Hallo zusammen,
habe dieses Jahr eine Ausbildung als "Kaufmann für Marketingkommunikation" angefangen. Bin allerdings bereits seit Januar diesen Jahres in dem Betrieb tätig. (Praktikum)
Heute am 07.10. ist es bereits das zweite mal, dass das Gehalt nicht pünktlich bezahl wird.
Handyvertrag & Internet, sowie andere vertragliche Bindungen kann ich damit nicht nachkommen. Mit meinem Handy bspw. kann ich dementsprechend auch nicht mehr telefonieren.
Dem möchte ich noch hinzufügen, dass mein Chef niemandem im Betrieb eine Info zum verbleib des Gehaltes gibt.
Was mache ich in einer solchen Situation?
Ist es möglich aus solchen Gründen den Betrieb zu wechseln?
Danke für kommende Antworten.
Arbeitgeber bezahlt Gehalt nicht rechtzeitig
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Was mache ich in einer solchen Situation?
Such es dir aus:
dulden und ertragen
Klage androhen
klagen
/// Ist es möglich aus solchen Gründen den Betrieb zu wechseln?
eher nein
... wenn dich solche Verzögerungen derart in Schwierigkeiten bringen, solltest du deine Einnahmen und Ausgaben überprüfen. Du gibst anscheinend mehr aus als gut ist.
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"... wenn dich solche Verzögerungen derart in Schwierigkeiten bringen, solltest du deine Einnahmen und Ausgaben überprüfen. Du gibst anscheinend mehr aus als gut ist."
Schwachsinn; wenn Gehalt bezahlt werden würde, gäbe es keine finanziellen Probleme.
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quote:<hr size=1 noshade>Was mache ich in einer solchen Situation? <hr size=1 noshade>
Den Arbeitgeber abmahnen, schriftlich mit Zustellnachweis.
Desweiteren:
Man geht davon aus, das es einem Arbeitnehmer in der Regel durchaus zuzumuten ist, eine Reserve zu haben welche 2 Monatsgehälter beträgt.
Wenn die Lebensfinanzierung derart "auf Kante" genäht ist, dann ist das schon bedenklich und sollte zum überlegen anregen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
@ blaubär & harry:
Einspruch Euer Ehren: es gibt Menschen deren "Finanzplanung" auf "kante genäht" ist (sein muß). Reserve von 2 Monatsgehältern ??? (m)ein Traum !
aber zur Sache:
Was sagt der Arbeitsvertrag bzw. der Ausbildungsvertrag ?
quote:
Dem möchte ich noch hinzufügen, dass mein Chef niemandem im Betrieb eine Info zum verbleib des Gehaltes gibt.
??
Wenn du in der Ausbildung bist bekommst du eine Ausbildungsvergütung, das ist was anderes als "Gehalt" oder "Lohn".
s.auch §11 BBiG
und § 18 BBiG:
§_18 BBiG
Bemessung und Fälligkeit der Vergütung
(1) 1Die Vergütung bemisst sich nach Monaten.
2Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu 30 Tagen gerechnet.
(2) Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
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quote:<hr size=1 noshade>Einspruch Euer Ehren: es gibt Menschen deren "Finanzplanung" auf "kante genäht" ist (sein muß). <hr size=1 noshade>
Korrekt, wenn es sein muss weil der Job so mies bezahlt ist.
Es wäre dann aber auch schön, wenn das die Richter dann berücksichtigen würden, wenn der AN dann entsprechend reagiert (kein Geld, keine Leistung)...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Danke für Antworten.
Über eine "Reserve" bei einem Lohn von 340€, die ich am Ende des Monats raushabe, ist kaum zu denken.
Mindestens 100€ davon gehen für Benzin drauf (Fahrt zur Berufsschule & Ausbildungsstätte); weitere 30€ für den Handyvertrag, welchen ich ebenfalls für die Ausbildung benötige.
Ein Firmenhandy bekomme ich nicht.
Weitere 100€ für Miete (1-Zimmer-Wohnung im Haus meiner Mutter).
Bleiben grob überschlagen jeden Monat 110-100€ übrig.
Ich unterstreiche nochmals, dass es sich um eine AUSBILDUNG handelt.
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quote:<hr size=1 noshade>Weitere 100€ für Miete (1-Zimmer-Wohnung im Haus meiner Mutter). <hr size=1 noshade>
Nun, mit der könnte man ja mal über die Stundung der Miete sprechen.
Ansonsten müsste man prüfen ob einem auch staatliche Hilfen zustehen.
quote:<hr size=1 noshade>habe dieses Jahr eine Ausbildung als "Kaufmann für Marketingkommunikation" angefangen. <hr size=1 noshade>
Wenn das die Erstausbildung wäre, dann wären die Eltern im übrigen durchaus zum Unterhalt verpflichtet.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
... einige haben mich gescholten, weil ich es gewagt habe, "Kassensturz" anzuraten - abgesetzt und zusätzlich, wohlgemerkt - und durchaus nach einigem Zögern, gestehe ich ein.
Die Kritiker mögen die Ausgangsfrage anschauen: Was mache ich in der Situation (wenn am Ende des Geldes noch zuviel Monat über ist)? Ausgaben überprüfen - eine Zumutung?
Und siehe da, es gibt durchaus Reserven:
- die Miete an Muttern soll sich nicht stunden lassen?
- sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft, dienstlich notwendige Fahrten nicht notwendig mit dem eigenen PKW zu machen, Mitfahrgelegenheiten zu nutzen oder zu organisieren?
- und dass ein Azubi sein privates Handy dienstlich haben muss
, muss mir auch erst einmal einer erklären. Ich glaube es nicht. Wenn man den AG glauben macht, dass es auch so geht - wieso sollte er etwas ändern?? Und Julian hätte durchaus die Möglichkeit, seinem Chef zu erklären, dass er sich das nicht leisten kann, und bei unpünktlicher Überweisung noch viel weniger. Hinterhertragen wird keine Firma den AN irgendetwas, aber für Arbeitsmittel ist nun einmal der Unternehmer zuständig und nicht der AN.
Solche Diskussionen habe ich schon mit Leuten geführt, die einen Zweitwagen (!) angeschafft haben (damit Muttern im Grünen mobil bleibt), weil sie den eigenen unbedingt und scheinbar unabänderlich dienstlich brauchten - die Rechnung kann nicht aufgehen, trotz KM-Geld. Heute gibt es Dienstwagen für diese Gruppe und es war ein hartes Stück Arbeit.
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