Arbeitgeber berechnet Zuschläge falsch

27. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)
Arbeitgeber berechnet Zuschläge falsch

Hallo,
Und zwar habe ich heute meinen Lohnzettel für Juni bekommen wo auch die Zuschläge für Mai drauf sind. Es geht um den 1.5. Auf meiner Zuschlägenliste ist der 1.5 extra aufgelistet mit 150%. Bekommen habe ich 125%. Daraufhin habe ich in der Personalabteilung angerufen u nachgefragt. Dort sagte man mit der wird wie alle anderen Feiertage mit 125% vergütet. Auf mein Einwand hin das aber auf meiner Liste für den 1.5 150% stehen sagte man mir das wäre ein Druckfehler das sollte 1.1 heißen. Welchen Zuschlag müssen Sie mir nun zahlen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Was ist das für eine Zuschlagliste? Ist das Bestandteil des Arbeitsvertrages?

In erster Linie kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag oder in einem evtl. anwendbaren Tarifvertrag zu den Zuschlägen steht.

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#2
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Die Liste ist ein Teil des Arbeitsvetrages,bzw eine Anlage zum Arbeitsvertrag.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Sunshine 2013):
Die Liste ist ein Teil des Arbeitsvetrages,bzw eine Anlage zum Arbeitsvertrag.

Die Frage ist aber: Ist dieser Anhang auch Bestandteil des Arbeitsvertrages oder nicht?

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Da kann ich micbu nur beipflichten. Ihre Behauptung führt nicht weiter. Was steht denn im Arbeitsvertrag drin zu den Zuschlägen?

Wenn dort steht: "Zuschläge werden gemäß Anlage 1 zum Arbeitsvertrag gezahlt." Anlage 1 ist dann die von Ihnen benannte Zuschlagliste, dann gilt erstmal das, was dort drin steht.

Steht dort: "Zuschläge werden gemäß Tarifvertrag XY gezahlt." oder "Zuschläge ergeben sich aus den gültigen Betriebsvereinbarungen." und dann erfolgt evtl. noch ein Hinweis: "Die aktuell gültigen Zuschläge ergeben sich aus der beigefügten Liste." Dann ist das schon etwas anderes. Wenn sich nämlich aus TV oder BV dann für den 01.05. kein Zuschlag von 150 % ergibt, dann dürfte das was auf dem Zettel steht, tatsächlich unbeachtlich sein.

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#5
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag selber steht nix von den Zuschlägen bei Vergütung. Auf der Liste steht Anlage 1 Zeitzuschläge.

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wird denn im Arbeitsvertrag irgendwo die Anlage 1 erwähnt und was steht dann dort genau?

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#7
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Nö wir nirgendwo erwähnt musste aber für den Erhalt unterschreiben.
Ist mir im Endeffekt egal für mich ist das bindend was auf der Liste steht.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Das ist es eben nicht. Es gilt das was im AV steht. Ist diese Liste nicht Bestandteil des AV, dann gilt sie auch zunächst einmal nicht. Deren Gültigkeit muss dann noch irgendwo sonst verankert sein. Ist sie das nicht, dann ist es mehr oder weniger nur schlechtes Toilettenpapier.

-- Editiert von micbu am 28.06.2016 22:09

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#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es steht also wirklich rein gar nichts zu Zuschlägen im Arbeitsvertrag. Und dann ist die Liste auch noch mit Anlage 1 überschrieben. Und dann müssen Sie für den Erhalt unterschreiben. Was stand denn in der Bestätigung zum Erhalt genau drin?

Gilt denn in Ihrem Unternehmen ein Tarifvertrag oder gibt es Betriebsvereinbarungen?

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