Arbeitgeber fordert über ein Jahr nach Kündigung Studienbescheinigung nach

1. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Iceman1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber fordert über ein Jahr nach Kündigung Studienbescheinigung nach

Hallo zusammen,

ein Jahr nachdem ich mein Arbeitgeber verlassen habe, bekam ich heute früh einen Anruf aus deren Personalabteilung. Ich möge doch bitte die Studienbescheinigung nachreichen. Ich war 2021 von Januar bis Ende August dort als Werkstudent angestellt. Bin ich verpflichtet dieser Forderung nachzukommen?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4181x hilfreich)

Zitat (von Iceman1):
Bin ich verpflichtet dieser Forderung nachzukommen?


Nein.
Eventuelle negative Auswirkungen aus deiner Weigerung, können dann aber durchaus zu deinen Lasten gehen.
Es könnte also durchaus klug sein, der Bitte nachzukommen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von Iceman1):
Bin ich verpflichtet dieser Forderung nachzukommen?
Wenn Du der Forderung nicht nachkommst, musst Du halt mit den Konsequenzen leben. Dann wird die Werkstudententätigkeit nachträglich eine "normale" Anstellung, für die der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss. Diese Beiträge müssen zwar in der Regel nicht von Dir gezahlt werden, das Risiko liegt hier beim Arbeitgeber, wenn er Dich ohne entsprechende Bescheinigung als Werkstudent beschäftigt ... aber der Nettolohn dürfte sich verringern. Und das Dir zuviel gezahlte Gehalt wird der Arbeitgeber zurückfordern. Sollten im Vertrag Ausschlussfristen vereinbart sein, gelten diese. Sonst gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 260.368 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.465 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.