Arbeitgeber fordert Geld zurück

19. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
go501753-13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber fordert Geld zurück

Guten Tag,
ich habe zum 01.07.2018 eine neue Stelle angenommen. Diese habe ich zum 30.09.2018 in der Probezeit gekündigt um am 01.10.2018 eine neue Stelle zu beginnen. Mein Jahresurlaubsanspruch betrug in meiner alten Arbeitsstelle 30 Tage pro Jahr. Durch die Schließzeiten in der Einrichtung war ich bereits dazu verpflichtet nach zwei Wochen Arbeit 15 Tage Urlaub (somit meinen Urlaubsanspruch für 1/2 Jahr) zu nehmen. Nachdem ich jetzt meine neue Stelle angetreten bin, brauchte ich eine Urlaubsbescheinigung von meinem alten Arbeitgeber. Dabei ist ihr aufgefallen, dass ich mehr Urlaub hatte als mir Zustand und sie mir bei meiner Gehaltszahlung mein normales Gehalt gezahlt hatte, da sie dies nicht beachtet hat. Daher verlangt sie jetzt das Gehalt für die 7,5 Tage zurück.
Bin ich in der Pflicht ihr das Gehalt zurück zu zahlen, da mir selbst nicht bewusst war, dass ich zu viel Gehalt erhalten habe?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Bin ich in der Pflicht ihr das Gehalt zurück zu zahlen, da mir selbst nicht bewusst war, dass ich zu viel Gehalt erhalten habe? Sind sie, wobei man über den halben Tag streiten könnte - aber das Geld für 7 Tage kann er zurückverlangen: https://www.experto.de/recht/arbeitsrecht/zu-viel-urlaub-gewaehrt-welche-handlungsmoeglichkeiten-hat-der-arbeitgeber.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Nein, das Geld kann der Arbeitgeber nicht zurückverlangen.
Wie ja u.a. in Absatz 4 unter dem Link von Muemmel nachzulesen ist, kann der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt nicht zurückverlangen, wenn er weiß, dass er dem Arbeitnehmer zuviel Urlaub gewährt.
Da hier der Urlaub nach 14 Tagen Arbeit gewährt wurde, egal warum, ist dem Arbeitgeber selbstverständlich bewußt, dass der Arbeitnehmer bis dahin diesen Anspruch nicht erarbeitet hat.
Somit ist nichts zurückzuzahlen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Nein, das Geld kann der Arbeitgeber nicht zurückverlangen.

Doch kann er. Macht er doch schon.

Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind dies vertraglichen Verpflichtungen gültig, ...) mit.


Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Zitat (von altona01):
Da hier der Urlaub nach 14 Tagen Arbeit gewährt wurde

Nö, der wurde nicht gewährt. Der AG hat den Urlaub selbst verlangt, dem Arbeitnehmer durch die Schließzeiten der Einrichtung aufgezwungen.
Das ist noch viel schwerwiegender als das gewähren.


Vermutlich wird allerdings beim AG nur eine beschränkte Einsichtsfähigkeit vorhanden sein. Notfalls wird ihm das dann ein Gericht erklären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@harry,
ich antworte gerne so, dass mich der Fragesteller versteht. Im Gegensatz zu Dir beantworte ich die tatsächlich gemeinte Frage.
Und hier war nicht die tatsächliche Frage, ob der AG das Geld zurückverlangen kann, sondern, ob er Aussicht auf Erfolg hat, wenn er die Kohle zurückfordert. Und da stimmt weiter meine Antwort.

Und bei der anderen Frage, Harry, weiter So!
Ich freu mich ja immer, wenn auch du den Fragestellern hier hilfst1 :rock:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Harry ist eben Meister der sprachlichen Spitzfindigkeiten.

Zitat (von Altona01):
Nein, das Geld kann der Arbeitgeber nicht zurückverlangen.


Richtig müsste es heißen:
Nein, das Geld darf der Arbeitgeber nicht zurückverlangen.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Zitat:
Wie ja u.a. in Absatz 4 unter dem Link von Muemmel nachzulesen ist, kann der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt nicht zurückverlangen, wenn er weiß, dass er dem Arbeitnehmer zuviel Urlaub gewährt.


Also ich lese da Folgendes für die vorliegende Konstellation (Kündigung in der Probezeit):
Zitat:
Wird nun das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bis zu sechs Monate andauernden Probezeit beendet, egal ob vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, und ist dem Arbeitnehmer mehr als der anteilig zustehende Urlaub gewährt worden, kann der Arbeitgeber wieder die Urlaubsgewährung hinsichtlich der zu viel gewährten Urlaubstage "zurückfordern".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von hh):
Harry ist eben Meister der sprachlichen Spitzfindigkeiten.

Eher ein Fan des präzisen Sprachgebrauchs.



Zitat (von hh):
Nein, das Geld darf der Arbeitgeber nicht zurückverlangen.

Doch, auch darf er das Geld zurückverlangen - schlicht weil es nicht verboten ist auch Sachen zu verlangen die der andere gar nicht tun muss.

Ich sehe nur keine Erfolgsausichten, dieses verlangen durchzusetzen.



Der AG könnte sogar ein Inkasso beauftragen, Mahnbescheid / Zahlungsklage veranlassen - alles nicht verboten.
Da muss der Arbeitnehmer dann halt hart bleiben und darf nicht einknicken wenn da eine Drohkulisse aufgebaut wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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