Arbeitgeber genemigt den gewünschten Urlaub nicht

27. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
wutti99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitgeber genemigt den gewünschten Urlaub nicht

Hallo zusammen,

leider habe ich erneut Probleme mit dem vom Arbeitgeber gegebenem Urlaub. Jetzt ist es nun zum 3. Mal hintereinander, dass ich den Urlaub vom 24.12-31.12 nicht genehmigt bekomme, nachdem ich meinen kompletten Urlaub für das laufende Jahr eingereicht habe.

Bei uns in der Firma existiert eine Arbeitsanweisung, dass wir den Urlaub so früh wie möglich verplanen müssen. Seit letztem Jahr sollen wir sogar den kompletten Jahresurlab direkt verplanen.

Nachdem ich den Jahresurlaub für 2011 eingereicht habe, wurde mir der Urlaub mit dem Hinweis verweigert, dass ich ja immer so früh den Urlaub einreiche, so dass andere keine Möglichkeit haben, auch Weihnachten Urlaub zu nehmen. Naja, in der Tat habe ich davor öfters Weihnachten Urlaub gehabt, da ich den Urlaub schon im Januar des Jahres eingereicht habe. Wir haben ja eine entsprechende Arbeitsanweisung gehabt und habe dem entsprechend auch gehandelt.

Hier wurde mir aber nachträglich der Urlaub für Heiligabend 2011 genehmigt.

Nachdem ich für 2012 den Jahresurlaub eingereicht habe, wurde mir der Urlaub für Weihnachten verweigert, mit der Begründung, dass ja eine einzige andere Person Urlaub erhalten hat. Jetzt ist es aber auch nicht so, dass ich eine Tätigkeit mache, welche andere in unserer Abteilung nach Einweisung nicht machen könnten.

Jetzt habe ich für 2013 meinen Urlaub erneut eingereicht und wieder für Weihnachten keinen Urlaub erhalten, da andere vorgezogen wurden.

Da ich im Dezember 2012 eine OP hatte war ich von Mitte Dezember bis zum 31.12 krankgeschrieben.

Jetzt habe ich als Begründung erhalten, dass ich ja im letzten Jahr krank war, so dass ich für Weihnachten 2013 keinen Urlaub erhalte. Da ich nun einmal ein schulpflichtiges Kind habe, welches auch noch an den Weihnachtsmann glaubt, ist mir Weihnachten halt wichtig. Wenn ich arbeiten muss bin ich erst zwischen 19 und 20 Uhr zu Hause. Meine beiden Kinder sind halt 2 1/2 und 7 1/2 Jahre alt.

Der Weihnachtsurlaub in den Jahren von 2011 bis 2013 wurde hauptsächlich an alleinstehenden und an ledige genehmigt. Dieses hängt aber auch damit zusammen, dass in unserer Abteilung von ca. 13 Mitarbeitern die meisten ledig sind.

Meine Urlaubsplanung für 2013 sah ursprünglich wie folgt aus:
2 Wochen Ostern, nur eine erhalten,

3 einzelne Tage, 2 Brückentag und Rosenmontag. Rosenmontag nicht genehmigt, was aber auch OK ist, da man nicht alle Tage bekommen kann, welche man gerne freihaben möchte.

Sommerferien, 17 Tage da die Sommerferien dienstags enden, habe ich 3 Wochen, plus die letzen 2 Tage genommen. Die letzen 2 Tage der Ferien wurden abgelehnt, da die komplette Kalenderwoche noch für andere Mitarbeiter reserviert werden soll. Naja, wir haben ja die Arbeitsanweisung, dass der Urlaub so früh wie möglich verplant werden soll, woran sich halt nicht alle halten.

Vom 24.12-31.12 genehmigt wurde nur der 31.12

Jetzt ist es ja so, dass bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Da ich mich mit meinem Teammanger nicht besonders verstehe, vermute ich, dass dieses auch ein Grund ist, warum ich immer Probleme mit meinem Urlaub habe.

Ist es so korrekt, wie mein Arbeitgeber den Urlaub genehmigt? Leider verstehe ich die Gesetzestexte nicht so, wie es sein sollte und einen ähnlichen Fall habe ich so auch nicht im Netz gefunden.

Wenn es nicht wirklich korrekt ist, wie kann ich meinen Arbeitgeber gegenüber argumentieren, dass er nicht im Recht ist. Da ich mich mit meinem Teamanger eigentlich nicht mehr verstehe, würde ich hier sogar vor Gericht gehen.

Vielen Dank im Vorraus

Mfg Wutti


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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Gibt es einen BR in dem Betrieb?
Wenn nicht, dann kann man letztlich nur den gewünschten Urlaubstermin gerichtlich einfordern. Verständlicherweise geht kaum ein AN diesen Weg, so lange das AV besteht.




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#2
 Von 
wutti99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Abend,

vielen Dank für die Antwort. Nein einen BR gibt es leider nicht, obwohl bei uns über 100 Leute arbeiten.

Da ich auch nicht weiß, ob ich es vielleicht selber einfach zu eng sehe. Ist es denn korrekt, was der Arbeitgeber mit meinem Urlaub macht?

Müssten evt. Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kinder bevorzugt werden?

Wenn es nicht wirklich korrekt ist was mein Arbeitgeber macht, wie kann ich meinen Arbeitgeber gegenüber argumentieren, dass er nicht im Recht ist.

Der letzte Schritt wäre dann bei mir sogar das Arbeitsgericht.

Vielen Dank

mfg Wutti


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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder [color=green]Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen,[/color] entgegenstehen.

Ihr Urlaubswunsch wäre aufgrund Ihrer familiären Situation schon mal aus sozialen Gesichtspunkten vorrangig vor dem eines Ledigen zu bewilligen. Ganz grob gesagt, natürlich kann auch ein Single Gründe haben, weshalb er gerade dann Urlaub benötigt. Aber erstmal wird regelhaft der Wunsch eines Elternteils mit Familie berücksichtigt. Das Argument mit der Krankheit ist natürlich Blödsinn, schließlich darf ein Arbeitnehmer nicht bestraft werden.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Es erschliesst sich mir nicht, dass Ledige keine sozialen Gesichtspunkte haben, die ihnen das Recht einräumt, auch mal in den Sommerferien oder Ostern/Weihnachten Urlaub zu haben.

Aber, es sollte möglich sein, so etwas wie eine gleichmässige Verteilung der Tage hin zu bekommen. Wenn es nicht möglich ist, am 24.12. den Betrieb ganz zu schließen, dann wäre z.B. eine Option, dass die Mitarbeiter, sofern mehr als die Hälfte an bestimmten Tage Urlaub haben möchten, eben jedes zweite Jahr "dran" sind, also diejenigen, deren Urlaubswünsche in einem Jahr nicht berücksichtigt werden können, wissen, dass es im nächsten Jahr funktionieren wird.

Ich würde mal versuchen, ob man in dieser Richtung nicht eine Einigung mit dem Arbeitgeber herbeiführen kann. Denn eine permanente Ungleichbehandlung von Mitarbeitern mit Kindern und Mitarbeitern ohne Kinder (aber anderweitigen sozialen Belangen), das führt auf Dauer zu erheblichen Störungen im Betriebsfrieden. Funktioniert nach meiner Erfahrung auf Dauer nicht.

wirdwerden

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

@wirdwerden,
ich hatte ja auch geschrieben, dass Ledige durchaus auch soziale Gründe haben können.
Aber Familien mit schulpflichtigen Gründen gehen nunmal erstmal vor.
http://www.hwk-koeln.de/Beratung/03_Recht/06_Rechtstipps/03_Praxistipps/20100530_Alle_Jahre_wieder_Streit_um_dem_Urlaub :
"Bei zeitlich konkurrierenden Urlaubswünschen von Mitarbeitern mit schulpflichtigen Kindern mit denen von Mitarbeitern ohne Familie, hat die Abwägung nach sozialen Gesichtspunkten stets zu Gunsten der Familien mit Kindern auszugehen. Schwieriger wird es für die Firmenchefs, wenn es um konkurrierende Urlaubswünsche von Mitarbeitern jeweils mit schulpflichtigen Kindern oder Ehepartnern mit Bindung an die Schulferien geht...."

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Wenn ich so handeln würde, hätten Mitarbeiter ohne Kinder nie im Sommer Urlaub, nie zu Weihnachten oder Silvester. Das kann es nicht sein.

Natürlich haben Eltern mit Schulkindern immer 2-3 Wochen in den Sommerferien Urlaub. Allerdings kann es passieren, dass sie die Zeit in den 6 Wochen von uns vorgeschrieben bekommen, wenn es denn wirklich die Sommerferien sein müssen. Das funktioniert eigentlich ganz gut. Und Weihnachten/Silvester, Brückentagen gibt es eben die Zweijahresregelung. So ist jeder mal dran, das klappt seit Jahren hervorragend. Denn, da sind ja auch die Lebensgefährten mit Kindern zu berücksichtigen, Schwerbehinderte u.s.w.

Ach ja, nach Deiner Regelung könnte ich seit mindestens 10 Jahren an keinem Familientreffen teilnehmen. Das kann es ja wohl auch nicht sein, oder?

wirdwerden

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#7
 Von 
wutti99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag,

dieses hilft mir schon weiter. Vielen Dank!

Wenn ich nun vor das Arbeitsgericht gehe, wie funktioniert dieses? Ruft man beim zuständigen Arbeitsgericht an, in der Stadt in der die Firma ansässig ist um einen Termin zu erhalten oder wie funktioniert dieses?

Vielen Dank

Gruß Wutti


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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Erkundigen Sie sich bei Rechtsantragsstelle im Arbeitsgericht, das für Ihren AG zuständig ist, nach den Öfnnungszeiten und gehen mit allen Papieren hin.

Ausführlich zur Rechtsantragsstelle:
http://www.arbg-koeln.nrw.de/service/rechtsantragstelle/index.php


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#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wohnen die Kinder eigentlich bei dir oder bist tatsächlich ledig/alleinstehend? Zumindest in deinem letzten Posting lebten die Kinder bei ihrer Mutter.

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"gruß azrael"

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#10
 Von 
michatubbie
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 70x hilfreich)

So ein Forum dient ja auch zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Wenn der Fragesteller nun tatsächlich zum Arbeitsgericht rennt wird sich das Verhältnis zum Teammanager weiter anspannen.
Demnächst wird es dann ums Thema Mobbing gehen, fürchte ich.

Ich sehe kein Problem - der 24.12. wurde nicht bewilligt, dafür der 31.12.
3 Wochen Urlaub während der Ferien wurden doch ebenfalls bewilligt oder?

Der Urlaub muss zum Jahresbeginn eingereicht werden - bedeutet aber nicht "Wer zuerst kommt mahlt zuerst".

Darf ich mal fragen, was Sie in den 3 Wochen in den Sommerferien mit den Kindern unternehmen? Oder nehmen Sie diese mehr für sich?

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" "

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#11
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// dass wir den Urlaub so früh wie möglich verplanen müssen

Mir scheint, dass da ein Schritt in der Organisation fehlt: Ein fixer Termin, nach dem die U-Anträge gesichtet und Kollisionen festgestellt werden - die müssen dann nochmal durch die Mühle, die anderen können als genehmigt gelten.
Wenn man dir mal so und mal so kommt: Sprich doch mal das Verfahren an; denn dass das so unbefriedigend läuft, liegt auf der Hand.
Zum Arbeitsgericht zu gehen, kann ich nur anraten, wenn das Arbeitsverhältnis eh schon ziemlich belastet sein sollte.

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