Arbeitgeber fordert nach 20 Monaten strittige Vorschußrückzahlung

7. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)
Arbeitgeber fordert nach 20 Monaten strittige Vorschußrückzahlung

Hallo Foren Community,

Hier mal ein recht eigenartiger Streitfall.
Eine gute Freundin ist in einer Gastronomie Vollzeit beschäftigt. Vor 3 Monaten ist sie schwanger geworden und wird wohl als alleinerziehende Mutter alles bewältigen müssen. Sie ist somit auf jeden Cent angewiesen.
Ihren Arbeitgeber hat sie vor 1 Monat eingeweiht und mitgeteilt dass sie nach dem Mutterschutz nicht mehr dort arbeiten kann.
Soviel zur Vorgeschichte.

Vor 2 Tagen kam der Arbeitgeber auf sie zu und konfrontierte sie mit einer Forderung. Sie hätte zu Beginn des Arbeitsverhältnisses (vor 20 Monaten) ein Vorschuss von 2 x 900 Euro erhalten und solle ihn nun zurückzahlen.

Meine gute Freundin war darauf hin völlig aufgelöst.

1.) Sie weiß überhaupt nichts von einem solchen Vorschuss. Es existiert hierüber keine schriftliche Vereinbarung.

2.) Sie kann sich nur erinnern, dass sie einen Vorschuss von ca. 400 bis max. 600 Euro damals erhalten hat. Da aber in der Vergangenheit öftes zu wenig Lohn ausgezahlt wurde (1 x 400 Euro zu wenig vor einem Jahr) dachte sie, der Arbeitgeber hätte damals den Vorschuss, zumindest ein Teil, automatisch vom Lohn einbehalten.

3.) Sie ist nun völlig gestresst, weil ausgerechnet jetzt der Arbeitgeber mit so einer Forderung kommt. Gerade jetzt wo sie durch ihre Schwangerschaft mit finanziellen Problemen zu tun hat. Sie benötigt eine eigene Wohnung und hat nur wenig gespart bisher.

Nun meine Frage:
Wie ist das zu bewerten dass eigentlich zu einem angeblichen Vorschuss gar nicht schriftlich festgehalten und vereinbart wurde?

Und ist eine Forderung ohne Beleg nach 20 Monaten rechtens?

Kann man gegenüber dem Arbeitgeber, der übrigens Inhaber von 8 Firmen ist und nur so auf dem Geld sitzt, irgendwie etwas entgegnen?

Ich finde grundsätzlich sowas moralisch zweifelhaft. Ein junges Mädel in so einer Situation zu bedrängen.

Vielen Dank im voraus!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Kann man gegenüber dem Arbeitgeber, der übrigens Inhaber von 8 Firmen ist und nur so auf dem Geld sitzt, irgendwie etwas entgegnen?
Wer mehr und wer weniger Geld hat, das ist nicht relevant.
Die Frage ist nur ob der AG tatsächlich den Anspruch hat auf die behauptete Rückzahlung von Vorschüssen oder eben nicht.
Soll heissen: Das ist eine reine Frage des Rechts, keine der wirtschaftlichen Macht.

Da der AG der Fordernde ist soll er fordern.
Ob er Probleme haben wird beim Bekommen, wenn die Arbeitnehmerin sich sträubt die Forderung zu erfüllen, stellt sich spätestens vor Gericht heraus.

Zunächst sollte der Forderung widersprochen werden, umso mehr als sie nicht besonders transparent begründet wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)

Was ist wenn der Arbeitgeber einfach demnächst den Lohn oder ein Teil des Lohns einbehält, wenn meine Bekannte der Forderung widerspricht?

Darf er das überhaupt?

Meine Bekannte fürchtet dass sie durch diese Sache plötzlich ohne ausreichend finanzielle Mittel da steht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Was ist wenn der Arbeitgeber einfach demnächst den Lohn oder ein Teil des Lohns einbehält, wenn meine Bekannte der Forderung widerspricht?
Wenn die Einbehaltung von Lohnanteilen nicht substanziert begründet ist gerät der Arbeitgeber ggü. der Arbeitnehmerin in Lohnrückstand.
Dessen Ausgleich kann dann die Arbeitnehmerin mit der Lohnklage einklagen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119231 Beiträge, 39696x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Meine gute Freundin war darauf hin völlig aufgelöst.
Zitat (von Ricky501):
Sie ist nun völlig gestresst

Warum? Sie muss doch einfach nur ihre Lohnabrechnungen und die Kontoauszüge mit den Lohneingängen durchsehen und prüfen?



Zitat (von Ricky501):
Darf er das überhaupt?

Ja, er muss in der Regel aber die Pfändungsfreigrenze beachten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum? Sie muss doch einfach nur ihre Lohnabrechnungen und die Kontoauszüge mit den Lohneingängen durchsehen und prüfen?


Der angebliche Vorschuss wurde nicht auf einer Lohnabrechnung ausgewiesen.

Meine Bekannte ist nicht gerade organisiert was ihre Unterlagen angeht.
Viele Kontoauszüge aus 2020 existieren nicht mehr oder sind nicht mehr auffindbar.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119231 Beiträge, 39696x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Der angebliche Vorschuss wurde nicht auf einer Lohnabrechnung ausgewiesen.

Wenn es keine sonstigen Belege gibt, schlecht für den Arbeitgeber.



Zitat (von Ricky501):
Meine Bekannte ist nicht gerade organisiert was ihre Unterlagen angeht.
Viele Kontoauszüge aus 2020 existieren nicht mehr oder sind nicht mehr auffindbar.

Schlecht für die Bekannte ...

Eventuell mal einen Karton machen mit "Wichtig + Jahreszahl", da alles derartige reinwerfen.
Sortieren und suchen kann man ja, wenn man es braucht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Schlecht für die Bekannte ...

Eventuell mal einen Karton machen mit "Wichtig + Jahreszahl", da alles derartige reinwerfen.
Sortieren und suchen kann man ja, wenn man es braucht ...


Ja, völlig richtig. Das junge Mädel ist völlig überfordert. Lebt immer noch bei ihren Eltern und ist jetzt bei einem Blnd Date unehelich schwanger geworden ohne Informationen über den Vater des Kindes zu haben. Hat jetzt finanziell und organisatorisch den Kopf voll. Und jetzt noch die Forderung vom Arbeitgeber.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17332 Beiträge, 6461x hilfreich)

... dass die Frau so schlecht organisiert ist - in Finanz- und Vertragsdingen wie auch sonst noch in ihrem Leben - , ändert rein gar nichts an den Rechtsverhältnissen.
Mich wundert an der Falldarstellung, dass oder wenn Gehaltsvorschüsse nicht alsbald mit dem tatsächlichen Gehalt verrechnet worden sein sollen.
Der AG wird seine Forderung allerdings belegen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Mich wundert an der Falldarstellung, dass oder wenn Gehaltsvorschüsse nicht alsbald mit dem tatsächlichen Gehalt verrechnet worden sein sollen.


Ja, dass ist ja mit das große Problem jetzt. Dass dem AG erst nach 20 Monaten einfällt, dass er angeblich 2 x 900 Euro zu bekommen hat.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38308 Beiträge, 13974x hilfreich)

Nu ja, das Problem ist ja wohl eher, dass der Freundin nach so kurzer Zeit gar nichts mehr einfällt und es ihr bei dem Gedächtnisdefizit auch nicht einfällt, zumindest unsortiert eben Unterlagen aufzuheben. Hoffentlich fällt ihr bei ihrem Kind immer rechtzeitig ein, es zu versorgen.

Der Arbeitgeber muss nachweisen, welche Forderungen er geltend macht. Sie muss diesem beweisbar widersprechen. Also, jeder muss seine Behaupungen wie auch immer dokumentieren. Normalerweise bekommt man von seiner Bank doch auch verloren gegangene Auszüge oder aber, sie sind gespeichert, wenn man sich des Internet-Bankings bedient.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nu ja, das Problem ist ja wohl eher, dass der Freundin nach so kurzer Zeit gar nichts mehr einfällt und es ihr bei dem Gedächtnisdefizit auch nicht einfällt, zumindest unsortiert eben Unterlagen aufzuheben. Hoffentlich fällt ihr bei ihrem Kind immer rechtzeitig ein, es zu versorgen.

Ist ja alles ganz richtig. Aber es gibt nun mal auch Menschen die mit allem überfordert sind. Ich möchte hier nicht ins Detail gehen, aber das junge Mädel hat eine ganz fürchterliche Kindheit hinter sich und ist psychisch recht labil. Ich kenne diese ganzen Hintergründe und habe daher Verständnis für ihre Defizite. Darum kümmere ich mich ja um sie.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16449 Beiträge, 9274x hilfreich)

Wenn der Vorschuss damals gezahlt wurde, wird der Arbeitgeber ja irgendwelche Belege / Unterlagen dazu haben.
Wenn der Arbeitgeber die vorlegen kann, wird man wahrscheinlich zurückzahlen müssen. Verjährung ist noch nicht eingetreten - falls(!) keine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag vorgesehen ist.
Deshalb findet die Arbeitnehmerin hoffentlich ihren Arbeitsvertrag, um nachzuschauen, was da zu Ausschlussfristen drinsteht.
Ansonsten: Den Arbeitgeber auffordern, Belege vorzulegen und parallel selbst versuchen, eigene Kontoauszüge wiederzufinden bzw. neu bei der Bank erstellen zu lassen.

Denn letztendlich kommt es nur darauf ab, ob die Forderung des Arbeitgebers berechtigt ist. Moral, Schwangerschaft und finanzielle Nöte sind irrelevant.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Sie weiß überhaupt nichts von einem solchen Vorschuss.
Zitat (von Ricky501):
Sie kann sich nur erinnern, dass sie einen Vorschuss von ca. 400 bis max. 600 Euro damals erhalten hat.
Finde den Widerspruch ...

Zitat (von Ricky501):
Wie ist das zu bewerten dass eigentlich zu einem angeblichen Vorschuss gar nicht schriftlich festgehalten und vereinbart wurde?
Es reicht auch eine mündliche Vereinbarung.

Zitat (von Ricky501):
Und ist eine Forderung ohne Beleg nach 20 Monaten rechtens?
Wahrscheinlich ja. Ich erinnere mich an den Fall, dass ein Arbeitgeber zu Beginn der Tätigkeit einen Reisekostenvorschuss von 5.000 Euro gezahlt hatte. Der AN kündigte während der Probezeit, der Vorschuss wurde erst zwei Jahre später durch den AG geltend gemacht. Da es sich nicht um Arbeitslohn handelte, fanden Ausschlussfristen keine Anwendung.

Zitat (von Ricky501):
Kann man gegenüber dem Arbeitgeber, der übrigens Inhaber von 8 Firmen ist und nur so auf dem Geld sitzt, irgendwie etwas entgegnen?
Man fordere einen Beleg über die Auszahlung des Vorschusses an.

Zitat (von Ricky501):
Der angebliche Vorschuss wurde nicht auf einer Lohnabrechnung ausgewiesen.
Je nach Art des Vorschusses muss der auch nicht auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Finde den Widerspruch ...

War etwas unglücklich formuliert.

Mit "Sie weiß überhaupt nichts von einem solchen Vorschuss.", war gemeint, dass sie von der Höhe der Forderung (angeblich 2 x 900 Euro) gar nichts weiß.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17332 Beiträge, 6461x hilfreich)

... die Sache ist doch ausdiskutiert.
Es kommt am Ende darauf an, wer was belegen kann. "Erinnerungen" oder ein Mangel daran belegen gar nichts.
Ein trauriges Schicksal; einer fürchterlichen Jugend folgt eine prekäre Gegenwart.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16449 Beiträge, 9274x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
die Sache ist doch ausdiskutiert

So ist es - zumal es wahrscheinlich nichts mehr zu diskutieren gibt, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen. Dann muss man die Fakten nur noch anschauen.
- Beleg des Arbeitgebers bezüglich der Auszahlung
- Arbeitsvertrag wegen eventueller Verjährung der Rückforderung

Aber dafür müssen halt beide Seiten dafür sorgen, dass die Fakten auf den Tisch kommen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38308 Beiträge, 13974x hilfreich)

.... und man müsste sich dann auch noch anschauen, was wie verrechnet worden ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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