Ich frage für eine Bekannte an, die als Pflegehilfskraft in einer dubiosen Firma für Pflegedienstleistungen von April bis Mitte August gearbeitet hat.
Da diese Frau aus dem Osten ist und wenig Deutsch- und Rechtskenntnisse besitzt, hat sie sich gewaltig ums Ohr hauen lassen. Ich muss gestehen: Teilweise ist sie auch selbst schuld. Sie war zu naiv.
Die Firma hat ihr fast ausschließlich schwere Pflegearbeit zugeteilt, die sie allein schon aus Altersgründen nicht machen konnte (und trotzdem gemacht hat). Als sie vor Rückenschmerzen nicht mehr arbeiten konnte, ging sie zum Arzt, der ihr diese Tätigkeit ab sofort verboten hat und auch gleich ein Attest für das Arbeitslosengeld erstellt hat. Sie kündigte also die Stellung zum 6.8. und bekam auch keine Sperrfrist.
Und nun stellt sich heraus, dass sie für die Monate April bis August keine Gehaltsabrechnung erhalten hat. Sie bekam einfach unterschiedliche Beträge von April bis August bezahlt, die nicht nachvollziehbar sind. Der Arbeitsvertrag sieht 30 Stunden pro Woche vor und der Rest sind Überstunden. Sie musste 12 Tage hintereinander 6 - 8 Stunden (je nach Dienstplan, den sie täglich auf ein Diensthandy bekam) arbeiten, um dann 2 Tage frei zu haben. 1 x während dieser 12 Tage musste sie eine Doppelschicht machen.
Vermutlich hat man ihr keine einzige Überstunde und auch keine Sozialleisungen für Sie bezahlt. Gem. Arbeitsvertrag hätte sie die Überstundenzahlung "beantragen" müssen (hat sie nicht gewusst und auch nicht getan). Sie kann auch keine Überstunden nachweisen, weil man ihr das Diensthandy mit dem Stundenplan gleich nach Ankündigung der Kündigung abgenommen hat und sie es sich nicht kopiert hatte. Das Gehalt für August steht noch aus.
Nun hat sie bei der Allianz eine "Berufsrechtsschutzversicherung" (vermutlich "Arbeitsrecht"), also ging sie zum Anwalt. Dieser teilte ihr mit, dass gem. § 12 ArbGG jeder Teil, gleichgültig ob der das Verfahren gewinnt oder nicht, seine Kosten selbst tragen muss. Stimmt das?
Dann bleibt aber noch die Rechtsschutzversicherung. Hier wollte der Anwalt bei der Versicherung nachfragen, ob die Kosten gedeckt sind (er wollte nur die Nr. der Police haben). Die Antwort der Versicherung steht offensichtlich aber noch aus.
Sie hat für den Anwalt ein Mandat unterschrieben und daraufhin hat dieser die Firma nochmal angemahnt und mit einem Verfahren gedroht und eine Frist gesetzt. Gleichzeitig schickt er dieser armen Frau gleich eine Kostenvorschussrechnung von € 343,43. Nun fiel diese arme Frau fast vom Hocker! Damit hat sie gar nicht gerechnet, denn es trifft sie ja keine Schuld. Anscheinend hat der Anwalt auch nicht die Antwort der Rechtsschutzversicherung abgewartet.
Ist das alles OK so? Wie soll hier verfahren werden?
Arbeitgeber erstellt keine Gehaltsabrechnungen
Das war nicht lange. Damit gibt es für die Frau kein Arbeitslosengeld.Zitat :von April bis Mitte August
Wie alt ist die Frau? Und seit wann wird Pflege in leicht und schwer eingeteilt? Pflege ist immer schwere Arbeit.
Und woher weiß sie, dass sie keine Sperrzeit bekommt?Zitat :Sie kündigte also die Stellung zum 6.8.
Viel zu viel Vermutung...Das sollte mit Hilfe des Anwaltsschreibens noch geklärt werden können. Die Abschlussrechnung zum Monatsende August kann ja grad erst vom AG gemacht worden sein. Ohne diese Nachweise gibts erst recht kein ALG. Oder auch kein Bürgergeld.Zitat :Vermutlich hat man ihr keine einzige Überstunde und auch keine Sozialleisungen für Sie bezahlt.
Grundsätzlich ja.Zitat :Stimmt das?
So ist leider der Lauf der Dinge, wenn man unwissend und gutmütig einfach nur arbeiten will.Zitat :Ist das alles OK so?
Richtig. Der Anwalt ist korrekt tätig geworden, hat sie auf die Kostentragung hingewiesen.Zitat :hat dieser die Firma nochmal angemahnt und mit einem Verfahren gedroht und eine Frist gesetzt.
Die RS-Versicherung würde unter Umständen für eine Klage die Deckungszusage geben.
Sorry, aber so kommen wir nicht weiter. Ich muss hier Fragen beantworten, die nichts zur Sache tun:
Was macht dich denn so sicher, dass die Frau vor diesen 3 Monaten noch nie gearbeitet hat und ihr kein ALG 1 zusteht? Und seit wann beinhaltet die Pflege bei Frauen von Mitte 50 das Heben von schweren Männern mit schwerer Multiplesklerose? Das ist ja in etwa so als ob du, wenn du ein Tierpfleger wärst, allein einen gestrandetem Wal wieder ins Wasser helfen müsstest. Diese Pflegearbeit ist eine Arbeit für 1 - 2 Zivis!
Wenn ich schreibe, dass sie keine Sperrfrist bekommt, dann kannst du dir wohl vorstellen, dass sie von der BfA schon einen Bescheid hat. Für die letzten Tage ihrer Beschäftigung bezog sie Krankengeld; das hatte ich bereits geschrieben!
Sicherlich kannst du dir vorstellen, dass meine Vermutungen auf einer Grundlage basieren! Einer von diesen Schwerpatienten hat ihr das verraten. Er wurde bereits schon von mehreren Pflegekräften betreut, die sich wegen der gleichen Problematik bei ihm ausgeheult hatten.
Deine Antwort tut nichts zur Sache! Sie enthält nur Rügen und lässt mich wie ein Dummie dastehen. Wem hilft denn so etwas?
Was bedeutet "grundsätzlich ja"? Soweit mir bekannt ist, zahlt alles derjenige, der die Schuld hat. Kann mir hier jemand etwas professioneller den § 12 ArbGG erklären?
Der Anwalt hat sie nicht auf die "Kostentragung" hingewiesen; er hat um kurzfristige Zahlung gebeten!
Sorry, aber wir drehen uns hier im Kreis.
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Keine Ahnung, was die BfA mit dem Fall zu tun hat. Jedenfalls zahlen die kein Arbeitslosengeld. Und Zivis gibt es schon seit ewigen Zeiten nicht mehr. Zur Pflege gehört nun mal auch das Wuchten von schwereren Personen; nach meiner Kenntnis werden Pfleger/innen darin während der Ausbildung auch so geschult, dass sie das auch ohne zu viel Krafteinsatz hinbekommen. Aber, einerlei, das Arbeitsverhältnis ist ja ohnehin beendet.
Der Anwalt hat m.E. das richtige getan, jetzt ist abzuwarten, wie der ehemalige Arbeitgeber reagiert.
Nun zu den Anwaltskosten: wenn Du in die Bäckerei gehst und zwei Brötchen kaufst, dann bist Du doch auch nicht erstaunt, dass Du die zahlen musst, und zwar sofort. Die Freundin hat einen Anwalt bzw. dessen Leistung "gekauft", und die ist zu bezahlen. Woher die falsche Info kommt, die Kosten wären von wem auch immer zu tragen, keine Ahnung. Das kann in Gerichtsverfahren der Fall sein, muss aber nicht. Und wenn ein Gerichtsverfahren Jahre dauert, dann soll der Anwalt Jahre auf sein Honorar warten, oder wie? Abgesehen davon sind wir in keinem Gerichtsverfahren, außergerichtliche Kosten muss die Gegenseite in der Regel nicht tragen. Und im Arbeitsgerichtsverfahren die eigenen Kosten in der ersten Instanz auch.
Was die genannte Bestimmung mit dem Fall zu tun hat, das erschließt sich mir nicht mal im Ansatz.
wirdwerden
Zitat :Nun zu den Anwaltskosten: wenn Du in die Bäckerei gehst und zwei Brötchen kaufst, dann bist Du doch auch nicht erstaunt, dass Du die zahlen musst, und zwar sofort. Die Freundin hat einen Anwalt bzw. dessen Leistung "gekauft", und die ist zu bezahlen.
Selbstverständlich ist der Anwalt für seine Leistung zu bezahlen und sein Brief an die Firma erscheint mir sehr korrekt. Trotzdem erscheint es mir seltsam, dass anscheinend nur derjenige, der das nötige Kleingeld hat, sich in unserem Land verteidigen kann, dann die Schuld trifft nun einmal eindeutig die Pflegefirma.
Und selbst wenn es so wäre: Für was schließt man eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht ab, wenn der Versicherte dann trotzdem die "Leistung kaufen muss"?
Kannst die vorstellen, dass so eine Pflegehilfskraft ohne Ausbildung aus dem Osten, die schon über 50 ist und wenig deutsch kann, nicht viel verdienen kann. Wie kommt die denn zu ihrem Recht? Auch wenn sie sehr naiv gewesen ist und an die "deutsche Aufrichtigkeit" fest geglaubt hat, ist sie nun mal übers Ohr gehauen worden.
Soweit mir bekannt ist, hat eine krankheitsbedingte Kündigung keine Sperrzeiten des Arbeitslosengelds zur Folge. Der Arzt hat die Kündigung ja empfohlen und attestiert. Sehe ich das falsch?
-- Editiert von User am 2. September 2024 21:42
Zitat :Ist das alles OK so?
Jeder Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Erstellen einer Gehalts- oder Abrechnung verpflichtet (§ 108 der Gewerbeordnung (GewO)), insofern ist das "nicht OK".
Davon ausgehend, dass der Anwalt nach Gesetz abrechnet, kann ich beim Anwalt nichts erkennen was nicht in Ordnung wäre.
Zitat :Dieser teilte ihr mit, dass gem. § 12 ArbGG jeder Teil, gleichgültig ob der das Verfahren gewinnt oder nicht, seine Kosten selbst tragen muss
Zitat :Damit hat sie gar nicht gerechnet,
Finde den Widersprich ...
Zitat :Soweit mir bekannt ist, zahlt alles derjenige, der die Schuld hat
Nicht im Arbeitsrecht in der ersten Instanz.
Zitat :Kann mir hier jemand etwas professioneller den § 12 ArbGG erklären?
Was konkret war denn an
Zitat :jeder Teil, gleichgültig ob der das Verfahren gewinnt oder nicht, seine Kosten selbst tragen muss
unverständlich?
Zitat :Der Anwalt hat sie nicht auf die "Kostentragung" hingewiesen
Wie anders sollte man denn
Zitat :jeder Teil, gleichgültig ob der das Verfahren gewinnt oder nicht, seine Kosten selbst tragen muss
interpretieren?
Im übrigen muss er das gar nicht, sofern der Anwalt nach Gesetz abrechnet
Denn der Gesetzgeber hat festgelegt, das Gesetze mit Veröffentlichung als „jedermann bekannt" gelten.
Deshalb muss man in solchen Fällen niemand drauf aufmerksam machen, wenn man die Gesetze anwendet.
Zitat :Einer von diesen Schwerpatienten hat ihr das verraten.
Also Vermutungen aus der Abteilung "Tratsch und Klatsch" als "Grundlage" zu bezeichnen ist mir dann doch etwas zu euphemistisch in solchen Verfahren.
Es wäre zielführender gewesen, sich mal hinzusetzen und nachzurechnen was alles fehlt.
Denn mit der Abrechnung wird es ja nicht getan sein, wenn tatsächlich noch Geld fehlt.
Zitat :Die Antwort der Versicherung steht offensichtlich aber noch aus.
In der Regel ist das eigentlich Aufgabe des Mandanten.
Ob die Anfrage schon eingegangen ist bzw. schon genehmigt wurde, kann man ja sehr einfach verifizieren - insofern würde ich das einfach mal machen.
Zitat :Trotzdem erscheint es mir seltsam, dass anscheinend nur derjenige, der das nötige Kleingeld hat, sich in unserem Land verteidigen kann
Nö, es kann sich jeder selbst verteidigen - er muss dann sich halt mit den Gesetzen etc. beschäftigen, will er Erfolgsaussichten haben.
Und das derjenige mit dem meisten Geld sich auch die besten Anwälte leisten kann, ist schon seit tausenden von Jahren so und passt auch zum Rechtsstaat.
Zitat :Für was schließt man eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht ab, wenn der Versicherte dann trotzdem die "Leistung kaufen muss"?
Das ist bei jeder Versicherung so - wenn sie nicht leistet bzw. bis sie leistet ist der Auftraggeber verantwortlich für die Zahlung.
Mich ärgert immer, wenn Hilfesuchende annehmen, der Anwalt sei ein Kreditinstitut. Was meinst Du, was seine Sekretärin und sein Vermieter sagen, wenn er ihnen erklärt, er könne nicht zahlen, weil er Menschen wie Deiner Freundin gratis geholfen hat. Und dann soll er sich von wem auch immer das Geld holen, von jemandem, der gar nicht zahlen muss (Gegenseite)? Wir bewegen uns im Zivilrecht, hier geht es bei der Mandatierung eines Anwalts nicht um Verschulden. Sie hätte das auch alleine durchziehen können, und sie kann die Rechnung ja bei der Rechtsschutzversicherung einreichen mit der Bitte, diese zu begleichen und schauen, ob die das tun.
wirdwerden
Zitat :Mich ärgert immer, wenn Hilfesuchende annehmen, der Anwalt sei ein Kreditinstitut. Was meinst Du, was seine Sekretärin und sein Vermieter sagen, wenn er ihnen erklärt, er könne nicht zahlen, weil er Menschen wie Deiner Freundin gratis geholfen hat. Und dann soll er sich von wem auch immer das Geld holen, von jemandem, der gar nicht zahlen muss (Gegenseite)? Wir bewegen uns im Zivilrecht, hier geht es bei der Mandatierung eines Anwalts nicht um Verschulden. Sie hätte das auch alleine durchziehen können, und sie kann die Rechnung ja bei der Rechtsschutzversicherung einreichen mit der Bitte, diese zu begleichen und schauen, ob die das tun.
Ärgere dich nicht, denn diese Hilfesuchende nimmt nicht an, dass ein Anwalt ein Kreditinstitut ist und gratis arbeiten soll. Vielmehr meine ich, er muss sich sein Geld von dem holen, der bezahlen muss, nämlich bei der Versicherung, Die Nr. hat der Anwalt ja verlangt und erhalten. Soweit mir bekannt ist, muss die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten übernehmen, die aufgrund einer vergleichsweisen Einigung entstanden sind, sowohl außergerichtliche wie gerichtliche Kosten. Das ergibt sich aus den allg. Rechtsschutzbedingungen. Liege ich da so fürchterlich falsch?
Tatsächlich habe ich (fälschlicherweise?) geglaubt, dass der Schuldige alles zu zahlen hat. Aber den § 12 ArbGG hat mir bisher noch keiner erklärt.
Die Bekannte wird morgen ihren Versicherungsagenten anrufen und mal fragen, weshalb die Allianz dem RA noch keine Kostenzusage auf seine Anfrage gegeben hat. Auch die Möglichkeit, die Rechnung an die Versicherung weiterzuleiten, besteht.
Zitat :Sorry, aber so kommen wir nicht weiter.
Das ist Mal ein wahrlich zutreffender Satz.
Dass du dich der Nöte dieser Frau annimmst, ist eine feine Sache; die Empörung über den Ex-Ag dieser Frau mag berechtigt sein, hilft aber nicht. Hilfreicher wäre, den ganzen Wust in handhabbare Teile zu zerlegen und schrittweise vorzugehen.
Da ist es wirklich nicht hilfreich, wenn du , @ananasrecht, Leute anpampst, die eigentlich nur helfen wollen.
Das führt nur zu Rangeleien, die nichts zur Übersicht beitragen.
Das Elend beginnt offenbar damit, dass es keine Gehaltsabrechnungen gibt; da würdest du der Frau wahrlich helfen, wenn du sie bei dem Prozedere begleitest, eben die gerichtlich einzufordern.
Möglicherweise muss auch eine Ausschlussklausel im Vertrag beachtet werden, wonach Forderungen an den AG binnen einer Frist von x Monaten zu stellen sind - auch bei dem Schriftkram kannst du einer Ausländerin assistieren.
nachgetragen: Selbiges gilt auch für Stundennachweise, Einsatzpläne u.dgl., was vom AG vorgegeben war oder sich auf dem Handy befindet. AG sind verpflichtet, diese Dinge 2 J zu dokumentieren. Dazu Briefe zu schreiben, ggf. Anträge an das Arbeitsgericht erfordert mit einiger Sicherheit Einsatz und Assistenz eines muttersprachlich Bewanderten, auch z.B. die Begleitung zum Rechtspfleger beim Arbeitsgericht. Kannst du alles leisten. Nur der Aufreger, dass die Frau ihr Handy zurück geben musste, führt eben zu rein gar nichts: es ist selbstverständlich, dass der AG sein Eigentum zurückerhält bei Beendigung des AV.
Ich kann nicht anders, als diesen Kommentar abzugeben. Man möge es mir nachsehen...
Schon interessant, wie aufmüpfige, oft auch recht unklug handelnde, äh Fragesteller, hier nach Hilfe fragen und dann unangenehm und unverschämt werden, nur, weil sie naiv und mit Scheuklappen durchs Leben taumeln und ihnen nicht der rote Teppich ausgerollt wird, während sie von der Realität eingeholt werden.
-- Editiert von User am 2. September 2024 23:49
Zitat :nachgetragen: Selbiges gilt auch für Stundennachweise, Einsatzpläne u.dgl., was vom AG vorgegeben war oder sich auf dem Handy befindet. AG sind verpflichtet, diese Dinge 2 J zu dokumentieren. Dazu Briefe zu schreiben, ggf. Anträge an das Arbeitsgericht erfordert mit einiger Sicherheit Einsatz und Assistenz eines muttersprachlich Bewanderten, auch z.B. die Begleitung zum Rechtspfleger beim Arbeitsgericht. Kannst du alles leisten. Nur der Aufreger, dass die Frau ihr Handy zurück geben musste, führt eben zu rein gar nichts: es ist selbstverständlich, dass der AG sein Eigentum zurückerhält bei Beendigung des AV.
Mir ist die gesamte Angelegenheit zu heiß; deshalb hatte ich ihr einen Anwalt empfohlen. Schließlich hatte sie ja die Rechtsschutzversicherung für Berufsrecht.
Diese Pflegefirma ist ein einziger Betrug, und ich fürchte, die lebt nicht mehr lange, weil sie sich einen betrügerischen Konkurs leisten wird. Die Geschichte begann schon mit einem absolut sittenwidrigen Vertrag (den diese Frau aber leider unterschrieben hat). Der Arbeitgeber ist vermutlich eine Briefkastenfirma mit einem ganz anderen Sitz. Mit dieser Firma hat sie den Vertrag abgeschlossen. Die Firma, für die sie arbeitete, heißt ganz anders und sitzt auch ganz woanders. Geführt wird sie von einem Geschäftsführer und einer 70 Jährigen Frau (flott, nett, mütterlich), der man sofort vertraut. Sie hat hervorragende Rezensionen, ein schönes Büro, eine seriöse Webseite. Alles wirkt ernstzunehmend. Sie bekam sofort ein Fahrzeug und das Diensthandy mit dem Dienstplan.
Der Arbeitsvertrag bestand aus ca. 30 Seiten. In den ersten 8 Seiten stand das, was man normalerweise in 2 Seiten hätte zusammenfassen können: Grundgehalt, Arbeitszeit (die sich im nachhinein als ganz anders herausstellte, nämlich zu irgend welchen Zeiten ohne Vorankündigung), Urlaub, und so einige m.E. rechtswidrige Passagen, wie z.B. "die ersten 2 Überstunden in der Woche werden als Teil des Grundgehaltes betrachtet", oder "Überstunden werden auf Antrag bezahlt". Das hat diese Frau doch alles nicht verstanden und selbstverständlich keinen Antrag zur Zahlung von Überstunden gestellt. Die fielen aber in Massen an, denn sie musste gem. Vertrag 12 Tage am Stück arbeiten, davon eine Doppelschicht in der Woche + eine Doppelschicht am Wochenende. Danach gab es 2 Tage frei.
Die Arbeitszeit betrug 30 Stunden wöchentlich und der Rest waren alles Überstunden.
Der Rest des Arbeitsvertrages bestand aus einem Vertrag für die Überlassung des Fahrzeuges, einen Vertrag für alles was sie von der Fa. erhalten hat (Diensthandy, Tasche mit Pflegeartikeln, Arbeitskleidung, Schlüssel für das Büro uvm), und weitere Teile für Datenschutzerklärung, Belehrungen für die Mitarbeiter uvm. Ein Wust an Papier, durch das man nicht durchblickt.
Dann wurde sie gedrängt, den Vertrag sofort zu unterschreiben. Sie durfte ihn nicht zur Prüfung mitnehmen. Mit dem Argument "wollen Sie nun arbeiten, oder nicht?" wurde sie unter Druck gesetzt und hat sofort, auf der Stelle unterschrieben! Selbst Schuld, könnte man sagen. Sie erklärte mir, dass man aber im Ostblock erzogen worden ist zu gehorchen. Leider hält sie auch keinen Druck stand.
Und dann kamen lauter Pflegefälle mit Arbeiten, die sie nicht machen konnte. Schwere Männer auf die Toilette tragen (normalerweise macht man so etwas zu zweit), Spritzen geben (was sie zwar konnte, aber als Hilfskraft ist sie dazu nicht berechtigt; das muss eine examinierte Pflegerin machen). Ich frage mich, wer dafür gehaftet hätte, wenn etwas passiert wäre.
Klienten, die sie betreute und die ganz klar im Kopf waren, erzählten ihr, dass sie von anderen Mitarbeitern dieser Firma ebenfalls gehört hatten, dass die keine Gehaltsabrechnungen geben und dass sich im nachhinein herausstellte, dass die Firma keine Sozialleistungen gezahlt hatte. Es gibt also mehr naive Leute, die auf so etwas reinfallen.
Im Juli lernte ich diese Frau zufällig kennen. Sie wohnt in meiner Nähe und erzählte mir, sie hätte so fürchterliche Rückenschmerzen, weil sie die Leute tragen musste. Nun bin ich zwar Juristin, aber keine Anwältin und von Arbeitsrecht habe ich nicht viel Ahnung. Aber als ich ihren Arbeitsvertrag sah, bekam ich einen dicken Hals und riet ihr, sofort zum Orthopäden zu gehen und sich krankschreiben zu lassen. Hat auch hervorragend mit dem Arzt geklappt. Und dann riet ich ihr zur Kündigung. Da sie ja noch in Probezeit war, konnte sie innerhalb von 14 Tagen kündigen. Nun war sie so fürchterlich korrekt, dass sie 1 Tag vor dem Zuschicken der Kündigung der Firma ihre Kündigung telefonisch angekündigt hat, und sofort war ihr Diensthandy gesperrt und sie sollte auf der Stelle den Dienstwagen abgeben. Was haben die für einen Druck gemacht, und dem hat sie nicht standgehalten. Da sie krankgeschrieben war, hätte ich der Fa. mitgeteilt, dass sie sich das alles bei ihr zuhause abholen können. Aber nein, sie hat es denen ordentlich hingebracht. Zum Glück ließ sie sich das aber quittieren!!!
Dann haben wir schriftlich die Gehaltsabrechnungen und ein Zeugnis angemahnt. Keine Reaktion. Das Gehalt von Juli wurde erst nach Androhung eines Anwaltes am 22.8. bezahlt. War ziemlich wenig, da es ja Krankengeld war. August steht noch an.
Ich finde, es ist die beste Lösung gewesen, zum Anwalt zu gehen. Dagegen hat sie sich gesträubt, aber diesmal konnte ich sie überreden. Ich war nur etwas erstaunt, als sie vom Anwalt wegen dem einen Brief eine Rechnung bekam. Da hat sie einen Schreck bekommen.
Nun bin ich gespannt, wie es weitergeht.
Zitat :Ich finde, es ist die beste Lösung gewesen, zum Anwalt zu gehen.
Volle Zustimmung.
Dennoch sollte das von blaubär+ gesagte auch beachtet und so weit möglich umgesetzt werden.
Zitat :Ich frage mich, wer dafür gehaftet hätte, wenn etwas passiert wäre.
Bei Straftaten haftet als erstes immer der Täter - hier also die Frau, welche die Spritze setzte.
Als Mittäter haften eventuell die Auftraggeber / Anstifter, hier wohl derjenige, welcher die Weisung gab.
Zivilrechtlich können alle in Haftung genommen werden.
Zitat :Mir ist die gesamte Angelegenheit zu heiß; deshalb hatte ich ihr einen Anwalt empfohlen.
Klare Einschätzung - nix zu meckern. Da ist Fachlichkeit gefordert. Wenn die Frau allerdings im Deutschen so schwach ist - was das Verstehen anbelangt, und erst recht im Sich-verständlich-Machen - bedürfte sie auch wohl dort der Begleitung und des 'Dolmetschens' /Übersetzens.
Allerdings verstehe ich nicht, was dann noch eine so emotionale Präsentation in einem Diskussionsforum Arbeitsrecht bringen soll.
blaubär, ich habe erhebliche Zweifel daran, dass die Fragestellerin der Freundin in einem Verfahren echte Hillfe leisten kann. Dafür fehlt es einmal an einfachsten Grundkenntnissen, an einem Gespür von dem, was wie in unserem Rechtssystem funktioniert, und die wüsten Behauptungen über den Ex-Arbeitgeber der Freundin, die durch nichts bewiesen sind, können ihr persönlich ganz schnell ein eigenes Verfahren einbringen, auf Unterlassen, für das sie dann die Kosten inkl. Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen hat. Dem Himmel sei Dank ist die Freundin ja nicht auf die Hilfe der Fragestellerin angewiesen, das könnte ja in einer Katastrophe enden.
Ob die Rechtsschutzversicherung für außergerichtliche Wahrnehmung von Interessen die Kosten übernimmt, das kann man durch Studium der Vertragsbedingungen herausfinden. Und dann sollte man vielleicht klären, ob überhaupt die Anfrage auf eine Deckungszusage bei der Versicherung vorliegt. Denn diese Anfrage ist nicht automatisch vom Leistungspaket "Vertretung im arbeitsrechtlichen Verfahren" umfasst. Ist genau genommen sogar ein eigenes Mandat. Nur weil sich der Anwalt eine Versicherungsnummer hat geben lassen, heisst das ja nicht, dass er sich auch darum kümmert.
Ist ja schön, dass die Fragestellerin durchaus dafür ist, dass jemand für Leistung auch bezahlt wird. Nur es stimmt schon nachdenklich, wenn diese Bezahlung von wo auch immer kommen soll, nur nicht vom Auftraggeber und der Anwalt auch noch dieses wirtschaftliche Risiko übernehmen soll, und das gratis.
Zwei anwaltliche Grundsätze:
"Ohne (Vor)Schuss kein Jus," und "wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen."
Mir ist immer noch schleierhaft, was die BfA mit Arbeitslosengeld zu tun hat. Und zu Deiner hartnäckigen Anfrage nach § 12 ArbGG. Ist doch eigentlich klar geschrieben. Es klärt die Zuständigkeiten, auch im Wege der Amtshilfe unter Behörden/Gerichten für die Vollstreckung eigener Kosten. Hat mit diesem Verfahren hier so viel zu tun wie Bismarck mit den Preiselbeeren, nämlich gar nichts.
wirdwerden
Hallo?? 1. So kommst DU tatsächlich nicht weiter. 2. Du MUSST gar nichts.Zitat :Sorry, aber so kommen wir nicht weiter. Ich muss hier Fragen beantworten, die nichts zur Sache tun:
Ein Anwalt ist schon dran. Das war zwar etwas schnell, ist aber teuer. Alles andere von dir hier ist dann nichts zu Arbeitsrecht.
Gern. Dann lies die anderen, frag andere Wissende und verhalte dich der armen Frau gegenüber so, dass sie *zum Ziel* kommt. Du weißt offenbar vieles, was ihr leider nicht hilft.Zitat :Deine Antwort tut nichts zur Sache!
Wer bis Mitte August gearbeitet hat, schon Krankengeld vom AG erhielt und schon am 2.9. von der AfA einen (Bewilligungs?)-Bescheid hat--- schafft das auch ohne dich. Ich bin mir sicher.
Auch meine klare Einschätzung: Du solltest das den Anwalt machen lassen.
SELBST. Das hatte er ihr sogar gesagt. Das betrifft arm+reich+jung+alt+Ausländer+Inländer.Zitat :Selbstverständlich ist der Anwalt für seine Leistung zu bezahlen
Na und?Dazu gabs Antworten. Dann hat der mandatierte Anwalt alles richtig gemacht, der Frau nicht falsch geantwortet und die RSV wird nicht diese Leistung bezahlen. Sondern die Mandantin selbst.Zitat :Schließlich hatte sie ja die Rechtsschutzversicherung für Berufsrecht.
Ich vermute: Ja.Zitat :Liege ich da so fürchterlich falsch?
Eine arme Frau aus dem Osten--- wenn ich sowas lese, wird mir schlecht. Nicht wegen der Frau, sondern wegen deiner Beschreibung.
Ohh. Da bin auch ich gespannt, wie es weitergeht.Zitat :Nun bin ich zwar Juristin,
Das weitere gehört dann ins Unterforum Sozialrecht, wenn es um ALG usw geht.
Ich werde mich dann von dortigen Fragen weit entfernt halten...sonst kommst Du dort nicht weiter.
-- Editiert von User am 3. September 2024 11:08
Noch zur Abrundung:
Zuerst muss derjenige den Anwalt bezahlen, der den Anwalt beauftragt. Das gilt in allen Rechtsgebieten.
Wenn der Fall abgeschlossen ist, kann man sich die Frage stellen, ob die eine Seite der anderen Seite die gezahlten Anwaltskosten erstatten muss.
Endet ein Fall mit einem Gerichtsverfahren, entscheidet das Gericht auch darüber, wer wem welche Kosten erstatten muss. Der Regelfall ist (außer im Arbeitsrecht), dass der "Verlierer" dem "Gewinner" die Anwaltskosten erstatten muss. Im Arbeitsrecht ist der Regelfall, dass in der ersten gerichtlichen Instanz keine Kostenerstattung erfolgt. D.h. jeder bleibt auf seinen eigenen Kosten sitzen, egal ob gewonnen oder verloren. Diese Regelung dient dem Schutz des Arbeitnehmers. Denn nur dank dieser Regelung kann es sich ein einfacher Arbeitnehmer überhaupt leisten, gegen den Arbeitgeber zu klagen, ohne befürchten zu müssen, am Ende den teuren Anwalt des Arbeitgebers bezahlen zu müssen.
Endet ein Fall ohne, dass es vor Gericht geht, bleibt man ebenfalls meist auf den Kosten sitzen. Wenn man das nicht will, muss man entweder die Gegenseite zur Kostenübernahme motivieren, oder die Sache doch vor Gericht bringen.
Jetzt gibt es nun eine Rechtschutzversicherung. Die sollte die eigenen Kosten des Auftraggebers übernehmen.
Zum einen wissen wir nicht, ob die Versicherung nur gerichtliche Fälle bezahlt ober bereits die vorgerichtliche Vertretung (beides möglich, kommt auf die Versicherung an).
Wenn die vorgerichtliche Vertretung nicht versichert ist, bleibt man auf den Kosten sitzen.
Wenn vorgerichtliche Vertretung versichert ist, stellt sich die Frage, warum der Anwalt beauftragt wurde, ohne die Zusage der Versicherung abzuwarten. Normalerweise bringt man die Zusage der Versicherung gleich zum Anwalt mit, oder beauftragt den Anwalt so, dass er erst tätig wird, wenn die Zusage da ist. Ob die Versicherung rückwirkend Kosten übernimmt, die vor der Zusage der Versicherung bereits angefallen sind, steht in den Sternen (kommt wieder auf die Versicherung an).
Und zum Abschluss:
Zitat :Die fielen aber in Massen an, denn sie musste gem. Vertrag 12 Tage am Stück arbeiten, davon eine Doppelschicht in der Woche + eine Doppelschicht am Wochenende. Danach gab es 2 Tage frei.
Das ist nach dem Arbeitszeitgesetz prinzipiell zulässig.
Vieles von den Beschwerden über die schlechten Arbeitsbedingungen hat keine Substanz, weil es zwar hart und möglicherweise körperlich sehr anstrengend ist - aber eben nicht gesetzlich verboten.
Auf den Arbeitsbedingungen herumzureiten führt deshalb zu nichts.
Gejammere auch nicht.
Der Anwalt konzentriert sich hoffentlich auf das Wesentliche, nämlich die korrekte Abrechnung.
Zitat :Sie musste 12 Tage hintereinander 6 - 8 Stunden (je nach Dienstplan, den sie täglich auf ein Diensthandy bekam) arbeiten, um dann 2 Tage frei zu haben. 1 x während dieser 12 Tage musste sie eine Doppelschicht machen.
Das ist bei einer 6-Tage-Woche in der Pflege leider normal und rechtlich auch zulässig, solange sie nicht über 60 Stunden pro Woche kommt.
Auch Doppelschicht ist ggf. zulässig, wenn die Netto-Arbeitszeit nicht 10 Stunden übersteigt.
Zitat :Die Firma hat ihr fast ausschließlich schwere Pflegearbeit zugeteilt, die sie allein schon aus Altersgründen nicht machen konnte (und trotzdem gemacht hat).
Zitat :Und seit wann beinhaltet die Pflege bei Frauen von Mitte 50 das Heben von schweren Männern mit schwerer Multiplesklerose?
Willkommen in der deutschen Pflege!
Das Erreichen eines Alters "Mitte 50" entbindet eine Pflegekraft nicht davon auch übergewichtige/unhandliche Patienten zu mobilisieren. Rückenschonendes Arbeiten sollte sie in der Ausbildung (oder Einarbeitung) gelernt haben. Zudem gibt es Hilfsmittel, wie Rutschbretter, Exoskelette, usw.
Ich arbeite in einer Klinik und wir haben Pflegekräfte von 19 bis 68 Jahre, von 1,42 m bis 2,05 m, von 45kg bis 150kg. Niemand kann sich die Patienten aussuchen, die er/sie pflegt und die meiste Zeit über muss man das alles auch alleine wuppen, weil der/die Kollege/Kollegin gerade selbst zu tun hat.
Zivis haben wir seit Jahren nicht mehr und Bufdis auch so gut wie keine.
Zitat :Nun hat sie bei der Allianz eine "Berufsrechtsschutzversicherung" (vermutlich "Arbeitsrecht"), also ging sie zum Anwalt. Dieser teilte ihr mit, dass gem. § 12 ArbGG jeder Teil, gleichgültig ob der das Verfahren gewinnt oder nicht, seine Kosten selbst tragen muss. Stimmt das?
§ 12 ArbGG hat nichts damit zu tun, wer die Kosten trägt.
§ 12a ArbGG schon. Dort steht in Abs. 1 Satz 1 das, was der Anwalt deiner Bekannten gesagt hat. In der ersten Instanz vor dem AG bezahlen sowohl Kläger/Klägerin als auch Beklagter/Beklagte die eigenen Kosten. Dazu zählen auch Anwaltskosten.
Zitat :Trotzdem erscheint es mir seltsam, dass anscheinend nur derjenige, der das nötige Kleingeld hat, sich in unserem Land verteidigen kann, dann die Schuld trifft nun einmal eindeutig die Pflegefirma.
In der ersten AG-Instanz besteht kein Anwaltszwang, d.h. jeder kann diese Instanz sehr kostengünstig nutzen.
Zudem gibt es hier in D auch die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man Geringverdiener ist und unbedingt einen Anwalt möchte/benötigt.
Gerade die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit hat wirklich niedrige Hürden, was Eigenvertretung vor Gericht angeht. Klage kann man mit fachlicher Hilfe der Rechtspfleger erheben und die Verfahren an sich sind bei einfachen Sachverhalten sehr gut ohne Anwalt zu meistern.
Zitat :Dann bleibt aber noch die Rechtsschutzversicherung. Hier wollte der Anwalt bei der Versicherung nachfragen, ob die Kosten gedeckt sind (er wollte nur die Nr. der Police haben). Die Antwort der Versicherung steht offensichtlich aber noch aus.
Sie hat für den Anwalt ein Mandat unterschrieben und daraufhin hat dieser die Firma nochmal angemahnt und mit einem Verfahren gedroht und eine Frist gesetzt. Gleichzeitig schickt er dieser armen Frau gleich eine Kostenvorschussrechnung von € 343,43. Nun fiel diese arme Frau fast vom Hocker! Damit hat sie gar nicht gerechnet, denn es trifft sie ja keine Schuld. Anscheinend hat der Anwalt auch nicht die Antwort der Rechtsschutzversicherung abgewartet.
Die RSV hat kein Vertragsverhältnis mit dem Anwalt, sondern mit deiner Bekannten, der Versicherungsnehmerin. Das heißt, dass sich eigentlich deine Bekannte eine Deckungszusage der RSV hätte holen müssen. Rechnungen des Anwalts gehen demnach dann auch an deine Bekannte. Diese kann sich das Geld dann ggf. (bei vorliegender Deckungszusage!) von der RSV zurückholen.
Aus Kulanz übernehmen manchmal Anwälte das Einholen der Deckungszulage. Eine Abrechnung sollte aber eigentlich immer über die Versicherungsnehmerin erfolgen, denn nur an die darf die RSV auszahlen.
I.d.R. unterschreibt man vor vorliegender Deckungszusage entweder kein Mandat oder zumindest eins, in dem klar steht, dass Tätigkeiten, die mit Kosten verbunden sind, erst beginnen, wenn die Deckungszusage vorliegt.
Ein kurzes Telefonat mit der RSV sollte die Sache eigentlich schnell klären. Meine Erfahrungen mit der Allianz sind zumindest so, dass eine Deckungszusage oftmals bereits nach Schilderung am Telefon gegeben werden kann.
Zitat :Wenn ich schreibe, dass sie keine Sperrfrist bekommt, dann kannst du dir wohl vorstellen, dass sie von der BfA schon einen Bescheid hat.
Wenn sie bereits einen gültigen Bescheid hat, wird der Arbeitsagentur schon eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers vorliegen. Diese kann sie sich vorlegen lassen. Wäre ja spannend zu wissen, was der AG dort eingetragen hat.
Zitat :Die Geschichte begann schon mit einem absolut sittenwidrigen Vertrag (den diese Frau aber leider unterschrieben hat).
Was steht denn sittenwidriges im Vertrag? Sollte das nämlich tatsächlich so sein, ist es möglicherweise recht einfach den AG auf Auszahlung aller Stunden zu verklagen.
Zitat :Der Arbeitsvertrag bestand aus ca. 30 Seiten. In den ersten 8 Seiten stand das, was man normalerweise in 2 Seiten hätte zusammenfassen können: (...) und so einige m.E. rechtswidrige Passagen, wie z.B. "die ersten 2 Überstunden in der Woche werden als Teil des Grundgehaltes betrachtet", oder "Überstunden werden auf Antrag bezahlt".
Ist beides rechtswirksam.
Letzteres bedeutet übrigens möglicherweise, dass eine Ausbezahlung nur auf Antrag geschieht und ansonsten Freizeitausgleich vorgesehen ist.
Zitat :Der Rest des Arbeitsvertrages bestand aus einem Vertrag für die Überlassung des Fahrzeuges, einen Vertrag für alles was sie von der Fa. erhalten hat (Diensthandy, Tasche mit Pflegeartikeln, Arbeitskleidung, Schlüssel für das Büro uvm), und weitere Teile für Datenschutzerklärung, Belehrungen für die Mitarbeiter uvm.
Das ist völlig normal heutzutage - besonders wenn ein Firmenwagen, Firmenhandy, etc. dazugehört.
Zitat :Der Arbeitgeber ist vermutlich eine Briefkastenfirma mit einem ganz anderen Sitz. Mit dieser Firma hat sie den Vertrag abgeschlossen. Die Firma, für die sie arbeitete, heißt ganz anders und sitzt auch ganz woanders.
Sollte sie tatsächlich für eine andere Firma als ihren im Arbeitsvertrag angegebenen AG gearbeitet haben, ist u.U. auch eine unrechtmäßige Leiharbeit Thema.
Zitat :Dann wurde sie gedrängt, den Vertrag sofort zu unterschreiben. Sie durfte ihn nicht zur Prüfung mitnehmen.
Das ist natürlich nicht okay. Deine Bekannte hat dadurch sicherlich gelernt und würde so etwas nie wieder tun. Wenn ein AG so etwas fordert, sollte man aufstehen und gehen.
Zitat :Nun bin ich zwar Juristin, aber keine Anwältin und von Arbeitsrecht habe ich nicht viel Ahnung. Aber als ich ihren Arbeitsvertrag sah, bekam ich einen dicken Hals und riet ihr, sofort zum Orthopäden zu gehen und sich krankschreiben zu lassen. Hat auch hervorragend mit dem Arzt geklappt. Und dann riet ich ihr zur Kündigung. Da sie ja noch in Probezeit war, konnte sie innerhalb von 14 Tagen kündigen.
Das ist ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung.
Ich persönlich würde niemals jemandem einfach zur Kündigung raten - und ich kenne mich im Arbeitsrecht einigermaßen aus.
Man lässt sich übrigens nicht krankschreiben, sondern wird krankgeschrieben. Hat sonst ein G'schmäckle.
Danke für deinen Beitrag.
Kleine Anmerkung (betrifft schon nicht mehr *Arbeitsrecht*:
Die AN hat selbst zu Mitte August in der Probezeit gekündigt. Der als überaus betrügerisch und dubios beschriebene AG wird hier nichts vor Ende August *abrechnen* und *bescheinigen*. Einen (Bewilligungs)bescheid sehe ich noch nicht, aber ein Schreiben vom *Arbeitsamt* durchaus.Zitat :wird der Arbeitsagentur schon eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers vorliegen.
Und leider mein Fehler...ich hätte vorher nachlesen sollen, was dieser TE hier schon früher schrieb.
-- Editiert von User am 3. September 2024 15:16
Das war mein Hintergedanke...
@#19: ob der Arbeitgeber seriös ist oder nicht, das kann die Fragestellerin mit Sicherheit nicht einschätzen. Und es spielt auch keine Rolle. Jedenfalls ist es nicht unbedingt überraschend, dass eine Pflegekraft auch körperliche Arbeit leisten muss. Das ist ja eines der Kennzeichen eben dieses Berufes. Mir kommt das Gejammere hier so vor, als würde ein Bauarbeiter sich beklagen, dass er bei Ausübung seines Berufs Bausteine tragen muss. Man kann dieses ganze Gezuchte hier doch ganz schlicht auf einfachste zusammenfassen. Ist ein wirklich unkomplizierter Fall.
1. Klären, ob Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt.
2. Wenn ja, Rechnung hin schicken. Wenn nicht, Rechnung selbst begleichen.
3. Anwalt seinen Job machen lassen.
wirdwerden
Nach lauter nicht weiterbringenden Antworten und Rügen hatte ich mir geschworen, nie wieder in dieses Forum reinzuschauen. Nun tat ich es doch und bekomme doch noch ein paar weiterbringende Antworten. Das freut mich, und ich möchte darauf auch gerne antworten.
Zitat :Zuerst muss derjenige den Anwalt bezahlen, der den Anwalt beauftragt. Das gilt in allen Rechtsgebieten.
Die Kostenfrage scheint sich geklärt zu haben. Nach Rücksprache mit der Versicherung stellte sich heraus, dass die Allianz die Anfrage des Anwalts nicht erhalten hat. Mündlich wurden die Kosten für diesen Fall zugesagt. Eine schriftliche Zusage kommt noch.
Zitat :Rückenschonendes Arbeiten sollte sie in der Ausbildung (oder Einarbeitung) gelernt haben. Zudem gibt es Hilfsmittel, wie Rutschbretter, Exoskelette, usw.
Ich arbeite in einer Klinik und wir haben Pflegekräfte von 19 bis 68 Jahre, von 1,42 m bis 2,05 m, von 45kg bis 150kg. Niemand kann sich die Patienten aussuchen, die er/sie pflegt und die meiste Zeit über muss man das alles auch alleine wuppen, weil der/die Kollege/Kollegin gerade selbst zu tun hat.
Sie hat keine Ausbildung bzw Einarbeitung bekommen.
Deine Anmerkungen bedeuten nicht, dass jemand alle Arbeiten machen kann. Als die Beschwerden eintraten, hat sie es nur mündlich gemeldet und das wurde dann nicht berücksichtigt. Nun hat es der Orthopäde für die BfA attestiert. Darin steht u.a. "Sie ist für eine Tätigkeit als Pflegehilfskraft ungeeignet". Was wäre denn gewesen, wenn ihr die Patienten dabei hingefallen wären? Im übrigen kann man im Krankenhaus oder im Altenheim diese Arbeiten zu zweit erledigen.
Zitat :In der ersten AG-Instanz besteht kein Anwaltszwang, d.h. jeder kann diese Instanz sehr kostengünstig nutzen.
Wenn sich das mit der Versicherung nicht geklärt hätte, hätten wir wohl so etwas gemacht. Ich frage mich aber, wie ein Kläger, der erst 4 Jahre in Deutschland ist, ohne Hilfe hinbekommt. Selbst für Deutsche ist das nicht so einfach. Viele trauen sich auch nicht. Diese Frau traute sich nicht einmal bei der Versicherung um Deckung nachzufragen.
Zitat :Wenn sie bereits einen gültigen Bescheid hat, wird der Arbeitsagentur schon eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers vorliegen. Diese kann sie sich vorlegen lassen. Wäre ja spannend zu wissen, was der AG dort eingetragen hat.
Nach nochmaliger Rücksprache mit der Frau: Sie hat noch keinen Bescheid. Die BfA zeigte sich nur sehr positiv, als sie das Gutachten des Orthopäden sah und sah keinen Anlass für eine Sperrfrist. Es war bisher nicht einmal die Rede von einer amtsärztlichen Untersuchung.
Im übrigen war diese Frau nur 1 Woche arbeitslos. Sie fand sofort eine Stellung bei einer Fa., in der sie schon einmal gearbeitet hatte und die sie damals wegen einer ganz anderen Problematik verließ. Und nun kommt der Hammer: Ein weiteres Mal unterschrieb sie sofort ohne Prüfung den Vertrag, weil sie die Fa. ja schon kannte! Da kann man nicht helfen, wenn jemand es nicht lernt. Aber es scheint bisher alles gut zu gehen.
Zitat :Was steht denn sittenwidriges im Vertrag? Sollte das nämlich tatsächlich so sein, ist es möglicherweise recht einfach den AG auf Auszahlung aller Stunden zu verklagen.
M.E. ist vieles im Vertrag rechtswidrig, unzulässig, sittenwidrig. Ich habe mir diesen riesigen Wisch von vorn bis hinten nicht durchlesen können. Das war wie ein Buch. Das wird ein Richter klären müssen, wenn es so weit kommt.
Zitat :Letzteres bedeutet übrigens möglicherweise, dass eine Ausbezahlung nur auf Antrag geschieht und ansonsten Freizeitausgleich vorgesehen ist.
Von Freizeit steht gar nichts drin. Da steht nur, dass sie wöchentlich der Fa. 2 Überstunden zu schenken hat.
Warten wirs ab. Ich hoffe nur, wir haben einen Anwalt gefunden, der sich Mühe gibt.
Um was geht es eigentlich?
Dass ein Vertrag mit Anlagen zu Dienstwagen, Hilfsmitteln, Datenschutz etc. umfangreich ist, ist normal. Was soll daran sittenwidrig sein? Und die zwei im Gehalt abgegoltenen Überstunden je Woche könnten rechtens sein, das wäre noch im Detail zu klären.
Alles andere wie "schwere Arbeit" sind irgendwelche Themen, die nur mit der Person selbst zu tun haben.
Außerdem wilde Vermutungen, dass die Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber nicht angemeldet worden wäre und der AG keine SV Beiträge gezahlt hätte. Meiner Meinung nach vollkommener Unsinn.
Was bleibt, sind die die anscheinend fehlenden Gehaltsabrechnungen. Anscheinend, weil dieser Pflegedienst wohl schon stark digital gearbeitet hat ("Dienstplan auf Smartphone"). Und ein mir bekannter größerer Pflegedienst stellt z.B. die Gehaltsabrechnungen online zur Verfügung. Hat die Dame die vielleicht einfach nicht abgerufen?
Wir reagieren hier angemufft, wenn jemand wie Du ohne irgendwelche Anhaltspunkte wüst Dritte beschuldigt, jeden anpinkelt, der anderer Ansicht ist. Schlimm und gefährlich wird es, wenn jemand wie Du dann eine andere Person womöglich in aussichtslose Verfahren getrieben wird.
Ich hatte schon weit oben darauf hingewiesen, dass sie die Betroffene selbst um die Kostenübernahme durch die Versicherung kümmern muss. Es ist nicht Aufgabe des Anwalts. Und, ganz ehrlich, wenn man nach 4 Jahren immer noch lebensuntüchtig in einem fremden Land lebt, dann liegt es an einem selbst. Es gibt genug Sprachkurse, andere Integrationsmaßnahmen, an denen man teilhaben kann und m.E. auch muss, wenn man auf Dauer in diesem Land leben will. Man kann nicht erwarten, dass das ganze Umfeld um diese Person rumtanzt, weil sie doch so arm dran ist. So funktioniert das System nicht.
Ich staune immer wieder, wie viel Wert auf "Einarbeitung" gelegt wird. Die Grundlagen eines Jobs, die muss man vorher kennen und können. Einarbeitung ist kein Anlernen oder Beibringen. Hoffen wir, dass es diesmal klappt.
wirdwerden
Zitat :Was wäre denn gewesen, wenn ihr die Patienten dabei hingefallen wären?
In Deutschland gilt das Prinzip der Selbsteinschätzung des Arbeitnehmers. Durch die Unterschrift unter den Arbeitsvertrag erklärt der Arbeitnehmer, dass er sich der Arbeit (körperlich) gewachsen fühlt. Wenn es sich anschließend herausstellt, dass die Arbeit doch anstrengender ist als gedacht, kündigt man halt. Genau dafür ist die Probezeit ja da, um herauszufinden, ob es "passt".
Zitat :Wenn sich das mit der Versicherung nicht geklärt hätte, hätten wir wohl so etwas gemacht. Ich frage mich aber, wie ein Kläger, der erst 4 Jahre in Deutschland ist, ohne Hilfe hinbekommt
Es gibt die sogenannte "Beratungshilfe" für Leute, die sich keinen Anwalt leisten können.
Voraussetzung ist neben Mittellosigkeit (liegt bei ALG1-Bezug wahrscheinlich schon nicht mehr vor), das Fehlen von Alternativen (hier besteht die Alternative in der Rechtschutzversicherung, ansonsten wird im Arbeitsrecht auch auf Gewerkschaften und Berufsverbände verwiesen, deren Beratungsangebote Vorrang vor einem Anwalt auf Staatskosten haben).
Und die Beratungshilfe darf nicht mutwillig beantragt werden (Platt gesagt: Würde jemand, der den Anwalt komplett aus eigener Tasche bezahlen muss, in dieser Situation auch einen Anwalt beauftragen? Oder würde derjenige es erst selbst, also ohne Anwalt probieren, was im Arbeitsrecht nicht so schwer ist?).
Nachtrag:
Wenn es aber nur daran liegt, dass der betroffenen Person die Sprachkenntnisse fehlen, dann ist das deutsche Recht tatsächlich ziemlich hartherzig.
-- Editiert von User am 4. September 2024 17:58
4 J in D und noch immer keine hinreichenden Sprachkenntnisse? Und nirgends eingebunden in Kreise aus dem Herkunftsland, die sich durchaus auskennen in deutschen Systemen? Und nicht einmal die Sprach-App, die alles übersetzt?
Allmählich verstehe ich die Bemerkung von @ananasrecht besser, dass sie sich nicht die 'Finger verbrennen will'
"Erst 4 Jahre" ...... "Schon 4 Jahre" wäre richtig. Wenn es nach 1-2 Jahren noch so ganz und gar nicht klappt, trotz der vielen Optionen, die es in jeder, wirklich jeder Kommune gibt, inkl. Kurse bei der Volkshochschule, bei gemeinnützigen Verbänden, der Kirche u.s.w. Dann muss man sich überlegen, woran es liegt.
wirdwerden
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