Arbeitgeber erpresst mit Kündigung!

22. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)
Arbeitgeber erpresst mit Kündigung!

Folgende Situation:
Freundin hat sich als Assistentin der GF beworben. Ausgeschrieben mit 18€/Std Vollzeit(40Std Woche). Nach dem Bewerbungsgespräch sollte sie Probearbeiten, Termin sollte sie per Mail bekommen.

Mail kam, mit der Bemerkung wenn sie mit 15€/Std einverstanden ist, darf sie Montag Arbeiten kommen.

Geschehen! Und bekam eine Zusage zum Arbeitsverhältnis aber für die Stelle in der Werbung!

Beim Bewerbungsgespräch sagte man ihr das sie sich auf eine 80Std Woche vorbereiten soll.

Die ersten Woche hat Sie auch durchschnittlich 13Std am Tag gearbeitet. Danach nur noch 6Std und 3 Tage die Woche.

Sie arbeitet jetzt seit 3 Wochen dort und wurde bis heute insgesamt ca 80 Std eingeteilt.

Die ganzen 3 Wochen lässt sich der GF Ausreden einfallen, warum er Ihr keinen Arbeitsvertrag vorlegen kann.

Jetzt hat sie Ihren Vertrag zusammen mit einer Kündigung zum 5.5.2012 bekommen.

ABER im Arbeitsvertrag den sie bekommen hat steht statt vollzeit nur 10Std die Woche, statt der ausgemachten mindestens 40Std.

Dazu erhielt Sie eine Änderungskündigung: Kurzgesagt, wenn sie will dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht dann nur unter der Bedingung 12€/Std und 10Std die Woche.


Sprich, von besprochenen ca 1500€ Netto auf die sie nicht kommen kann weil sie dafür nicht eingeteilt wurde. soll sie 400€ bekommen. Und wenn sie nicht will kann sie gehen.


Ist das alles rechtens?

-- Editiert FaktenFaktenFakten am 22.04.2012 00:39

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

/// ... Ist das alles rechtens?

Das ist ja wohl eine rhetorische Frage: natürlich nicht.
Aber um zu klären, was da zu tun ist, bedarf es wohl eines Fachanwalts.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ihre Freundin will ja wohl auch nicht ernsthaft bei so einem Arbeitgeber bleiben? Dauerhafte Gerechtigkeit lässt sich kaum erreichen bei Arbeitgebern, die so mit ihren Arbeitnehmern umgehen.
Deshalb hier nur meine Meinung zur korrekten Bezahlung für schon geleistete Arbeit:
Für die Probezeit, die Ihre Freundin schon gearbeitet hat, kann sie m.E. das volle Gehalt fordern und auch einklagen. Die Ausschreibung der Stelle hat sie noch oder kann nachweisen, worauf sie sich beworben hat? Die Mail mit der Gehaltszusage ist auch noch vorhanden?

Da der Arbeitsvertrag, der Ihrer Freundin zugesandt wurde, nichts mit den Vereinbarungen zu tun hat, die sie mit der GF mündlich geschlossen hat, denke ich, dass er nicht das Papier wert ist, auf dem er gedruckt wurde. Der schriftliche Vertrag hat ganz einfach keine Gültigkeit, wenn Ihre Freundin den nicht unterschreibt.

Wenn man sich auf eine Vollzeit-Stelle bewirbt und der Arbeitgeber einen nicht einsetzt, nennt sich das "Annahmeverzug" des Arbeitgebers. Das Gehalt ist trotzdem in vollem Umfang zu zahlen.

Soweit eben die Voraussetzungen, unter denen Ihre Freundin die Stelle angenommen hat, nachweisbar sind (Arbeitszeit und Gehalt) kann sie sich einfach an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts wenden und den Arbeitgeber auf Zahlung des vollen Gehalts verklagen. Die Klage formuliert der Rechtspfleger bei Gericht. Dann gibt es eine Vergleichsverhandlung und wenn da nichts bei rauskommt, dann wird das Verfahren erst kostenpflichtig.









-- Editiert hamburgerin01 am 22.04.2012 09:53

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#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Da für Ihre Freundin das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt (noch nicht 1/2 Jahr dort) und vermutlich es sich um ein Kleinbetrieb handelt, heißt es bzgl. dem vorgelegten Vertrag "Friss oder Stirb".

Scheinbar hat der Ag die anfallenden Arbeiten schlicht und einfach überschätzt. Zusätzlich ist offensichtlic, dass sich der AG um die vereinbarte Lohnzahlung für die 3 Wochen drücken will.

Er hat aber das Beweisproblem, dass er Ihrer Freundin von Anfang an nur eine 10h-Woche zugesagt hat, weil die Anstellung nicht schriftlich fixiert war.

Man muss wohl von den 40h pro Woche ausgehen, auch wenn Ihre Freundin in Wirklichkeit nicht ausreichend Arbeit erhalten hat. Für letzteres ist der AG zuständig und wenn er Ihre Freundin nicht auslasten kann, befindet er sich im sogenannten Annahmeverzug. Das hätte zur Folge, dass er die volle Zeit zahlen muss.

Ob er überhaupt die Vereinarung auf 15€/h beweisen kann, ist ebenfalls fraglich, wenn im Stellenangebot von 18€ angeboten wurde.

Ihre Freundin muss entscheiden, ob Sie unter diesen Bedingungen weiterbeschäftigt werden will. Die Umstände sprechen aber wenig dafür.

Wenn nein könnte man ein Klage zum Arbeitsgericht erheben. Das kann man erst mal selber, die Antragsstelle des Arbeitsgerichts ist einem dabei behilflich. Meist findet dann innerhalb von 4 Wochen eine Güteverhandlung statt, dei denen in den meisten Fällen die Sache gütig geregelt wird. Dort trifft man sich dann irgendwo in der Mitte, da keine Partei einen langen Rechtsstreit will.

Ob das natülich den Aufwand lohnt, muss man im Einzelfall seber abwägen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 22.04.2012 10:09

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#4
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Die Buchhalterin kann alles bezeugen. Alle Mails sind auch da. Ferner sieht es so aus.
Sie hat am 27.03.2012 (26. War Probetag)angefangen zu arbeiten.

Sie erfuhr das Gehälter erst zum 15.04 gezahlt werden. Am 15. erhielt sie Ein Gehalt.
Und zwar über ein Arbeitszeitraum vom 27.03 - 30.03 (4Tage).

Dafür erhielt sie 320€ und den Zeitraum vom 01.- 15.04.2012 soll sie dann erst am 15.05.2012 ausgezahlt bekommen. Kann mir auch das nicht erklären.

Nach meinem Verständnis wird am Auszahlungstag das ausgezahlt was bisher geleistet wurde. sie hat vom 27.03 - 15.04 jeden Tag Mo-Sa 9-12Std gearbeitet.

Das restliche Gehalt dafür soll erst am 15.Mai kommen, bis dahin kann sie sehen wo sie bleibt. Müsste er es nicht Kompett zahlen.

Btw. Der Arbeitszeitraum vom 27.03-30.03 wurde einzel mir Tageslohn abgerechnet.

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#6
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Moin,
1) Die Buchhalterin ist als Zeugin unbrauchbar, solange sie vom Arbeitgeber abhängig ist. Das wissen die Gerichte und man darf raten was mit der Dame in einem solchen Unternehmen passiert, sollte sie sich zu einer Aussage gegen den AG hinreißen lassen.


2) Wenn keine Probezeit vereinbart ist (Beweis ?) kann die Kündigungsfrist 2 Wochen betragen. Wenn nicht beweisbar, wo der AG infolge seiner Trödelei ja womöglich Schwierigkeiten hat, beträgt die KÜndigungsfrist 4 Wochen.
Für diese Zeit sollte noch Gehalt nachgefordert werden.
(siehe §622 BGB )
Wenn die Agentur für Arbeit glaubt dass die Kündigungsfrist entsprechend lang ist, dann wird für diese Zeit auch kein ALG gezahlt. Denn dafür ist der AG zuständig.


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