Arbeitgeber bezahlt kein Kurzarbeitergeld aus

12. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
peterberlin
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber bezahlt kein Kurzarbeitergeld aus

Hallo zusammen,

meine Firma, eine Bar in einer Großstadt, ist durch behördliche Anordnung geschlossen worden (Corona und so). Letzt geöffneter Tag war der 13. März. Im und für ab April wurde Kurzarbeitergeld beantragt und auch genehmigt, ein entsprechendes Schreiben der Agentur für Arbeit liegt mir vor.

Der Arbeitegeber hat bisher keine Löhne oder Ersatzleistungen mehr bezahlt. Einige Kollegen haben den Restbetrag für März (die noch nicht geleisteten Arbeitsstunden) in bar ausgezahlt bekommen, ich jedoch nicht.

Auch Kurzarbeitergeld (für den Monat April) wurde nicht bezahlt. Auf Rückfragen beim Arbeitgeber kommt die Antwort das seitens der Arbeitsagentur noch kein Geld gezahlt wurde, und die Geschäftsführung das Kurzarbeitergeld nicht in Vorleistung auszahlen möchte. Ja, möchte!

-Ist das so richtig und statthaft?
-was kann ich tun?
-welches Vorgehen ist ratsam, die Haltung der Arbeitgeberseite wird sich voraussichtlich nicht ändern.

Vielen Dank für Ratschläge.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119479 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von peterberlin):
-Ist das so richtig und statthaft?

Nein.



Zitat (von peterberlin):
-was kann ich tun?

Morgen zum Arbeitsgericht gehen und auf Ausszahlung klagen.



Zitat (von peterberlin):
-welches Vorgehen ist ratsam, die Haltung der Arbeitgeberseite wird sich voraussichtlich nicht ändern.

Kommt ganz darauf an, braucht man den Job unbedingt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
peterberlin
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von peterberlin):
-Ist das so richtig und statthaft?

Nein.

dachte ich mir

Zitat (von peterberlin):
-was kann ich tun?

Morgen zum Arbeitsgericht gehen und auf Ausszahlung klagen.

ok, vorher oder in diesem Schritt die Agentur für Arbeit verständigen? Oder das Jobcenter, weil beim Bezug von Leistungen nach SGB II Abtretungen für Leistungen Dritter möglich sind?

Zitat (von peterberlin):
-welches Vorgehen ist ratsam, die Haltung der Arbeitgeberseite wird sich voraussichtlich nicht ändern.

Kommt ganz darauf an, braucht man den Job unbedingt?


klar unbedingt, aber es findet sich auch ein neuer, anderer wenn´s denn sein muss. würde da schon gern wieder weiter arbeiten, aber nicht um jeden Preis. "Sicher" ist ohnehin beim Job als Tresenkraft in ´ner Kneipe einfach nichts.

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#3
 Von 
peterberlin
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen, es geht weiter vorwärts in meiner Sache.

Ich habe beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage und Zahlungsklage eingereicht. Dieser Tage hat mir das Gericht den ersten Termin für die Güteverhandlung mitgeteilt.

Meine Frage ist nun ob bei diesem Termin "nur" die Kündigung Thema ist, oder der Teil der Zahlungsklage dann auch besprochen wird.

Danke für die Hilfe!

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#4
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von peterberlin):
Ich habe beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage und Zahlungsklage eingereicht. Dieser Tage hat mir das Gericht den ersten Termin für die Güteverhandlung mitgeteilt.

Meine Frage ist nun ob bei diesem Termin "nur" die Kündigung Thema ist, oder der Teil der Zahlungsklage dann auch besprochen wird.


Es wird anlässlich einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht über sämtliche vorliegende Anträge verhandelt.

Signatur:

Ehemaliger Nickname: Ratsuchender@123net

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31948 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von peterberlin):
Ich habe beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage
Wurde dir doch noch gekündigt?
Vorher hattest du nichts zu Kündigung, sondern nur zu ausstehender Zahlung geschrieben.

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#6
 Von 
peterberlin
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von peterberlin):
Ich habe beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage
Wurde dir doch noch gekündigt?
Vorher hattest du nichts zu Kündigung, sondern nur zu ausstehender Zahlung geschrieben.


Ja. Einen Tag nach meinem post hier habe ich nochmal versucht mit dem Inhaber zu sprechen. Leider weigerte er sich weiter das KuG auszuzahlen, statt dessen war seine Antwort "...dann schmeiss ich dich raus....."
Tags darauf habe ich dann Kündigungsschutzklage und Zahlungsklage beim Arbeitsgericht eingereicht, Anfang August ist der Gütetermin.

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Sehr gut, daß Sie nicht lange fackeln und handeln! Der "Normalfall" hier ist eher "um Rat bitten, zaudern, hier klagen, abwarten [finde, repeat]

Lange abwarten bringt in solchen Fällen eher nichts, außer dass Zeit verloren geht...

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
statt dessen war seine Antwort "...dann schmeiss ich dich raus....."


Das ist aber keine wirksame Form der Kündigung.

Meine Vermutung ist, dass dem Arbeitgeber (Barbesitzer) das Wasser bis zum Hals steht und Dieser das eingenommene Kurzarbeitergeld selbst verbraucht hat.

Was sagt eigentlich Deine Krankenkasse? Du hast ja einen sozialversicherungspflichtigen Job (bei Minijobs gibt es kein Kurzarbeitergeld). Normalerweise schreibt Dich die Krankenkasse an, wenn Dich der Arbeitgeber abgemeldet hat.

-- Editiert von vundaal76 am 14.07.2020 10:22

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
peterberlin
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
statt dessen war seine Antwort "...dann schmeiss ich dich raus....."


Das ist aber keine wirksame Form der Kündigung.

Meine Vermutung ist, dass dem Arbeitgeber (Barbesitzer) das Wasser bis zum Hals steht und Dieser das eingenommene Kurzarbeitergeld selbst verbraucht hat.

Was sagt eigentlich Deine Krankenkasse? Du hast ja einen sozialversicherungspflichtigen Job (bei Minijobs gibt es kein Kurzarbeitergeld). Normalerweise schreibt Dich die Krankenkasse an, wenn Dich der Arbeitgeber abgemeldet hat.

-- Editiert von vundaal76 am 14.07.2020 10:22


Zwei Tage später hatte ich die schriftliche Kündigung per Einschreiben im Briefkasten. ".....blablabla kündigen wir sie fristlos.........hilfweise zum nächst möglichen Termin......aus "wichtigem Grund"......"

Darauf hin habe ich die erwähnten Klagen eingereicht. Ebenfalls schriftlich in Richtung des Eigentümers widersprochen. diesen Widerspruch hat er zurück gewiesen, im entsprechenden Schreiben führte er dann "grobe Pflichtverletzung" als Kündigungsgrund an. Welche Pflichtverletzung ich begangen haben soll bleibt geheim.

Ich denke ich hätte es auch schwer gehabt eine Pflichtverletzung zu begehen, die Bar war ja zu dem Zeitpunkt schon mehrere Wochen geschlossen.

Zu meiner Geldforderung schrieb er das ich keine Anspruch hätte, ich soll im März so viel gearbeitet haben das der Lohn nach Arbeitsvertrag erfüllt wäre, mehr noch, "aus Großzügigkeit" hätte man meinen Anteil an den Sozialversicherungen beglichen.

Das stimmt nun so nicht, ich habe im März lediglich die Hälfte (genau die Hälfte) meiner Arbeitszeit geleistet.

Auf Druck des Jobcenters (nehme ich zumindest an) hat er dann irgendwann einen Teil der Geldforderung bezahlt (Druck des Jobcenters nehme ich an, weil ich von eben diesem ein Schreiben erhalten hatte das laut Aussage des Arbeitgebers die Forderung beglichen wäre), am selben Tag wie das Schreiben vom Jobcenter kam die Überweisung rein.

Die Krankenkasse hat sich bisher nicht gemeldet. Ich mich bei dieser jedoch schon und mitgeteilt wie die Sachlage ist.

Nun, bei der Güteverhandlung werde ich den Rest meines Geldes fordern, die Kündigung anfechten (oder annehmen gegen entsprechende Zahlungen), ich möchte auch ganz gern alle meine Auslagen für Schriftwechsel und Porto zurück haben.

Dem kann der Inhaber nachkommen oder nicht. Falls nicht geht es eben zur Kammer.

Für den Fall das es einen Kammertermin geben wird habe ich bereits für rechtlichen Beistand vorgesorgt, bisher läuft es noch ohne Bezahlung am Telefon, mit der Kanzlei ist abgemacht das ich erst zahlen muss wenn es eben zum Kammertermin kommt.

Und zum Schluss, dem Inhaber steht sicher nicht das Wasser bis zum Hals, Kohle ist mehr als genug da, das ist verbrieft und absolut sicher. Es ist viel mehr die eigenen persönliche Art zu "Sein" und bestimmt auch eine daraus resultierende ganz eigene Rechtsauffassung.

Gerichtserfahrung hat der Herr sehr viel gesammelt, und dabei sehr viel Geld verloren und beibringen müssen. Das war scheinbar noch nicht genug, viel zu oft kommt er mit solchem Verhalten durch weil sich niemand dagegen wehrt.
Ich schon.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
peterberlin
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Sehr gut, daß Sie nicht lange fackeln und handeln! Der "Normalfall" hier ist eher "um Rat bitten, zaudern, hier klagen, abwarten [finde, repeat]

Lange abwarten bringt in solchen Fällen eher nichts, außer dass Zeit verloren geht...


Sehe ich ähnlich, und überhaupt denke ich das mehr als 5 Wochen warten, fragen, ignoriert und vertröstet werden auch genug ist.

Sehr schade und traurig das es den Klageweg gehen muss.

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