Arbeitgeber besteht auf Krankmeldung trotz ärztlichem Attest, daß man gesund ist

24. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Frauke Lisa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber besteht auf Krankmeldung trotz ärztlichem Attest, daß man gesund ist

Hallo,

wir haben ein ernstes Problem. Meine schwerstbehinderte Tochter ist bei der AWO beschäftigt. Ständig kommen Anrufe, meine Tochter müsse wegen Krankheit abgeholt werden. Dieses Jahr nun das 6. Mal. Immer sind wir am nächsten Tag zum Hausarzt und anschließend mit Attest, daß meine Tochter gesund ist, wieder zur AWO. Heute wieder der Fall mit der Bemerkung, diese Woche dürfe sie wegen großer Ansteckungsgefahr der Kollegen nicht mehr kommen. Meine Tochter hat einen harmlosen Schnupfen, 3-4 mal täglich muß ihr die Nase geputzt werden. Wie sieht es da rechtlich aus? Sind wir im Recht, und die AWO muß meine Tochter nehmen, wenn wir ein Attest haben? Ich bin echt langsam ratlos. Habe schon oft versucht, Gespräche zu führen, aber die wollen immer möglichst viele loswerden. Auch Verletzungen passieren sehr häufig. Aber dies ist jetzt mal wieder akut und ich möchte mich da gerne absichern.


Mit freundlichem Gruß

Frauke Fick

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Frauke Lisa):
anschließend mit Attest, daß meine Tochter gesund ist,

Das dürfte der Arzt nun wohl kaum unterschreiben, will er nicht erhebliche Zweifel an seiner Kompetenz verursachen.



Zitat (von Frauke Lisa):
Sind wir im Recht, und die AWO muß meine Tochter nehmen, wenn wir ein Attest haben?

Ein offenbar unrichtiges Attest muss der Arbeitgeber nicht anerkennen.
Und der Arbeitgeber muss auch nicht hinnehmen, das Leute mit ansteckenden Krankheiten die anderen Mitarbeiter anstecken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Wende dich an das Intergrationsamt die vermitteln. Aber mit einer Erkältung steckt man eben andere an. Und dein Wunsch das die "deine Tochter nehmen" hört sich an als ob die dort nicht arbeitet sondern abgestellt wird.
Und wer eine Schnupfen hat kann sich nicht "gesundschreiben lassen".
Entscheiden tut der AG, solange er zahlt...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frauke Lisa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Frauke Lisa):
anschließend mit Attest, daß meine Tochter gesund ist,

Das dürfte der Arzt nun wohl kaum unterschreiben, will er nicht erhebliche Zweifel an seiner Kompetenz verursachen.



Zitat (von Frauke Lisa):
Sind wir im Recht, und die AWO muß meine Tochter nehmen, wenn wir ein Attest haben?

Ein offenbar unrichtiges Attest muss der Arbeitgeber nicht anerkennen.
Und der Arbeitgeber muss auch nicht hinnehmen, das Leute mit ansteckenden Krankheiten die anderen Mitarbeiter anstecken.



Meine Tochter ist nicht krank, somit auch das Attest absolut echt.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Wir haben doch hier ein Arbeitsverhältnis der besonderen Art, bzw. mit besonderer Ausgestaltung. Da wäre als erster Schritt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Tochter dort überhaupt "tätig" ist. Wo der Schwerpunkt liegt. Auf Betreuung mit Beschäftigung oder aber umgekehrt. Wenn ich denn mal von einem normalen Arbeitsverhältnis ausgehe, dann ist es die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er jemanden freistellt, mal von wenigen Ausnahmen abgesehen. Und da können die Spielregeln sehr unterschiedlich sein. Ich weiss, dass z.B. Labore wegen der Gefahr von Verunreinigungen sehr schnell freistellen, auch Großküchen aus Gründen der Hygiene, um mal nur einige Beispiele zu nennen.

Wenn wir die zweite Alternative haben, dann ist abzuschätzen, ob man den Mehraufwand abpuffern kann, aber auch die Ansteckungsgefahr für andere Behinderte. Selbst eine leichte Erkältung bei der Tochter bedeutet ja nicht, dass sie nicht andere ansteckt, und dort andere Wirkungen eintreten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Frauke Lisa):
Meine Tochter ist nicht krank,

Zitat (von Frauke Lisa):
Meine Tochter hat einen harmlosen Schnupfen

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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