Hallo bin neu hier und habe eine Frage. Mein früherer Arbeitgeber hat nun festgestellt, dass er für mich für die Jahre 2001 & 2002 zu wenig in die Krankenkasse eingezahlt hat. Ich war dort 6 Jahre festangestellt und habe dort Ende 2002 aufgehört. Jetzt will er dieses Geld von mir zurück. Ich muss doch als Angestellter davon ausgehen, dass er meine Sozialabgaben richtig abführt. Wie soll ich mich verhalten. Er will mehrere tausend € zurück. Kann das denn sein?
Arbeitgeber fordert Geld zurück!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



@jannib
du warst dort angestellt und hast lohnsteuerkarte dort gehabt?
dann kriegt der ag nix von dir!!!!
sunbee
@jannib Frag mal deine Krankenkasse.
Hier ein Zitat aus dem SGB IV § 28g
:
'Der Arbeitgeber hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. <font color=red>Ein unterbliebener Abzug darf nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist.</font> Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält.'
http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/BJNR138450976BJNE014503308.html
<font color=blue>und</font>
http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/BJNR138450976BJNE015206308.html
Die Frage wäre also, wer hier zu verantworten hat, dass der Abzug nicht richtig erfolgte.
MfG
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