Hallo !
Ich arbeite seit über 4 Jahren als Servicekraft in einem Restaurant.
Seit Mitte Juni 2022 bin ich aufgrund einer Corona Infektion mit dem Post-Covid-Fatigue-Symdrom krankgeschrieben.
Mit meinem Arbeitgeber ist ausgemacht, das ich die Folge-Au‘s per Post schicke.
Gestern neue AU bekommen und per Post versendet. Heute Nachricht vom AG bekommen, das er die AU noch nicht hat und das er mit mir noch ein Gespräch führen möchte.
Dabei ist rausgekommen, das er mir vorwirft, das ich in der Vergangenheit Gelder unterschlagen haben soll. Ich soll einige Tische nicht verbucht, jedoch trotzdem abkassiert haben.
Er wolle sich jetzt weitere Schritte überlegen.
Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Fest steht, das ich so etwas nicht getan habe, ich es jedoch nicht beweisen kann.
Bin für jeden Rat dankbar
Arbeitgeber beschuldigt mich des Diebstahls
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Sie verhalten sich wie immer bzw suchen sich einen neuen Job oder was meinen Sie?
Beweisen kann er es ja scheinbar auch nicht
-- Editiert von User am 21. September 2022 11:38
Sie müssen gar nichts beweisen. Wenn der AG eine Unterschlagung als Grund für eine (fristlose) Kündigung anführt, muss er nachweisen, daß diese Unterschlagung stattgefunden hat. Punkt.
Längere Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung kann völlig unabhängig davon zu einer personenbedingten Kündigung führen.
Die krankheitsbedingte Kündigung ist eine besondere Form der personenbedingten Kündigung. Nicht die Krankheit selbst, sondern ihre Auswirkungen auf den Betrieb sind dabei ein rechtlich zulässiger Kündigungsgrund. Das ist der Fall, wenn jemand über einen langen Zeitraum nicht arbeitsfähig ist (Dauererkrankung) oder regelmäßig in den vergangenen drei Jahren unter Kurzerkrankungen gelitten hat.
Dies muss zu unzumutbaren wirtschaftlichen Belastungen für den Arbeitgeber führen, was z.B. der Fall ist, wenn ein Ersatz durch zeitlich begrenzt angestellte Mitarbeiter nicht auf Dauer möglich ist.
"Seit Juni 2022" "Long Covid" ist allerdings noch weit davon entfernt. Darüber könnte man dann 2024 wohl diskutieren, und letztlich entscheidet es das Arbeitsgericht, wenn man sich nicht einig wird.
Es hat ja aber nichts mit der Erkrankung zu tun, wenn während der krankheitsbedingten Abwesenheit eines Arbeitnehmers der Arbeitgeber meint festgestellt zu haben, daß der AN im Betrieb eine Unterschlagung begangen hat...
Unterschlagungen, Diebstähle u.ä. fallen ja bekanntlich häufig erst nach einiger Zeit auf. Manchmal erst bei einer Buchprüfung durch das Finanzamt.
-- Editiert von User am 21. September 2022 11:58
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21. September 2022 / 11:38
Von TidoZett
Status:
Praktikant (662 Beiträge, 103x hilfreich)
Sie verhalten sich wie immer bzw suchen sich einen neuen Job oder was meinen Sie?
Beweisen kann er es ja scheinbar auch nicht
Es wird vielleicht auch auf eine Umschulung hinauslaufen. Dafür muss ich jedoch erst die Reha abwarten, wie es mir danach geht
Zitatnd das er mit mir noch ein Gespräch führen möchte. :
Das hätte man besser nicht gemacht ...
ZitatWie soll ich mich jetzt verhalten ? :
In Bezug auf was konkret?
Zitatich es jedoch nicht beweisen kann. :
Erst mal müsste er was beweisen...
ZitatSie müssen gar nichts beweisen. Wenn der AG eine Unterschlagung als Grund für eine (fristlose) Kündigung anführt, muss er nachweisen, daß diese Unterschlagung stattgefunden hat. Punkt. :
... schön wär's, wenn es so klar und einfach wäre.
Es gibt da noch das Konstrukt der Verdachtskündigung. Bedeutet, dass am Ende des Tages und nach sorgsamster Abwägung genau diese eine Person übrigbleibt, die dann diese Diebstähle begangen haben muss.
Ganz schwierige Sache und so ein Vorwurf ist brandgefährlich.
Lisbet könnte da rauskommen, wenn sich etwa herausstellte, dass sie zu dem einen oder anderen Tag, an dem sowas passiert war, gar nicht im Betrieb war oder so.
Warum lässt man sich auf ein Gespräch mit ihm ein?ZitatDabei ist rausgekommen, :
Warum schreibst du nicht in dem anderen Beitrag weiter?
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Kein-Arbeitsvertrag-Minusstunden-__f600604.html
Soll er doch gerne machen.ZitatEr wolle sich jetzt weitere Schritte überlegen. :
Jetzt brauchst du nichts tun. Der AG ist dran.ZitatWie soll ich mich jetzt verhalten ? :
Rede bitte nicht mehr mit ihm.
Das mit Umschulung und/oder Reha geht ihn nichts an. Das ist ungewisse Zukunft.
Er benötigt lückenlose AU- Bescheinigungen. Fertig.
ZitatWarum schreibst du nicht in dem anderen Beitrag weiter? :
Weil die Kündigung ein neuer Vorgang ist?
Weil die Antworten im anderen Thread nicht dem enstprochen hat, was man gerne hören möchte?
Ich danke Euch für Eure Antworten.
Mal schauen, wo die Reise noch hingeht bei mir
ZitatDabei ist rausgekommen, das er mir vorwirft, das ich in der Vergangenheit Gelder unterschlagen haben soll. Ich soll einige Tische nicht verbucht, jedoch trotzdem abkassiert haben. :
Was ist denn mit Vergangenheit gemeint, wie weit sollen diese Vorgänge denn zurückliegen? Aufgrund der Krankschreibung seit Juni doch mindestens drei Monate.
Wenn in einem Restaurant Essen für einen Tisch herausgeht, aber keine Bezahlung der Rechnung verbucht wird, dann sollte so etwas doch zeitnah auffallen. Vorwürfe zu Vorfällen die monatelang zurückliegen wären m.M.n. nicht mehr belastbar.
Was hat denn der Chef dazu gesagt das er diese Vorwürfe erst jetzt erhebt?
-- Editiert von User am 23. September 2022 10:28
Die zeitliche Distanz ist ein ganz wichtiger Faktor zugunsten von Lisbet; um so wichtiger ist es, den Vorwürfen oder am Ende gar einer Kündigung ganz sachlich zu begegnen und eben sich nicht emotional da reinzuhängen.
Sachlich meint etwa: Datum, Zeit und Tisch - für jeden angeblichen Vorfall. Dienstpläne. Zuständigkeiten für Bereiche/'Tische ...
Es ist sehr widersprüchlich was mein Arbeitgeber mir unterstellt. Genaue Tage konnte er mir nicht nennen.
Ich war häufig im Frühdienst eingeteilt. Dort wird Frühstücksbüffet angeboten.
Ich habe dort häufiger beobachtet, das er kontrolliert hat, ob die gebuchten Büffets mit dem übereinstimmen , was an Gästen im Restaurant sitzt. Passte auch immer alles. Und darauf angesprochen habe ich ihn auch, ob er dort den Verdacht hätte, das ich etwas nicht verbuche, was er mir verneinte.
Jetzt soll es seiner Meinung nach doch der Fall sein, das ich ihn mittels nicht gebuchter Büffets über den Tisch gezogen haben soll.
ZitatEs ist sehr widersprüchlich was mein Arbeitgeber mir unterstellt. Genaue Tage konnte er mir nicht nennen. :
... dann bewegt er sich auf ganz dünnem Eis.
Es ist wahrscheinlich ein ganz archaisches Muster: Dein Chef argwöhnt, dass man ihn hintergeht, und dann verbünden sich Argwohn und Phantastereien - er braucht eine/n Schuldige/n. Unangenehme Gebräu.
Es braucht ein gewisses Verständnis für seine miese Situation und zugleich eine ebenso klare wie zurückhaltende Haltung, ihm zu erklären, dass du es eben nicht warst, nicht sein kannst.
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