Arbeitgeber fordert Lohn zurück

22. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
waldfee.biene
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber fordert Lohn zurück

Hallo,

ich übe einen € 400 Job im ambulanten Pflegedienst aus. Im vergangen Jahr habe ich so viele Überstunden gemacht. Diese wurden aber in diesem Jahr vergütet.

Ich habe in den vergangen Monaten immer über € 400 auf meiner Lohnabrechnung gehabt. Seit August 09 bin ich wieder im Mutterschutz. Nun hat mein Arbeitgeber festgestellt, daß er zu viel bezahlt hat. Ich habe geänderte Lohnabrechnungen bekommen und muß die Differenz zurückzahlen.

Die geleisteten Stunden (incl. Überstunden) passen aufs Jahr gerechnet. Aber ich habe auch Feiertage (z. B. Ostermontag, Pfingstmontag, etc.) bezahlt bekommen. Diese Feiertage sind auf den korrigierten Abrechnungen abgezogen.

Bekomme ich Feiertage als € 400 Jober nicht auch bezahlt?

Ich habe noch eine weitere Frage: Wieviel Urlaub steht mir in diesem Jahr überhabt zu? Ich bin seit dem 20.08.09 in Mutterschutz.

Vielen Dank für Eure / Ihre Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Natürlich bekommen Sie als 400€-Kraft auch Feiertage bezahlt, wenn die anderen Arbeitnehmer diese bezahlt bekommen. Sie dürfen nicht schlechter gestellt werden als diese.

Die Frage nach dem Urlaub lässt sich nur beantworten, wenn Sie uns verraten, wieviel Urlaub Ihnen im Jahr zusteht.

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" Don`t feed trolls"

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#2
 Von 
waldfee.biene
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir stehen im Jahr 24 Tage Urlaub zur Verfügung.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Meine Nachfrage war überflüssig, merk ich gerade. Sie haben Anspruch auf 24 Tage Urlaub, der darf nicht gekürzt werden.

http://www.babycenter.de/pregnancy/familiewerden/urlaubsanspruch_experte/

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" Don`t feed trolls"

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

die 24 tage urlaubsanspruch sind richtig, wenn sich deine arbeitszeit auf 6 arbeitstage verteilt - ich vermerke das, weil ich das bei einer 400 euro-kraft eben nciht für üblich halte. feiertage sind dann zu zahlen, wenn du betriebsüblich an dem tag arbeiten müsstest.
zum anderen: wenn du die 400 euro in dem job ausfüllst, fliegst du mit jeder mehrzahlung aus dem minijobmodell raus.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

-- Editiert am 23.10.2009 09:59

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#5
 Von 
waldfee.biene
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich arbeite höchstens 5 Tage in der Woche. Ich habe aber in den Monaten Januar bis Juni nur ca. 30-35 Stunden im Monat gearbeitet. In den Monaten Juli und August sind dann die übrigen Überstunden und Urlaub bezahlt worden.

Ich habe in diesem Jahr 16 Urlaubstage bezahlt bekommen. Meine Mutterschutzfrist begann am 20.08.. Ist das richtig oder hätte ich 24 bekommen müssen?

Alle bezahlten Feiertage sind mir wieder abgezogen worden. Warum? Im Jahr 2008 und vorher habe ich diese immer bezahlt bekommen.

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