Arbeitgeber bezahlt nicht ! Diebstahlanschuldigung

1. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Helly
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber bezahlt nicht ! Diebstahlanschuldigung

Hallo !

Ich hab folgendes Problem.

Ich war bei einer Firma als Lkw Fahrer beschäftigt und
mein (ehemaliger) Arbeitgeber hat mich ordentlich gekündigt.
Die letzen 4 Wochen war ich krank geschrieben und ab heute bin ich arbeitssuchend gemeldet.
Nun warte ich noch auf meinen ausstehenden Lohn vom Februar und März der lt. Vertrag monatlich bis zum 20.ten des Folgemonats überwiesen sein sollte.

Die Sache ist die das mein Arbeitgeber mir mein Geld nicht bezahlen will weil ich angeblich Sprit geklaut haben soll....
das hat er zwar nicht direkt gesagt aber so wie er es auslegt
kann ich da 1 und 1 zusammenzählen...

Der Fall war so das ich beim
Ausräumen des Lkws 4 Tankbelege ausversehen weggschmissen habe.
Ich habe die letzten 4 Wochen vor der Kündigung sehr weite Strecken gefahren und dementsprechend auch oft getankt, wobei es in dem Monat zu einem Verbrauch von über 2200 Litern gekommen ist.
Wohlgemerkt auf einem 40 Tonnen Hängerzug der mitunter in diesen Tagen dazu auch noch öfter überladen war.

Ich habe ihm nun von den Tankstellenbetreibern die Tankbelege angefordert und die waren so freundlich ihm diese gleich ins Büro zu faxen.

Zudem habe ich ihm auch noch eine Auflistung mit Kilometerstand und Orten gemacht die ich angefahren habe so wie er es gewünscht hat.
Ich habe als Nachweis zudem ja noch meine Tachoscheiben auf denen Fahrzeiten und Kilometer zusätlich nochmal nachgewiesen
werden können.

Letztenendes bräuchte er sowas normalerweise nicht da auf der Tankkarte in der Tankstelle sowieso alles mit Kilometerstand Uhrzeit etc festgehalten wird und der Kilometerstand auf dem Lkw auch angezeigt wird.

Irgendwie alles Schikane.....

Heute habe ich Ihn dann auf dem Handy erwischt und er meinte das er noch auf den Nachweis von mir über die verbrauchten Kosten wartet
Darauf sagte ich ihm das ich bereits alles mögliche in die Wege geleitet habe , er seine Belege ja hat und was er noch von mir wolle.

Das Ende des Gesprächs lief dann so hinaus das er mir sagte er werde das ganze prüfen mit seiner Sekretärin (wie so oft schon) und nach Ostern macht er das Ganze dann....

Ich bin der Ansicht das sich da garnichts tun wird und ich würde gern wissen was ich machen kann !?

Ich habe leider keinen Arbeitsrechtsschutz sondern nur einen für Privat- und Verkehr.
Was für Möglichkeiten habe ich bzw wie gehe ich am besten vor ?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo Helly, Sie schreiben:
Ich bin der Ansicht das sich da garnichts tun wird und ich würde gern wissen was ich machen kann !?

Was wollen Sie denn machen?
Sinnvoll wäre, abzuwarten, was kommt und dann zu reagieren.




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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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#2
 Von 
Helly
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !

Danke für Ihre Antwort.

Ich warte mittlerweile schon recht lange auf mein Geld !
Zudem liegen die Belege zur Prüfung auch schon länger vor und nicht erst seit gestern und ich habe diese Frage ja gestellt damit mir jemand evtl. einen Tip geben kann was ich machen kann bzw. wie ich reagieren kann. >>> rechtliche Schritte , Arbeitsgericht , Mahnung ???

Ich versuche solche Konflikte auch lieber ruhig zu lösen aber das ganze erscheint mir eher wie eine Hinhaltetaktik , da ich mir in keinster Weise etwas vorzuwerfen habe. Letztlich habe ich nur meinen Job gemacht und irgendwo ist diese indirekte Unterstellung schon eine Frechheit.

Ich kann natürlich jetzt wieder eine Woche warten , dann die gleiche Frage nochmal stellen aber so komme ich nicht weiter.

Zudem weiß ich auch sicher das ich nicht der einzige bin der Geld zu bekommen hat da ich z.B. bei anderen Firmen stellenweise keine Ware bekommen habe da noch alte Rechnungen offen stehen oder Maschinen nicht laden konnte da die Werkstatt diese erst gegen Barzahlung rausgerückt hat.

Also bitte keine Ratschläge mit "abwarten" den dieses Wort ist bei dieser Firma
Gang und Gebe.
Für mich ist wichtig zu wissen wie "reagiert man" falls sich nach Ostern immer noch nichts getan hat bzw wenn ich Dienstag Abend bei meinem Anruf wieder gefragt werde wo die fehlenden Nachweise sind ?

Ist es vielleicht besser gleich eine Zahlungsaufforderung mit Frist zu schicken um nicht noch mehr Zeit zu vergeuden ?

Gruß
Helly




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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn das Geld bis zum 20. des Folgemonats dasein soll, käme dann das Gehalt für März nicht bis zum 20. April?

Auf jeden Fall können Sie, wenn Sie nett sein wollen, den AG schriftlich nachweisbar, z.B. per Einschreiben, auffordern, das Gehalt umgehend bis zum .....( es gibt keine vorgeschriebene Frist, 7 Tage reichen aber) zu bezahlen und Sie sonst den Rechtsweg beschreiten werden.
Oder Sie können gleich vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung des ausbleibenden Gehalts klagen, die Rechtsantragsstelle hilft bei der Formulierung der Klage.



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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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#4
 Von 
Helly
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)


Ja das ist richtig aber es fehlt ja auch das Gehalt vom Februar und das sollte im März eingegangen sein.

Wie ist das wenn ich gleich vor dem Arbeitsgericht Klage einreiche ?
Was kommt da an Kosten auf mich zu ? Benötige ich da gleich einen Anwalt ?

Habe da keinerlei Erfahrung da es mit anderen Firmen bis jetzt nie Probleme gab. Das ist das erste Mal das ich an so jemanden geraten bin und hoffentlich auch das letzte Mal.


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#5
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo Helly,

ab zum Arbeitsgericht und Klage einreichen.

Dort wird dir geholfen.

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"Jürgen"

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html

Da steht die Höhe der Gerichtskosten. Einen Anwalt braucht man nicht, den muß man auch in der 1. Instanz selber zahlen.

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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Helly
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Super vielen Dank !

Das ganze bleibt ja dann von den Kosten her doch noch überschaubar.
Ich werde jetzt Dienstag nochmal anfragen und falls sich nichts ergibt werde ich gleich Richtung Arbeitsgericht marschieren.
Super Forum hier !
Ich hoffe das dieses ganze Disaster dann bald ein Ende findet.
Vielen Dank nochmal für die guten Ratschläge.

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#8
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Moin Helly, noch kleine Tips zu den anderen Sachen dazu:

Würde dem Schreiben bei Gericht auch den Satz hinzufügen, dass alle Bringschulden des Arbeitnehmers erledigt sind (Beibringung von Quittungen).

Unbedingt auch Fragen, wie man möglichst schnell die Forderungen vollstrecken kann, da sich der Verdacht über schlechte Liquidität ergibt.


Zeugnisausstellung nicht vergessen!

BTW. Hat die Firma mehr als 10 feste Arbeitnehmer ? Dann könnte Kündigungsschutz bestehen.


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#9
 Von 
Helly
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal !

Das hört sich gut an !
Werde das auf jeden Fall hinzufügen falls es soweit kommt.
Die Firma hat ca. 15 - 20 Leute aber das varriert sehr stark ....
Ich muss sagen das ich noch in keiner Frima so ein Kommen und Gehen erlebt habe.
Die Kündigungen sind irgendwie abhängig von der Laune des Chefs und ehrlichgesagt bin ich froh das ich dort nicht mehr arbeite.
So viel Schmu wie da getrieben wird das geht echt auf keine Kuhhaut.

Wünsche dann mal Frohe Ostern und vielen Dank nochmal.
Gruß
Helly

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#10
 Von 
Helly
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen !

Ich möchte nochmal das Thema aufgreifen da ich sowie mein ehemaliger Arbeitgeber heute beim Amtsgericht eine Vorladung zur Güteverhandlung hatte.

Mein Arbeitgeber ist zur Verhandlung nicht erschienen , hat sich nicht gemeldet und somit hat die Richterin ein Versäumnisurteil erlassen und Ihn zur Zahlung nebst Zinsen verurteilt.

Kann mir bitte jemand sagen wie das jetzt weiter abläuft ?

Leider war die Richterin etwas im Streß da ich die Wartefrist innerhalb einer anderen Verhandlung abwarten musste ,die sie dann wegen dem Aufruf von mir extra unterbrochen hat....somit konnte ich auch nicht mehr großartig fragen da der ganze Saal schon voll war und mir das nervlich auch gereicht hat.

Ich gehe ja davon aus das ich jetzt sobald die Post vom Gericht kommt eine Frist abwarten muß und dann zum Gerichtsvollzieher gehen kann zwecks Zwangsvollstreckung.

Wie aber ist das wenn mein ehemaliger Arbeitgeber jetzt doch Widerspruch einlegt ?

Wird dann automatisch ein neuer Termin für eine Verhandlung festgelegt oder muß ich jetzt einfach vollstrecken lassen ?

Wäre super wenn mir jemand da den genauen Ablauf sagen könnte .
Bis jetzt haben mir die super Ratschläge hier schon sehr geholfen.

Vielen Dank nochmal.
Gruß

Helly



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#11
 Von 
Wernfeld
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo,

die noch ausstehenden Löhne einklagen, das ist der richtige Weg, dass der Arbeitgeber die freiwillig in der nächsten Zeit zahlt, also ich glaub eher nicht.

Dass mit dem überladenen LKW, dass würde ich mal nicht so laut sagen, dass könnte dann ein Eigentor werden, wenn man selbst am Steuer gesessen hat und dieses dann bei der Klage auch noch vor Gericht erzählt, weil man den Arbeitgeber eins auswischen will.

Gruß

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#12
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Ich möchte nochmal das Thema aufgreifen da ich sowie mein ehemaliger Arbeitgeber heute beim Amtsgericht eine Vorladung zur Güteverhandlung hatte.


Ist es nicht das Arbeits gericht gewesen?

quote:
Mein Arbeitgeber ist zur Verhandlung nicht erschienen , hat sich nicht gemeldet und somit hat die Richterin ein Versäumnisurteil erlassen und Ihn zur Zahlung nebst Zinsen verurteilt.


Das verstehe ich auch nicht ganz, war es wirklich die Güteverhandlung? Normalerweise wird dort kein Urteil gesprochen! Das Gericht ist dort nicht voll besetzt (Vorsitzender, 2 Laienrichter).

quote:
Kann mir bitte jemand sagen wie das jetzt weiter abläuft ?


Wenn es wirklich ein Versäumnisurteil war, werden Sie dieses in den nächsten Tagen erhalten.

quote:
Wie aber ist das wenn mein ehemaliger Arbeitgeber jetzt doch Widerspruch einlegt ?


Der AG kann gegen dieses Versäumnisurteil innerhalb von einer Woche Einspruch einlegen. Wird diesem Einspruch stattgegeben, wird das Verfahren in den vorherigen Stand gesetzt, sprich es findet einen neue Verhandlung statt.

quote:
Ich gehe ja davon aus das ich jetzt sobald die Post vom Gericht kommt eine Frist abwarten muß und dann zum Gerichtsvollzieher gehen kann zwecks Zwangsvollstreckung.

Aus dem Urteil muss hervorgehen, dass dieses vorläufig vollstreckbar ist. Andernfalls müssen Sie mit der Zwangsvollstreckung warten, bis das Urteil rechtskräftig geworden ist (1 Monat). Wenn der AG vorher Einspruch eingelegt hat, werden Sie erst die Entscheidungen des Gerichts abwarten müssen.




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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Helly
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde auf das Amtsgericht verlegt und nur eine Richterin vom Arbeitsgericht hat den Prozess geführt sonst war keiner da. Laut Aushang waren heute etwa um die 15 Verhandlungen und für alle sind ca. 15 Minuten eingeplant gewesen.
Es war ja gedacht das mein ehemaliger Chef dort erscheint und jeder seine Situation schildert und dann die Sache in beiderseitigem Einverständnis geklärt wird.
So gehe ich mal davon aus das es sich um eine Güteverhandlung handelt in der darüber geredet wird und man dann zu einer Einigung kommt.

Da er ja nun garnicht erschienen ist und sich nichtmal gemeldet / entschuldigt hat muß er nun auf jeden Fall lt. Richterin die Kosten tragen.

Naja ich muss sagen Sie war auch nicht gerade erfreut zumal beim ersten Verhandlungstermin vor 4 Wochen auch kurz vorher per Fax aus familiären Gründen abgesagt wurde und zudem in dem Fax stand daß das Geld in der Folgewoche überwiesen wird........das Fax habe ich als Duplikat auch zugesandt bekommen.

Sie wollte scheinbar auch fertig werden und meinte das sie die andere Verhandlung schon beginnen möchte deshalb war ich dann bei dieser Verhandlung auch mit dabei gesessen um die Wartezeit zu der man verpflichtet ist einzuhalten.

Ich werde nun mal abwarten wann der Brief kommt und was drinnen steht.

Eine Rechtsberatung soll das hier freilich nicht sein aber ist wiegesagt das erste Mal das ich sowas erlebe da ist es doch ganz gut wenn man weiß wie das ganze vom Ablauf her so ist.
Wünsche dann noch ein schönes We undein recht herzliches Dankeschön
an alle die hier kräftig schreiben ;)

Gruß

Helly


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