Hallo,
ich weiß momentan nicht,wie ich mich richtig verhalten soll. Ich bin seit Mai 2021 in einer Firma in der Pflege tätig. Von Juli 2022- zur Geburt meiner Tochter im Februar 2023 war ich im Beschäftigungsverbot, danach dann bis Februar 2024 in Elternzeit. Mein AG bot mir dann zum März 24 eine Reduzierung meiner Arbeitszeit auf 30h/Woche an, damit ich mehr Zeit für meine Tochter habe. Es lief auch alles soweit gut, auch die Schichtplanung lief gut. Nun ist es so, dass ich in einer Betreuung unerwünscht bin und der AG mir keine andere Versorgung anbieten kann. Es wären nur 2 Versorgungen mit ca. 60-100 km,also ca 1-1,5h Fahrtzeit möglich bei 12h Diensten.
Wenn ich das nicht annehme, wurde mir ein Aufhebungsvertrag angeboten. Oder ich als AN soll Angebote machen.
Die Firma weiß, dass ich ein Kleinkind habe und mit Fahrzeiten komme ich dann locker auf 14+x Stunden am Tag. Mein Partner arbeitet auch in Schichten, was bisher auch immer berücksichtigt wurde.
Natürlich finde ich in der Pflege sicher schnell einen neuen Job,aber wie soll ich mich im Moment verhalten?
Kündigungsfrist wäre nach §622 BGB 1 Monat zum Monatsende. Wäre das dann nicht auch eine betriebsbedingte Kündigung?
Arbeitgeber bietet Aufhebungsvertrag an
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Missliche Lage. Kündigung aus betrieblichen Gründen fällt aus, weil Arbeit ja da ist, wenn auch ungünstig gelegen für dich. Aufhebungsvertrag ist für den AG natürlich die bequemste Lösung.
ZitatNun ist es so, dass ich in einer Betreuung unerwünscht bin und der AG mir keine andere Versorgung anbieten kann. Es wären nur 2 Versorgungen mit ca. 60-100 km,also ca 1-1,5h Fahrtzeit möglich bei 12h Diensten. :
Wenn ich das nicht annehme, wurde mir ein Aufhebungsvertrag angeboten. Oder ich als AN soll Angebote machen.
Was gibt es denn für realistische Möglichkeiten? Arbeit wäre ja da, die aber verständlicherweise etwas ungünstig sind...wäre ja auch blöd, wenn irgendwo der hässliche Vorwurf der Arbeitsverweigerung vorgebracht wird..
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Warum sollte der AG eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen? Arbeit ist vorhanden, nur für Dich ungünstig.ZitatWäre das dann nicht auch eine betriebsbedingte Kündigung? :
Also such Dir einen anderen Arbeitgeber und kündige dann.
Das hier "betriebsbedingt" geflunkert wäre, das würde sich bei der derzeitigen Mangelsituation jedem möglichen neuen Arbeitgeber doch sofort erschließen. Also ist die Reihenfolge klar: such Dir was neues, kündige dann selbst und gut ist.
Mir ist immer wieder unklar, wie ein Arbeitgeber auf jedwede private Situation zur vollen Zufriedenhit aller AN reagieren soll. Wer soll dann die Arbeit in der vom Kunden vorgegebenen Zeit erledigen? Und auch noch die Belange des Partners einbeziehen, wie das? So läuft das doch nicht.
wirdwerden
ZitatWäre das dann nicht auch eine betriebsbedingte Kündigung? :
Nö, denn der AN kann nur kündigen.
Eine betriebsbedingte Kündigung kann nur der AG aussprechen. Nur ist das dieses hier kein gutes Zeichen für den neuen AH wäre.
Zitatwie soll ich mich im Moment verhalten? :
1.) realisieren, das ein Arbeitgeber nicht jedwede private Situation eingehen kann und die Belange des Partners erst recht keine Berücksichtigung finden müssen und ddas das beim neuen AG jederzeit auch wieder eintreten kann.
2.) was neues suchen, wenn man was hat, beim alten AG kündigen.
Ich habe meine arbeitsbereitschaft klargemacht,ich habe gesagt,dass ich Schichten und Wochenenddienste machen kann. Allerdings eben die Schichten entgegengesetzt meines partners.das lief auch 2 Monate ganz gut.
Aber ist es denn wirklich zumutbar,2h Fahrzeit zu haben,12h Dienste zu machen und 2h zurück zu fahren?
Ist das zumutbare arbeit?
Der AG kann mir nichts anbieten,was in der Nähe ist.einen Firmenwagen kann er auch nicht stellen.
Natürlich bin ich schon auf jobsuche,aber ein Aufhebungsvertrag kommt nicht in Frage.
Ich sollte auch zeitnah etwas neues finden...
ZitatMissliche Lage. Kündigung aus betrieblichen Gründen fällt aus, weil Arbeit ja da ist, wenn auch ungünstig gelegen für dich. Aufhebungsvertrag ist für den AG natürlich die bequemste Lösung. :
Ist es denn auch zumutbar? Fahrzeit sind mindestens 1h einfacher weg,dazu dann noch die 12h Dienste.
ZitatIst das zumutbare arbeit? :
Bei einem Vollzeitjob gelten zwei Stunden Wegzeit für Hin- und Rückweg als zumutbar.
ZitatNun ist es so, dass ich in einer Betreuung unerwünscht bin und der AG mir keine andere Versorgung anbieten kann. :
ZitatDer AG kann mir nichts anbieten,was in der Nähe ist. :
Auf gut deutsch, der Arbeitsplatz ist weggefallen.
Wegfall des Arbeitsplatzes ist unter den Bedingungen ein veritabler Kündigungsgrund.
ZitatBei einem Vollzeitjob gelten zwei Stunden Wegzeit für Hin- und Rückweg als zumutbar. :
Also 2 Stunden gesamt oder einfache Strecke?
Vollzeit wären 8h,aber bei 12h schicht?
Du hast es immer noch nicht verstanden. Der Arbeitgeber kam Dir schon entgegen mit den 30 Stunden-Angebot. So, jetzt hat er in der Nähe nichts. Er bietet Dir eine zumutbare Stelle an. Was soll er sonst tun? Wobei ich davon ausgehe, dass das Arbeitsangebot auch vom Arbeitsvertrag abgedeckt ist.
wirdwerden
ZitatMir ist immer wieder unklar, wie ein Arbeitgeber auf jedwede private Situation zur vollen Zufriedenhit aller AN reagieren soll. Wer soll dann die Arbeit in der vom Kunden vorgegebenen Zeit erledigen? Und auch noch die Belange des Partners einbeziehen, wie das? So läuft das doch nicht :
Der AG hat doch meinen Vertrag schon auf 30h/Woche reduziert,damit ich mehr Zeit für mein Kind habe.Fand ich im Januar auch gut.
Die Versorgungen,wo ich eingesetzt war,existieren ja auch immernoch.aber man kriegt es wohl mit mir nicht geplant.
Und der AG kann auch ebenso wenig verlangen,dass mein Partner seine Schichten ändert oder eben Oma und Opa bereitstehen.so war nämlich das verlangen..
Mein Partner hat nen schichtplan fürs ganze Jahr,danach kann ich auch langfristig meine Arbeitswünsche angeben. Und zum "einspringen" war ich bisher auch immer gut genug.
Das widerspricht sich.
ZitatDu hast es immer noch nicht verstanden. Der Arbeitgeber kam Dir schon entgegen mit den 30 Stunden-Angebot. So, jetzt hat er in der Nähe nichts. Er bietet Dir eine zumutbare Stelle an. Was soll er sonst tun? Wobei ich davon ausgehe, dass das Arbeitsangebot auch vom Arbeitsvertrag abgedeckt ist. :
Doch,ich verstehe schon.Die Dienste werden jeden Monat geschrieben,sodass man mich durchaus gut einplanen könnte.
Sind es denn wirklich zumutbare Stellen? Mindestens 1-2 Stunden Fahrzeit einfacher weg,dann 12h Dienst und wieder zurück?
Ich bleibe dabei,das ein Aufhenungsvertrag nicht in Frage kommt.und fristgemäss wäre dann Zu Ende Juli...
ZitatWegfall des Arbeitsplatzes ist unter den Bedingungen ein veritabler Kündigungsgrund. :
Aber auch,wenn es noch 2 weitere Versorgungen gibt,bei denen ich eingearbeitet bin und eingesetzt werden kann? Die Dienstpläne werden immer 1 Monat voraus geschrieben,wo jeder seine Wünsche äußern kann.und ich biete neben schichten auch Wochenenden an
Du musst ihn ja nicht akzeptieren.ZitatIch bleibe dabei,das ein Aufhenungsvertrag nicht in Frage kommt :
Ja, steht vermutlich im Vertrag.Zitatund fristgemäss wäre dann Zu Ende Juli... :
ZitatAlso 2 Stunden gesamt oder einfache Strecke? :
Einfache Strecke.
ZitatAber auch,wenn es noch 2 weitere Versorgungen gibt,bei denen ich eingearbeitet bin und eingesetzt werden kann? :
Die werden offenbar schon durch andere AN versorgt.
ZitatUnd der AG kann auch ebenso wenig verlangen,dass mein Partner seine Schichten ändert oder eben Oma und Opa bereitstehen.so war nämlich das verlangen.. :
Bekanntermaßen kann man ja fast alles verlangen. Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Der Arbeitgeber hat ein Weisungs- und Direktionsrecht. Grob gesagt bedeutet das, er weist dem AN die Arbeit gemäß Vertrag, Gesetz und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu, der AN hat seine Leistungspflicht zu erfüllen oder ist entbehrlich. Wie der AN das erfüllen seiner Leistungspflicht organisiert und sicherstellt, ist alleine das Problem des AN, das muss den AG nicht die Bohne interessieren.
Hier ist der AG schon so fürsorglich, das er Arbeitszeit reduziert hat. Nun klappt es aber immer noch nicht. Das dann Vorschläge kommen wie das Partner seine Schichten ändert oder eben Oma und Opa sich kümmern, ist recht verständlich. Und wen das dann auch nicht klappt, ist das nicht das Problem des AG.
Irgendwo sind auch die Grenzen der Zumutbarkeit für den AG erreicht, immerhin muss er ja auch die Arbeitsplätze der anderen AN sichern.
Dieses Entgegenkommen des AG, da stimme ich Harry voll zu. Nur, wir haben doch das Problem, dass Mirjan einfach nicht versteht, dass man nicht willkürlich einem funktionierendes System völlig umstellen kann, nur weil es einem AN nicht passt. Der AG hat eine Fürsorgepflicht gegenüber ALLEN Arbeitnehmern. Und da ist jemand erst seit ein paar Monaten da, und schon sollen neben eigenen Bedürfnissen die des Kindes, des Ehepartners mit individuell berücksichtigt werden? Was ist mit den Kollegen, die da schon länger arbeiten, deren Kunden vielleicht auch keinen Wechsel wollen?
Mal rein rechnerisch: 10 Mitarbeiter + 10 Partner + 10 Kinder, deren Bedürfnisse sollen so unter einen Hut gebracht werden, wie das, wenn die "Schokoladenarbeitszeiten" z.B. identisch sind? So, wie Du Dir das vorstellst, kann es vielleicht zufällig unter einen Hut gebracht werden, aber mehr auch nicht.
Du hast einen Vertrag, den musst Du erfüllen. Und Dein AG muss diesen Vertrag auch erfüllen. Wie Du das mit privaten Bedürfnissen schaffst, das ist Deine Angelegenheit.
wirdwerden
ZitatEinfache Strecke. :
Okay,dann wäre ich mit 2h Fahrzeit +12h Dienst +2h zurück bei einem 16 h Tag.das ist zumutbar?
ZitatNur, wir haben doch das Problem, dass Mirjan einfach nicht versteht, dass man nicht willkürlich einem funktionierendes System völlig umstellen kann, nur weil es einem AN nicht passt. :
Wieso passt es mir nicht? Ich habe wie jeder Kollege auch meine Wünsche geäußert. Kann an den Wochenenden arbeiten und eben auch früh und spätdienste im wöchentlichen wechsel machen.das sollte planbar sein und es ist auch eine Flexibilität da. Einspringen kann ich ja auch oft genug,wenn Not am Mann ist...
Es ging mir auch hauptsächlich darum,dass ich mit nem Aufhebungsvertrag nicht einverstanden bin und der AG somit eigentlich nur fristgemäss kündigen kann.durch urlaub,Überstunden etc.sollte die Zeit bis Ende Juli abgegolten sein.
Oder was kann mir passieren,wenn ich dem Aufhebungsvertrag nicht zustimme?
Hallo,
Wünsche können berücksichtigt werden, müssen es aber nicht!Zitat:Ich habe wie jeder Kollege auch meine Wünsche geäußert.
Kommt darauf an, wenn du die dir zugewisene Arbeitsstelle nicht antrittst, nennt sich das Arbeitsverweigerung und eine fristlose Kündigung kommt dan ganz leicht ins Spiel.Zitat:und der AG somit eigentlich nur fristgemäss kündigen kann.
Und ja, dein Dienst dort ist zumutbar...
Es gibt doch gar nicht so viele Möglichkeiten.ZitatOder was kann mir passieren,wenn ich dem Aufhebungsvertrag nicht zustimme? :
Ein AN kann alle Wünsche äußern, aber kein AG muss die erfüllen.
1. Du kündigst, weil du mit den Bedingungen des Aufh-Vertrages nicht einverstanden bist.
2. Der AG kündigt dir, weil du seinen Aufh-Vertrag nicht akzeptabel findest. Betriebsbedingt würde diese Kündigung nicht sein.
ZitatWenn ich das nicht annehme, wurde mir ein Aufhebungsvertrag angeboten. Oder ich als AN soll Angebote machen. :
Verstehe ich das richtig? Du sollst ein Angebot machen, wie du dir einen Aufhebungsvertrag vorstellst? Weshalb machst du das nicht?
Austrittstermin XX (mind. gesetzliche Kündigungsfrist)
bezahlte Freistellung bis dahin
Abfindung XX
Formulierung "zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung"
Dann habt ihr eine Verhandlungsgrundlage. Du hast ja schon erwähnt, dass du schnell wieder Arbeit finden wirst.
ZitatVerstehe ich das richtig? :
Nö.
Sie soll ein realistisches Angebot machen, wie sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen will
ZitatWeshalb machst du das nicht? :
Deswegen.
ZitatIch bleibe dabei,das ein Aufhenungsvertrag nicht in Frage kommt. :
ZitatAbfindung XX :
Der Witz war gut ...
ZitatIch bleibe dabei,das ein Aufhenungsvertrag nicht in Frage kommt. :
Nahezu jeder ist käuflich, es kommt nur auf die Summe an!
ZitatNahezu jeder ist käuflich, es kommt nur auf die Summe an! :
Was ist wohl ein AN wert, der seine Pflichten nicht erfüllen will? Richtig, höchstens 0 EUR ...
Oder ist gemeint das Mirjan2023 dem AG Geld bieten soll?
ZitatNö. :
Sie soll ein realistisches Angebot machen, wie sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen will
Richtig,und das habe ich seit Wiedereintritt auch getan.
Ich kann Früh/Spätschichten im wöchentlichen Wechsel machen,und an den Wochenenden eben alle Schichten.
Was kann/soll man denn noch anbieten?
Seid ihr denn 24/7 zu allem bereit?
Und ich glaube auch nicht,dass hier irgendjemand bereit wäre, 1-2 h zum Arbeitsplatz zu fahren,12h Dienst zu absolvieren und dann 1-2h wieder nach Hause zu fahren.
Mir geht es hauptsächlich auch darum,eine friedliche Lösung zu finden.
Und ein Aufhebungsvertrag hat für mich Nachteile.unabhängig,ob ich gleich was neues finde.
Daher akzeptiere ich eine fristgemässe Kündigung.
Und was hat das mit dem Arbeitsort zu tun?ZitatIch kann Früh/Spätschichten im wöchentlichen Wechsel machen,und an den Wochenenden eben alle Schichten. :
Was kann/soll man denn noch anbieten?
Der Arbeitgeber wird Dich nicht fristgerecht kündigen. EntwederZitatUnd ein Aufhebungsvertrag hat für mich Nachteile.unabhängig,ob ich gleich was neues finde. :
Daher akzeptiere ich eine fristgemässe Kündigung.
a) unterschreibst Du einen Aufhebungsvertrag
oder
b) Du kündigst selbst
oder
c) Du verweigerst die Arbeitsleistung und der Arbeitgeber kündigt Dir fristlos.
Mirjan, eine solche Arbeitsbelastung habe ich alleinerziehend mit 2 Kindern über viele Jahre durchgezogen, und etliche Kollegen/Kolleginnen auch. Wenn Du meinst, Du schaffst das nicht oder willst das nicht, dann zieh die Konsequenzen, such Dir was passendes. Ist doch ganz einfach.
wirdwerden
Seltsame Frage.ZitatSeid ihr denn 24/7 zu allem bereit? :
Es geht um dich und dein Problem und die Möglichkeiten für deine Problemlösung.
Keine Ahnung. Wenn dir nichts weiter möglich ist und der AG das nicht berücksichtigen kann oder will, musst du den Aufh-Vertrag nicht annehmen.ZitatWas kann/soll man denn noch anbieten? :
Eigentlich immer noch ziemlich einfach.
Ist deine Entscheidung und o.k., wenn anderes für dich nicht zumutbar ist. Aber:ZitatDaher akzeptiere ich eine fristgemässe Kündigung. :
- Ob der AG dir eine ordentliche fristgerechte Kündigung schreiben wird?
- Ob der AG dir bisher nicht schon sehr weit entgegenkam, weil er dir eben nicht kündigen wollte?
ICH würde allerdings einem AN in solcher Situation empfehlen:
1. Such dir jetzt selbst eine andere passende Stelle.
2. Mach mit diesem neuen AG den Vertrag zu xxDatum als Arbeitsbeginn fest.
3. Kündige danach selbst ordentlich fristgerecht beim jetzigen AG.
Damit könnte dieser AN vermutlich anderen Ärgernissen aus dem Weg gehen.
.... und wie lange schon reitet ihr hier 'ein totes Pferd'?
Es gibt doch längst keine neuen Argumente mehr, sondern nur noch Wiederholungen von längst Gesagtem.
Mirjams Not ist ja nicht zu leugnen, doch arbeitsrechtlich ist der Drops doch gelutscht.
So,ich hatte jetzt mit dem AG ein Gespräch.
Er ist der Meinung,er ist ein Intensivpflegedienst und hat dafür eine Genehmigung.in meinem Av steht lediglich,dass wir eine 40h- Woche haben,bei mir seit Änderung eine 30/h Woche.
Es steht nicht geschrieben,dass der AG ausschließlich 12h Schichten hat.
Und eben diese 12h Schichten kann ich in der Woche nicht gewährleisten.
Am we wäre das kein Problem,da ist die Betreuung vom Kind gesichert.
Der AG ist dagegen,eine fristgemässe Kündigung auszusprechen.Er hat mir empfohlen,den Arbeitsplatz zu wechseln,wo ich auch 8h Schichten habe.dann können wir über einen Aufhebungsvertrag natürlich ohne zusätzliche Zahlungen reden.
Er ist der Meinung,eine normale Kündigung kommt im Lebenslauf nicht gut. Aber wer schreibt schon Kündigungen in seinen Lebenslauf?
Für mich ist jetzt die Frage: Ich mache einen Aufhebungsvertrag und wechsle den AG.
Werde aber die Probezeit nicht "überleben".
Kann mir das Arbeitsamt dann eine Sperre verpassen?
So war es nämlich im Bekanntenkreis...
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