Arbeitgeber gibt Dokumente nicht frei, KEIN KRANKENGELD was nun ?

11. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Matthias91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber gibt Dokumente nicht frei, KEIN KRANKENGELD was nun ?

Hallo @ all,

Ich bin seit längerem erkrankt, und wenn ich Pech habe kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben.
Darüber hinaus läuft ein Reha verfahren etc.
Da ich seit 3 Wochen im Krankgeld bin , habe ich alle nötigen unterlagen an die Krankenkasse gesandt.
Die Krankenkasse, hat beim Arbeitgeber die Unterlagen (Abrechnungen etc.) für die Berechnung des Krankengelds angefordert.

Dennoch wurden diese bei heute von AG nicht übermittelt.
Unzählige anrufe und besuche in der Firma wurden, abgewiesen!
(Chef hatte nie Zeit, Telefonisch wurde aufgelegt etc.)

Nun erhalte ich kein Krankengeld, da der AG die Dokumente nicht übermittelt.
Ich habe bei meiner Kasse nachgefragt, aber die Dokumente müssen vom AG ausgefüllt unterschieben und belegt werden.

Was kann ich nun machen?
Wie komme ich an GELD?


-- Editiert von Matthias91 am 11.07.2019 16:38

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)

Möglicherweise musst du mit einem Eilantrag vors Arbeitsgericht ziehen und die Auskunft erzwingen.
Möglicherweise weiß auch die KK Rat - die sollten doch Erfahrung mit solchen Situationen haben.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Matthias91):
Abrechnungen

Sollte man die nicht selber vorliegen haben?
Oder besteht die KK darauf das der arbeitgeber die sendet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Matthias91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die Abrechungen sollen vom AG kommen, inkl. Ausgefüllter erklärung über Lohn etc.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

OK dann den Arbeitgeber mit kurzer Frist und Zustellnachweis auffordern, der KK entsprechend zu antworten.

Notfalls dann tatsächlich vor Gericht gehen.



Zitat (von Matthias91):
Wie komme ich an GELD?

Wenn alle Reserven weg sind, ALG II beantragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der Gerichtsweg ist übrigens sehr einfach, der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts nimmt Ihre Klage auf und formuliert diese auch für Sie. Sehr oft reagieren Arbeitgeber dann doch recht schnell, wenn das Gericht sich bei ihnen meldet.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Matthias91):
Was kann ich nun machen?
Wie komme ich an GELD?


Du kannst nach § 42 SGB I bei der Krankenkasse einen angemessenen Vorschuss beantragen.

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