Arbeitgeber entfernt Arbeitsplatz

28. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Elenor2604
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber entfernt Arbeitsplatz

Hallo zusammen,

Ich bin etwas verwirrt und weiß nicht, wie ich mich verhalten soll.
Ich arbeite in einem Büro, in dem ich normalerweise kommen und gehen kann, wann ich will. Wir arbeiten mit Vertrauensarbeitszeit.
Das liegt an Überstunden, die teilweise auch über die erlaubte Zeit hinaus geht.

Deswegen hatte ich mit meinem Chef auch oft schon Streit.

Jetzt bin ich schwanger. Darf also partout keine Überstunden mehr machen.

Als ich die Schwangerschaft öffentlich gemacht hab, bekam ich Sie sagen zu hören, bei einer Fehlgeburt, solle ich doch noch mal Bescheid sagen, dann müsste ja keine Vertretung eingestellt werden. Und auch Schwangere müssten Überstunden machen, wenn sie ihren Job sonst nicht schaffen würden.

In der Sommerhitze war ich eine Woche krank geschrieben. Meine Kollegen durften meine Arbeit nicht machen, da mein Chef meinte, es wäre ja mein Problem und ich hätte zu sehen was ich davon habe krank zu sein.

Durch ein paar Problemen, die meiner Meinung nach auch durch das Klima an der Arbeit kamen, war ich jetzt 5 Wochen am Stück krank und möchte nun wieder an die Arbeit. Mein Vorgesetzter sagte mir am Telefon, ich hätte keinen Arbeitsplatz mehr.
Trotz allem, habe ich ihn mehrmals darauf hingewiesen, dass ich ab Montag wieder da sein werde.

Laut den Aussagen meiner Kollegen, wurde wohl das Schloss zu meinem Büro gewechselt und dort stehen keine Arbeitsmittel mehr.

Normalerweise beginne ich so um 7 Uhr morgens.
Offiziell weiß ich ja nicht, dass ich um diese Uhrzeit nicht mit meiner Arbeit beginnen kann.

Jetzt meine Fragen:
Sollte ich morgen früh um 7 Uhr an die Arbeit gehen, oder später, da mein Chef um diese Uhrzeit noch nicht da ist, und mir somit keine Mittel zur Verfügung stellen kann?

Wie kann ich mich gegen die Schikanen zur Wehr setzen?

Welche Rechte habe ich, wenn so mit mir umgegangen wird?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Un­terlässt der Ar­beit­ge­ber die­se Ar­beits­zu­wei­sung, braucht der Ar­beit­neh­mer sei­ne Ar­beits­leis­tung gar nicht, d.h. we­der tatsächlich oder wört­lich an­zu­bie­ten. Sie brauchen also erst gar nicht hingehen - er hat Ihnen ja deutlich gesagt, daß er nicht gedenkt, Ihnen Arbeit zuzuweisen. Und da recht bald Monatsende ist, sehen Sie ja dann demnächst, ob er zahlt oder nicht (falls das Monatsende bei Ihnen der Zahltag ist). Und dann schieben Sie ggf. halt eine Lohnklage nach.
Quelle des Zitats: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html#tocitem2

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Selbstverständlich müssen Sie am Montag zur Arbeit gehen, um Ihren Lohnanspruch zu sichern. Ansonsten droht hier ja eine fristlose Kündigung wegen Nichteinhaltung des Vertrags. Sonst kann ja leicht behauptet werden, SIe wären einfach nicht wie vereinbart zur Arbeit erschienen.
Sie sollten morgen sinnvollerweise hingehen, wenn auch der Chef da ist.
Nur weil der Chef Ihnen am Telefon gesagt hat, Sie hätten keinen Arbeitsplatz, ist er ja nicht frei von seiner Verpflichtung, Sie zu beschäftigen.
Das ist neben der Gehaltszahlung eine der Pflichten des Arbeitgebers, Arbeitnehmer haben ein Recht auf Bezahlung und auf Beschäftigung.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Sie sollten morgen sinnvollerweise hingehen, wenn auch der Chef da ist. Um dann acht Stunden im Flur zu stehen? Und dies wieviel Tage?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Natürlich sollte man nicht im Flur stehen, auch nicht 8 Stunden. :devil: Deshalb geht man ja hin, wenn der Chef da ist und nicht vorher.
Aber hier sollte selbstverständlich, wie in solchen Situationen üblich, die Arbeitskraft angeboten werden.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Deshalb geht man ja hin, wenn der Chef da ist und nicht vorher. Und den zwingt man dann WIE zur Arbeitszuweisung? Denn er hat ja gesagt, er wird ihr keine Arbeit geben - da wird auch ihr persönliches Erscheinen wenig ändern. Und für das, was er ihr da dann im Flur sagt (Sowas wie "Verschwinde!" zum Beispiel) gibt es ebenfalls keine Zeugen...

-- Editiert von muemmel am 28.10.2018 18:08

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Elenor2604):
Jetzt bin ich schwanger. Darf also partout keine Überstunden mehr machen.

Von welchen der Gebrüder Grimm hat man dieses Märchen?



Zitat (von Elenor2604):
Sollte ich morgen früh um 7 Uhr an die Arbeit gehen, oder später, da mein Chef um diese Uhrzeit noch nicht da ist, und mir somit keine Mittel zur Verfügung stellen kann?

Man hat logischerweise zum Arbeitsbeginn seine Arbeitskraft anzubieten und nicht erst wenn der Chef da ist.

Normalerweise macht man das dadurch das man am Arbeitsplatz erscheint, idealerweise in solchen Fällen wie hier mit einem Zeugen.
Die vorgefunden Zustände sollte man dann detailliert dokumentieren.

Danach den Arbeitgeber nochmal per Einschreiben darüber informieren, das man seine Arbeitskraft anbietet.



Zitat (von muemmel):
Denn er hat ja gesagt, er wird ihr keine Arbeit geben

Nö, das hat er nie gesagt. Beweise mal das Gegenteil...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Von welchen der Gebrüder Grimm hat man dieses Märchen? Der Bruder heißt "Mutterschutzgesetz": https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__4.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Elenor2604
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Nachrichten.

Gar nicht hingehen, würde ich mich nie trauen. Außerdem will ich ja raus und arbeiten. Ich bin auch bereit, den ganzen Tag zu kopieren oder Brötchen beim Bäcker zu holen... Hauptsache ich bin beschäftigt.

Ich werde wahrscheinlich tatsächlich um 7 Uhr gehen und mich an einen PC in einem "befreundeten" Büro setzen und arbeiten.
Sobald mein Chef da ist, werde Ich ihn darauf ansprechen, wie er gedenkt, dass ich weiter arbeiten kann.
Das tue ich natürlich dann mit Betriebsrat, damit ich da Rückendeckung habe.

Ist das so rechtens, oder mache ich dann einen Fehler?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Der Bruder heißt "Mutterschutzgesetz": https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__4.html

Nur das der § schlicht keine Überstunden verbietet ...



Zitat (von Elenor2604):
mich an einen PC in einem "befreundeten" Büro setzen

Was heißt "befreundetes Büro"? In der gleichen Firma?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Elenor2604
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, in der gleichen Firma. Das Nachbarbüro.
Die haben da Schichten und es ist immer ein PC frei.

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#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Ich würde auf jeden Fall sicherstellen, das Sie nachweislich Ihre Arbeitskraft angeboten haben! Nicht Arbeitskollegen als Zeugen anführen, die werden selektive Amnesie haben, wenn's gegen den Chef gehen soll. Betriebsrat ist gut, am besten, die bestätigen schriftlich, den ganzen Vorgang.

Dann können Sie zu Hause bleiben und bekommen weiter Ihr Gehalt. Wenn es schlimmer wird oder Chef auf die Idee kommt, Sie wieder zu beschäftigen, aber anderweitig zu triezen...darüber wird man oft psychisch angeschlagen und muss sich auf lange Zeit krank schreiben lassen. Ich bin für solche Sachen eigentlich nicht offen, aber Schwangere müssen besonders auf sich achten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#12
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 315x hilfreich)

Zum Arbeitsantritt würde hier ja schon alles geschrieben. Was Harry mit seinem krryptischen Aussagen zu den Überstunden meint ist, dass in dem Paragraphen Mehrarbeit zwar ausgeschlossen wird, es aber über einen Zeitraum definierte Stunden gibt. Das heißt man kann durchaus Überstunden machen, wenn diese sich in dem Zeitraum ausgleichen.

Ansonsten... einfach mal an die für den Mutterschutz zuständige Behörde wenden.

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