechtssicher eine Kündigung an einen Arbeitnehmer versendet werden ? :
Per Bote / Gerichtsvollzieher.
#2
Antwort vom 21. Dezember 2018 | 11:59
Von
Status: Beginner (87 Beiträge, 5x hilfreich)
Zitat:Zitat-Muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung bekommen hat :
Nein, das muss er überhaupt nicht.
Nur wenn der Arbeitnehmer den Zugang bzw. die Existenz einer wirksamen Kündigung bestreitet und er keinen gegenteiligen Nachweis führt, wird er den Prozess verlieren.
ZitatWie kann rechtssicher eine Kündigung an einen Arbeitnehmer versendet werden ? :
Per Bote / Gerichtsvollzieher.
Vielen Dank. Also wenn der Arbeitnehmer abstreitet, eine wirksame Kündigung bekommen zu haben, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er eine wirksame Kündigung zugestellt hat, oder ?
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#3
Antwort vom 21. Dezember 2018 | 12:02
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 621x hilfreich)
ZitatAlso wenn der Arbeitnehmer abstreitet, eine wirksame Kündigung bekommen zu haben, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er eine wirksame Kündigung zugestellt hat, oder ? :
Ja.
#4
Antwort vom 21. Dezember 2018 | 12:15
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo Shindy2015,
bevor ich Ihre Fragen beantworte, möchte ich nachfragen, ob außerordentlich oder ordentlich gekündigt wurden. Gab es eine Abmahnung?
ZitatMal angenommen : :
Ein Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber per Whatsapp gekündigt, was nach § 623 BGB nicht rechtswirksam ist und somit das Arbeitsverhältnis rechtlich weder durch die Whatsapp-Nachricht, noch durch andere Gründe beendet wurde.
Per Whatsapp kann nicht gekündigt werden, das ist so weit richtig.
ZitatAuch bekam der Arbeitnehmer keinen Arbeitsvertrag, jedoch haben sich Arbeitgeber und Arbeitgeber per Whatsapp auf die Arbeitsbedingungen vereinbart ( Arbeitszeit, Nettolohn bei Steuerklasse 1, Anzahl Stunden pro Woche ), sodass es ein mündlicher Arbeitsvertrag ist. Nach :§ 622 BGB kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten bzw. Monatsende gekündigt werden.
Auch das stimmt. Es sei denn, Sie wurden innerhalb einer vertraglich festgelegten Probezeit ,,gekündigt" oder Sie wurden außerordentlich gekündigt. Hier ist zu beachten, dass 28 Tage gemeint sind, nicht ,,volle" 4 Wochen.
ZitatIm Rahmen einer Kündigungsschutzklage behauptet der Arbeitgeber jedoch, dass dem Arbeitnehmer eine Kündigung zugegangen ist und präsentiert womöglich dem Gericht ein Dokument mit einem falschen Datum, um das Gericht davon zu überzeugen, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Jedoch hat der Arbeitnehmer bis auf die unwirksame Whatsapp Nachricht keine Kündigung erhalten. :
Er begeht Dokumentenfälschung, nur um Sie zu kündigen? Wenn dies der einzige Beweis ist, den der AG vorlegen kann, sieht es gut für Sie aus. Haben Sie die Klage selbst eingereicht oder werden Sie durch einen RA vertreten? Steht der Gütetermin noch aus?
ZitatFrage : :
-Muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung bekommen hat oder muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber nachweisen, dass dieser keine Kündigung bekommen hat ?
-Wie kann rechtssicher eine Kündigung an einen Arbeitnehmer versendet werden ?
Natürlich muss er dies nachweisen und Sie äußern sich dann dazu. Rechtssicher gibt es verschiedene Möglichkeiten z.B. Übergabe der schriftlichen Kündigung unter Zeugen oder per Einwurfeinschreiben (hierbei gibt es Ausnahmen). Am sichersten ist eine Kündigung, wenn Sie den Erhalt derselben dem AG per Unterschrift bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
E. Nigma
-- Editiert von Edward Nigma am 21.12.2018 12:17
#5
Antwort vom 21. Dezember 2018 | 12:31
Von
Status: Gelehrter (11133 Beiträge, 4287x hilfreich)
ZitatHier ist zu beachten, dass 28 Tage gemeint sind, nicht ,,volle" 4 Wochen. :
28 Tage sind "volle" 4 Wochen.
ZitatEr begeht Dokumentenfälschung, nur um Sie zu kündigen? :
Davon steht nichts im Beitrag!
Ein falsches Datum (falls das die "Fälschung" sein soll) wäre hier aber genauso unschädlich wie das "richtige" Datum.
Der Arbeitgeber kann dem Gericht vorlegen was er will, solange darunter kein Zustellnachweis der Kündigung ist, fliegt er auf die Nase.
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