Arbeitgeber droht mit Kündigung und bietet Aufhebevertag an

11. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 24x hilfreich)
Arbeitgeber droht mit Kündigung und bietet Aufhebevertag an

Hallo zusammen, mein Arbeitgeber droht mir mit Kündigung und hat mir einen Aufhebevertag angeboten und verlangt von mir das ich eine Gesprächsnotiz unterschreibe wo nicht der Wahrheit entspricht.

Ich fange mal an den Fall zu schildern, vor ein paar Monaten gab es bei uns eine Arbeiterbefragung die sehr schlecht insgesammt ausgefallen ist für den Arbeitgeber.
Darauf hin, hat der Arbeitgeber die Angestellten in Gruppen zu einer Befragung bestellt.
Dort hab ich auch eine Sache kritisiert, das an einer Maschine die arbeit unverhältnissmäßig ungerecht verteilt ist, was der Arbeitgeber wohl nicht so gut fand.

Was ich schon zuvor mal im Betrieb angesprochen habe ist: das es mich stört das ist die Arbeit allgemein nicht gerecht verteilt wird und ungerecht die Leute angelernt werden (ich z.B. werde dauernd übergangen obwohl ich schon viel länger im Betrieb bin wie die meisten anderen).

Anfang letztes Jahr hatte ich auch schon mal ein Gespräch, wo mich der Arbeitgeber fast schon gezwungen hat eine Gesprächsnotiz zu unterschreiben was nicht der Wahrheit entsprochen hat.
Da ich die geforderten Maschinen nicht geschaft habe, weil ich noch jemdanden von einer Zeitarbeitsfirma einlernen mußte, der dauernd zu spät gekommen ist und ich immer suchen mußte, weil er nicht am Arbeitsplatz und unzuverlässig war usw.

Aber jetzt mal zu dem aktuellen Fall, ich hab vor ein paar Wochen durch einen Ausfall durch Krankheit von einem Kollegen Dienstags an einer anderen Maschine arbeiten müssen wie normal im Arbeitsplan eingetragen war.
Darauf hin überprüfte ich erstmal den Stand und mußte Feststellen das es so gut wie unmöglich war die geforderten Maschinen noch zu schaffen, da die leichten Maschinen am Montag gemacht wurden und auch nichts gerichtet war. Ich hab trotzdem versucht alles mögliche noch herauszuholen, dabei ist mir aber bei der zweiten Maschinen ein Fehler unterlaufen, weil ich bei dem einen Rohstoff die falsche Chargenummer benutzt hab, was mir aber erst kurz vor der Produktionsfertigstellung aufgefallen ist, daraufhin hab ich es auch gleich im Labor gemeldet.
Leider war das Produkt außerhalb der Norm und mußte ein paar Tage später nochmals aufgearbeitet werden und wird mir jetzt deshalb zur Last gelegt. Aber jetzt ist das Produkt deshalb wieder in Ordnung!
Zudem konnte ich eine Maschine in der Woche nicht fertigstellen, wegen den schlechten Bedingungen.

Eine Woche später hatte ich dann ein Gespräch mit der Personalchefin, einem Chef und einem Betriebsratmitglied.
Wo ich auch genau den Fall schilderte, hier nochmal die genaue Schilderung:
Ich hatte das Rezept einstellen lassen, das Labor hatte nur die eine Chargenummer eingetragen für den einen Rohstoff der besonders war. Ich hab darauf hin alle anderen Chargenummern eingetragen und dem Staplerfahrer gesagt das er mir den Rohstoff mit der Chargenummer bringen soll, was er leider nicht gemacht hat, er hat mir zwar den Rohstoff gebracht, jedoch mit einer anderen Chargenummer.
Da ich nich darauf geachtet hab welche Chargenummer er Rohstoff hat, hab ich mit der Produktion angefangen.
Als ich kurz vor Produktionsabschluß der Maschine, für die nächste Maschinen die Chargenummer aufschreiben wollte ist mir aufgefallen, das der Staplerfahrer die falsche Palette mit dem Rohstoff gebracht hat und hab darauf hin die Chargenummer wo eingetragen war, durchstrichen und die Chargenummer wo ich benutzt hatte unten drunter geschrieben, den Fehler hab ich dann auch sofort im Labor gemeldet.
Ich gab darauf hin zu das ich den Fehler bemerken gekönnt hätte, wenn ich vorher auf die Chargenummer geachtet hätte, was ich leider nicht hatte.

Zudem kam noch im Gespräch auf, das ich mich ungerecht behandelt fühle und die Maschineneinteilung.
Da ich wusste das ich mehrfach an der besagten Maschine eingeteilt wurde wie alle anderen, durch die Arbeitspläne. Genauso ist auch das anlernen an anderen Maschinen zu Worte gekommen und mir wurde unterstellt das ich die Maschine nicht richtig könnte (was nicht der Fall ist).

Daraufhin habe ich auch angesprochen das andere Maschinenführer/innen auch Maschinen zurück geben und auch Fehlchargen produzieren, was aber meine Vorgesetzten nicht hören wollten und wiedersprachen erst und wollte es prüfen.
Mein Vorgesetzter wollte dann auch prüfen ob es mit der ungerechten Maschineneinteilung stimmt und war aufgeschlossen zu Verbesserungsvorschlägen (was ich erst positiv empfand)

Diese Woche hatte ich dann nochmals darauf ein Folgegesprächt, wo ich am selben Tag (Montag) eine Unterweisung und am Freitag auch übers Wochenende eine Gesprächsnotiz zum unterschreiben mitbekommen habe und bin mir unsicher ob ich das unterschreiben soll, da viele Sachen darin nicht der Wahrheit entsprechen.
Am ende des Gespräches hab ich Unterweisung die ich unterschreiben sollte, das ich mich an die Produktionsschritte und die Anleitung halten soll (was ich auch immer mache, mir ist nur da mal ein Fehler passiert).
Bei der Unterweisung wurde mir erst gesagt, das ich die mit nach Hause nehmen kann und am nächsten Tag unterschrieben mitbringen könnte.
Auf einmal machten die Vorgestzten dann aber druck und wollten die dann sofort eine Unterschrift haben und sagten das ich sonst kein Gehalt für den Tag bekommen würde. Ich hab gesagt das die sich wiedersprechen würden und ich bestand darauf die Unterweisung daheim nochmals durchzulesen.
Darauf hinhaben die gesagt das ich ihn jetzt doch mit nach Hause nehmen könnte, aber um 6 Uhr zu Arbeitsbeginn unterschrieben mitbringen sollte, sonst würde ich für den einen Tag kein Geld bekommen und die sie könnten mich nicht weiter hier beschäftigen.

In der Notiz steht drin, das die Arbeit gerecht laut Rotationsprinzip stattfinden würde und ich ähnlich oft an der Maschinen eigesetzt werden würde (was nicht der Fall ist)
Meine Verbesserungsvorschläge wurden sofort abgelehnt und wurde gesagt das es nur eine Umverteilung der Aufgaben auf den Abfüller wäre.
(Merkwürdig ist aber das es bei anderen Maschinen auch geht oder wenn 2 Maschinenführer/innen an der Maschine arbeiten, was meine Vorgestzten auch nicht hören wollten)
Dann wurde mir die Frage gestellt, wie es weiter gehen soll und ob das noch der richtige Arbeitgeber für mich ist. Worauf ich sagte das ich hier weiter arbeiten möchte, dann wurde mir nochmals vorgeworfen das ich bewusst die Falsche Charge verwendet habe (was nicht der Fall ist) und das steht auch hier in der Gesprächsnotiz (weshalb ich die auch nicht unterschreiben möchte).
Darauf wurde mir die Ermahnung ausgehändigt.
Dann steht drin das ich mich geweigert hätte die Unterweisung zu unterschreiben (erst wurde mir ja zugesichert das ich die mit nach Hause nehmen kann und dann wurde ich unter druck gesetzt, worauf ich darauf bestand die mit zu nehmen)
Dann steht nochmals drin ob die der richtige Arbeitgeber für mich sind
Dann das das Vertauensverhältnis nachweislich gestört ist und das es für alle Beteiligten das Beste wäre woanders neu anzufangen wo ich mich nicht unfair undungerecht behandelt fühle.
Darauf hin wurde mir ein Aufhebungsvertrag vorgelegt den ich unterzeichnen sollte, ich könnte ihn auch erst nach Hause nehmen und mir durchlesen.
Darauf hin hab ich aber gleich gesagt das es nicht für mich in Frage kommt
Darauf hin wurde nochmals gesagt: das ich die Maschineneinteilung nicht in Frage zu stellen habe, Arbeitsanweisungen ist Folge zu leisten, die Arbeitseinstellung muß sich ändern, die Maschinen müßen erbracht werden und das bis Mittwoch gemeldet werden muß wenn das Wochenprogramm nicht erfüllt werden kann (was man von vornherein oft nicht wissen kann)

Zudem das Arbeitsverhältnis auf gegenseitugen Vertrauen basiere und als Basis für die Zusammenarbeit diene und appeliert darauf.

In der Ermahnung steht drin das ich meine arbeitsvertraglichen Pflichten missachtet und verletzt hätte.
Zudem das ich bewusst (was nicht der Fall ist), die falsche Chargenummer verwendet habe und dem Betrieb ein Schaden in dreistelliger Höhe entstanden ist und die Farbei aufwendig nachgearbeitet werden mußte.
Dazu das die Betriebsdisziplin und Vertragsverletztung nicht billigen werden und Falls ich nochmals gegen meine arbeitsvertaglichen Pflichten vertsoßen sollte, werden arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur Kündigung eingeleitet und das es in meine Personalakte wandert.

Viele wichtige Sachen stehen aber auch nicht in der Notiz, wie meine Frage ob in absehbarer Zeit ich an einer anderen Machine eingelernt werde, an die ich eigentlich dieses Jahr eingelernt werden sollte (laut Jahres Mitarbeitergespärches von letztem Jahr)
Dazu noch das mit der Rotation was nicht der Fall ist, da ich die Arbeitspläne erst vor kurzem gesehen hab von diesem Jahr

Zudem ist es Tatsache das ich jemand bin, der selten Fehlchargen produziert, im Gegensatz zu anderen, diese war ja in dreistelligen Bereich und konnte noch gerettet werden, jemand anderes hatte letzt eine Fehlcharge wo dem Betrieb über 20.000€ Schaden zugefügt hat, in welchem Verhältnis steht das zueinander?
Ich bin schon viel länger in dem Betrieb und werde da immer systematisch übergangen, wer wäre da nicht angefressen und unzufrieden?

Sollte ich die Gesprächsnotiz unterschreiben oder ist das ganze ein Schuldeingeständnis und kann zu meinem Nachteil werden und was sollte ich machen? Hilft es da zum Anwalt zu gehen oder zur BG?

Würde mich über eine baldige Antwort sehr freuen, danke schon mal im voraus.

-- Editiert von User am 11. August 2024 11:41

-- Editiert von User am 11. August 2024 11:44

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18072 Beiträge, 6636x hilfreich)

Deine Rede ist lang, zu lang und in Teilen auch unverständlich.
- wie 'zwingt' AG den AN, eine nicht zutreffende Gesprächsnotiz zu unterschreiben?
- wenn du wissentlich was Falsches unterschreibst, wird dir das gewiss zum Nachteil gereichen
- wie man Maschinen 'schafft', was leichtere Maschinen sind usw - muss ich nicht wirklich wissen,
- dann diese Vermischungen von Vorwürfen des AG, dass du teure Fehler machst, ggü. deiner Forderung, dass Zusagen oder Forderungen aus einem Mitarbeitergespräch einzuhalten wären ... hilft nicht wirklich.
---

Natürlich kannst du einen RA bemühen - bloß: was soll der den tun? Ohne klaren Auftrag?
Was willst du denn bei oder von der Berufsgenossenschaft?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
- wie 'zwingt' AG den AN, eine nicht zutreffende Gesprächsnotiz zu unterschreiben?
- wenn du wissentlich was Falsches unterschreibst, wird dir das gewiss zum Nachteil gereichen
- wie man Maschinen 'schafft', was leichtere Maschinen sind usw - muss ich nicht wirklich wissen


- der Arbeitgeber möchte das ich die Gesprächsnotiz bis Morgen unterschrieben hab, obwohl da wie gesagt drin steht das ich das eine Produkt bewusst die falsche Charge benutzt hab (was ja nicht der Fall war)
- es gibt halt verschiedene Produkte die wir herstellen und die Produktionszeit ist unterschiedlich lange, manche dauern 2, andere 3 1/2 Stunden

Also lieber nicht unterschreiben? Aber nicht das dann kommt das das Vertrauensverhältnis noch mehr gestört ist usw

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Natürlich kannst du einen RA bemühen - bloß: was soll der den tun? Ohne klaren Auftrag?
Was willst du denn bei oder von der Berufsgenossenschaft?


Kenn mich da halt icht so wirklich aus und mir macht der AG halt ganz schön druck in letzter Zeit, ab wann sollte ich den ein Auftrag dem RA geben, ab einer Abmahnung oder Kündignung?
Kann die letzten Wochen halt auch schlecht schlafen deshalb

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34279 Beiträge, 5905x hilfreich)

Zitat (von Stefanie91):
Ich fange mal an
Was soll das? Das sollte schon genügen.
Zitat (von Stefanie91):
hier nochmal die genaue Schilderung:
Völlig überflüssig.
Zitat (von Stefanie91):
und bin mir unsicher ob ich das unterschreiben soll, da viele Sachen darin nicht der Wahrheit entsprechen.
Dann unterschreibst du eben nicht. Es ist deine Entscheidung.
Zitat (von Stefanie91):
Darauf wurde mir die Ermahnung ausgehändigt.
Ermahnung oder Abmahnung?
Zitat (von Stefanie91):
wer wäre da nicht angefressen und unzufrieden?
Dann nimm den Aufhebungsvertrag an und such dir schnell einen Job, wo du nicht ungerecht behandelt, richtig eingesetzt und nicht übergangen wirst. Wo du nichts zu meckern hast.
ODER nimm ihn nicht an.
Lass dir zB demnächst verhaltensbedingt kündigen...

Es geht ausschließlich um dich und deinen Job und keinesfalls um das, was andere machen bzw. nicht machen.

Hier hat trotz überlanger Schilderung der AG den längeren Hebel. Er wird dir bei passender Gelegenheit kündigen. Jetzt baut er dir eine mehr oder weniger passende Brücke.

Zitat (von Stefanie91):
Hilft es da zum Anwalt zu gehen oder zur BG?
Ein Anwalt würde dir im Falle einer Kündigung/KS-Klage helfen. Aber was sollte er jetzt tun? Deinen Text lesen?
Zur BG/Berufsgenossenschaft? Aus welchem Grund?

Der BR/Betriebsrat ist eingebunden, war beim Personalgespräch dabei. Offenbar sieht er keine falschen Schritte des AG.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ermahnung oder Abmahnung?


Eine Ermahnung

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18072 Beiträge, 6636x hilfreich)

... eine Gesprächsnotiz kannst du ergänzen, wo Wichtiges fehlt, du kannst widersprechen - auf dem Bogen -, wo Falsches behauptet wird, du kannst drunterschreiben 'gelesen und für falsch befunden', du kannst deine eigene Darstellung beilegen ...
... gegen eine Kündigung kann man per K'Schutzklage vorgehen, gegen einen Aufhebungsvertrag nicht; für den AG ist der Aufhebungsvertrag der bequemere Weg.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34279 Beiträge, 5905x hilfreich)

Zitat (von Stefanie91):
(was ja nicht der Fall war)
Was alles nicht der Fall war, bleibt dann eben Streitpunkt.
Der eine sagt so, der andere so. Es sind 2 Sichtweisen und es geht nicht um Beweise oder wer Recht hat..
Entweder man schluckt/unterschreibt/akzeptiert eine solche Ermahnung ---> weil man seinen Job dort behalten möchte. ODER man unterschreibt nicht und arbeitet ab morgen pünktlich, korrekt, wie gefordert.
Dann liegt der Ball beim AG.

Wenn du Druck hast, dich ungerecht behandelt fühlst und und schlecht schlafen kannst, passieren uU Fehler... das dürfte durchaus der Fall sein. :augenroll:
Darauf wartet der AG nur---> er hatte ja seit Monaten bei dir schon einen *roten Haken* gesetzt.

Ich meine: Die nächste Gelegenheit nutzt der AG zur Kündigung. DANN kannst du einen Anwalt beauftragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(947 Beiträge, 111x hilfreich)

Zitat (von Stefanie91):
Dann wurde mir die Frage gestellt, wie es weiter gehen soll und ob das noch der richtige Arbeitgeber für mich ist. Worauf ich sagte das ich hier weiter arbeiten möchte, dann wurde mir nochmals vorgeworfen das ich bewusst die Falsche Charge verwendet habe (was nicht der Fall ist) und das steht auch hier in der Gesprächsnotiz (weshalb ich die auch nicht unterschreiben möchte).


Wenn man unterschreibt das man bewusst den AG geschädigt hat kann man auch gleich seine fristlose Kündigung einfordern.

Insofern sollte man zumindest diesen Punkt im Schreiben streichen, besser noch konkret widersprechen.

Ansonsten gibt es in einem Betrieb keinen Anspruch auf "gerechte Arbeitsverteilung". Der AG kann entsprechend dem Arbeitsvertrag die Arbeit verteilen wie er es für sinnvoll hält.


-- Editiert von User am 11. August 2024 15:40

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124536 Beiträge, 40375x hilfreich)

Eigentlich ganz einfach, wenn man etwas unterschreiben soll, mit dem man nicht einverstanden ist, dann unterschreibt man das einfach nicht



Zitat (von Stefanie91):
ob das noch der richtige Arbeitgeber für mich ist.

Nun, nach der bisherigen Schilderung wäre die Frage für mich ganz klar mit "nein" zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Wenn man unterschreibt das man bewusst den AG geschädigt hat kann man auch gleich seine fristlose Kündigung einfordern.


Danke, sowas hab ich mir schon fast gedacht gehabt.
Auch an die vielen anderen Antworten und Ratschläge in der kurzen Zeit ein herzliches Dankeschön

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17400 Beiträge, 5952x hilfreich)

Zitat (von Stefanie91):
obwohl ich schon viel länger im Betrieb bin wie die meisten anderen
Die Länge eines Arbeitsverhältnisses sagt doch nichts über eine Qualifikation aus. Der Betrieb sucht sich natürlich diejenigen Mitarbeiter aus, von denen man die besten Resultate erwartet.

Zitat (von Stefanie91):
weil ich bei dem einen Rohstoff die falsche Chargenummer benutzt hab
Es ist ja schon mehr als grob fahrlässig wenn eine gewisse Charge gefordert ist, dass man irgendeine Charge nutzt ohne zu kontrollieren, dass es auch wirklich die geforderte ist. Man kann hier die Schuld auch nicht auf denjenigen schieben der das Material falsch gebracht hat. Man selbst muss kontrollieren, dass man diejenige Charge benutzt welche gefordert wurde......... und zwar bevor man anfängt diese zu verarbeiten.
Ein Mitarbeiter der das nicht tut, der gehört für mich nicht zu denjenigen die ich als Arbeitgeber fördern würde.

I
Zitat (von Stefanie91):
Darauf hin wurde nochmals gesagt: das ich die Maschineneinteilung nicht in Frage zu stellen habe, Arbeitsanweisungen ist Folge zu leisten, die Arbeitseinstellung muß sich ändern,
Dem würde absolut zustimmen wollen.


Zitat (von Stefanie91):
In der Ermahnung steht drin das ich meine arbeitsvertraglichen Pflichten missachtet und verletzt hätte.
Dieser Vorwurf ist völlig korrekt.


Zitat (von Stefanie91):
Zudem das ich bewusst (was nicht der Fall ist), die falsche Chargenummer verwendet habe
Dann solltest du die falsche Aussage einfach streichen.
Niemand kann dich dazu zwingen eine Gesprächsnotiz zu unterzeichnen. Bei der Belehrung ist das etwas anderes, diese muss der AG nachweisen und ist von dir zu unterzeichnen.


Dein eigener Text lässt dich nicht in einem positiven Licht erscheinen. Es scheint eher so, dass deine Arbeitsleistung schlecht sei und man daher den AG verstehen kann, dass er dich nicht weiter beschäftigen möchte.

- Es gibt einen Arbeitsvertrag, diesen hast du zu erfüllen
- Es ist Sache des AG wie er dich innerhalb des existierenden AV einsetzt
- Es ist Sache des AG wie er Pläne erstellt
- Es gibt nur sehr wenige Gründe aufgrund derer man nicht benachteiligt werden darf. Die Betriebszugehörigkeit gehört nicht dazu.
- Du schuldest dem AG eine durchschnittliche Arbeitsleistung. Es ist aber auch so, dass Arbeitnehmer die nicht mehr erbringen als der Durchschnitt, auch nicht sonderlich gefördert werden.
-

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(947 Beiträge, 111x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Bei der Belehrung ist das etwas anderes, diese muss der AG nachweisen und ist von dir zu unterzeichnen.


Und woraus sollte sich eine allgemeine arbeitsrechtliche Pflicht des AN ergeben diese zu unterschreiben. Der AG kann sich hierzu auch einen Eigenbeleg ausstellen.

Wir reden hier ja auch nicht von ob es für alle Seiten einfacher wäre dies zu tun, oder ob der AN sich unbeliebt macht wenn der nicht unterschreibt, aber eine allgemeine Pflicht gibt es hier nicht.

Denn wie sieht es oftmals in der Praxis aus, da bekommt der AN eine 10-minütige Kurzeinweisung soll dann unterschreiben das er in alle Aspekten und Sicherheitsanweisung einer komplexen Anlage vollumfänglich eingewiesen wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17400 Beiträge, 5952x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Der AG kann sich hierzu auch einen Eigenbeleg ausstellen.
Der AG müsste vom Klammeraffen gepudert sein keine Unterschrift einzufordern.
Bei Pflichteinweisungen kann eine Verweigerung der Unterschrift auch zur Kündigung führen. ABer du hast recht zwingen kann man einen AN nicht so etwas zu unterschreiben :augenroll: . Er muss dann halt ggf. mit den Konsequenzen leben.

https://blog.lapid.de/topic/unterweisungen/unterweisungsnachweis-dokumentationspflicht

-- Editiert von User am 12. August 2024 15:13

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(947 Beiträge, 111x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Bei Pflichteinweisungen kann eine Verweigerung der Unterschrift auch zur Kündigung führen.


"Kann", das heißt dann wohl eher "Im Ausnahmefall" und hört sich ganz anders an als:

Zitat (von -Laie-):
Bei der Belehrung ist das etwas anderes, diese muss der AG nachweisen und ist von dir zu unterzeichnen.


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.533 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.170 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen