Arbeitgeber behauptet Vertrag wäre nicht gültig.

16. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.03.2010 20:29:26
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 39x hilfreich)
Arbeitgeber behauptet Vertrag wäre nicht gültig.

Hallo !
Hoffe mal mir kann hier jemand weiter helfen !
Also ich hab im Oktober in einer Marketingfirma angefangen.
Habe auch einen AV bekommen, den ich der Arge vorlegte, 1. wegen Arbeitsbeginn halt, muß man ja nun mal, und 2. weil ich für den Job ein Auto brauchte, was mir die Arge vorfinanziert hat.
Nun ist es so, das der Chef nach 2 Wochen meinte, ich hätte ihm nicht genug Verträge rein gebracht, und damit hätte er für mich keine Verwendung.
Für die zwei Wochen möchte er demnach also nicht bezahlen, und nennt es Probearbeit.
Dies hab ich der Arge dann so mitgeteilt, da ich auf die Schnelle auch keinen neuen Job finden konnte.
Nun weigert sich die Arge zu bezahlen, da sie ja eine schriftliche Kündigung und auch die Lohnabrechnung erwarten, die der Chef aber beide nicht liefert.
Und zwar aus einem ganz sinnigen Grund : ich habe zwar einen Vertrag, der sowohl von ihm als auch von mir unterzeichnet ist, aber er hat kein Exemplar, und meint jetzt deshalb wäre es kein gültiger, rechtskräftiger Vertrag.
Ist das wirklich so, oder gilt der Vertrag nicht doch, denn ich habe ja einen, und er hat den Erfassungsbogen, mit allen nötigen Daten und meine Lohnsteuerkarte.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Arbeitsverträge bedürfen keiner Formvorschrift, können also auch mündlich geschlossen werden. Der Vertrag dürfte damit in jedem Fall gültig sein. Das Gehalt kann man im Notfall auch gerichtlich geltend machen.

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Das mit den schriftlichen Arbeitsverträgen ist eine Sollregelung, es reichen aber wie Mahnman schon schrieb mündliche Verträge. Dann gelten die gesetzlicben Regelungen.
Kündigungen , ob nun vom AG oder AN, bedürfen aber ausdrücklich der Schriftform (Email, Fax oder SMS) reichen nicht.


Wenn ein Arbeitgeber seine Verträge verbummelt ist das sein Problem. Allerdings kann man ihm auch netterweise mit einer Fotokopie "weiterhelfen"

Solange keine schriftliche Kündigung zugegangen ist, muss eine Firma den Lohn zzgl der Kündigungsfrist zahlen. Wenn es keinen Nachweis über den Lohn gibt erkennen die Gerichte einen branchenüblichen (Tarif)lohn an.

Hier greifen Sozial- und Arbeitsrecht ineinander über : Die ARGE zahlt deshalb nicht , weil die Firma den Lohn schuldet. Finde ich als Steuer- und Beitragszahler fair geregelt.
Der Arbeitnehmer muss dann aber auch was tun und sich sein Recht beim Arbeitsgericht und ggfs. auch Sozialgericht holen, wenn ein freundlicher Mahnungsversuch (Brief, Einschreiben) mit Fristsetzung von ein paar Tagen keine positive Reaktion bringt. (Kopie aufheben)
Für einfache Lohnklagen braucht man nicht unbedingt einen Anwalt, die Rechtspfleger am Amtsgericht können in ihrer Sprechstunde auch beim Aufsetzen einer solchen helfen und sie geben aber auch (gegen Einkommensnachweise) Beratungsscheine für Anwälte heraus.

Da es sich vermutlich um eine kleines Unternehmen am Rande des Existenz handelt würde ich es nicht so hart rannehmen:

Guck mal in Vertrag nach Kündigungsfristen -evt. auch die Probezeit - und teile sie telefonisch dem Chef mit und erinnere ihn freundlich daran dass jeder weitere Tag, wo er mit der schriftlichen Kündigung wartet, ihn das Arbeitsgericht zur Lohnzahlung verpflichten wird. Die Sozialgesetzgebung zwingt Dich praktisch dazu, da es solange keine Kohle von der ARGE gibt.
Wobei die Kündigungsfrist einzuhalten ist.
Gleichzeitig sollte man (unter Zeugen) die Arbeitskraft anbieten.

Probearbeiten ist sicherlich nicht vereinbart worden, oder? Die Leute müssen ja von irgendwas leben.


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#3
 Von 
Angel83
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 14x hilfreich)

Wenn der AG sich keine Kopie gemacht hat, ist das sein persönliches Pech. Du hast einen AV und musst ihn nun halt auch durchsetzen. Solange du keine schriftliche Kündigung hast, hält dieser eigentlich auch an, sofern du deine Arbeitskraft weiterhin angeboten hast. Auch hast du in der Probezeit eine Kündigungsfrist. Musst halt vor Gericht klagen, sonst wirst du weder Geld noch eine Bescheinigung vom AG und somit auch kein ALGII bekommen. Obwohl die Arge dies auch von Amts wegen anfordern kann.
Aber ich glaube besser du suchst dir einen Anwalt, da du scheinbar allein dein Recht nie durchsetzen kannst.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch mit der Justiz rechnen :devilangel: "

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