Hallo zusammen,
Nehmen wir einmal an ein Arbeitnehmer (AN) unterschreibt einen Arbeitsvertrag am Standort A. Mündlich wird zwischen ihm und seinem Vorgesetzten vereinbart er könne aufgrund seiner Wohnsituation die Außenstelle des Unternehmens am Standort B nutzen. Für den Fall der Fälle er müsse zum Standort A reisen würden ihm alle Kosten erstattet werden. Diese Vereinbarung wird zwar nirgends schriftlich festgehalten doch der Vorgesetzte hält sein Versprechen und erstattet die etwa 1 bis 2 mal im Monat anfallenden Reisekosten zwischen Standort B und A. Nach 2 Jahren verlässt der Vorgesetzte das Unternehmen und AN bekommt einen neuen Chef. Dieser will von der mündlichen Vereinbarung die vor 2 Jahren getroffen wurde nichts mehr wissen und verlangt vom AN eine Anwesenheit von 2 Tagen pro Woche am Standort A, da dieser ja als Arbeitsort im Vertrag festgehalten wurde. Die Reisekosten werden auch nicht mehr erstattet da es sich ja um die ganz normale Anfahrt zum Arbeitsort handelt.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Kann sich der AN auf die mündliche Vereinbarung berufen da diese ja 2 Jahre aktiv gelebt wurde?
Danke vorab.
Arbeitgeber besteht auf Arbeitsort
14. Juli 2020
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Frage vom 14. Juli 2020 | 18:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber besteht auf Arbeitsort
#1
Antwort vom 14. Juli 2020 | 18:39
Von
Status: Heiliger (20133 Beiträge, 7293x hilfreich)
Es ist wirklich ein schwerer Fehler, nicht schriftlich zu fixieren, wenn eine Absprache den Arbeitsvertrag berührt. Da kommt ein neuer Chef und der weiß natürlich nichts von früheren Absprachen. Eine Dauer von zwei Jahren reicht meines Erachtens auch nicht aus, das hier eine tatsächliche Änderung des Arbeitsvertrages anzunehmen wäre.
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