Arbeitgeber gibt Lohnsteuerkarte nicht zurück

4. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
go330981-19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber gibt Lohnsteuerkarte nicht zurück

Meine Frage bedarf einer Erläuterung der Vorgeschichte:

Ich war für 2 Monate bei einem Call Center angestellt. Dort wurde ich vom ersten tag na gemobbt, was soweit ging, das ich gesundheitliche und psychische Probleme bekam und 4 Wochen krank geschrieben wurde.
In dieser Zeit kam die Kündigung vom Arbeitgeber bei mir an.
Ich bin danach nicht mehr arbeiten gegangen und hatte für 2 Wochen keinen Krankenschein.
Gehalt habe ich nicht erhalten, nur anteilig, da ich noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hatte.

Nachdem die Kündigung durch war, wollte ich meine Lohnsteuerkarte und die ausgefüllte Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt von der Firma bekommen.

Bis heute weigert sich diese, mir die oben genannten Dokumente auszuhändigen.
Ich bekomme lediglich zu hören, dass sie erst Krankschreibungen für den unentschuldigten Zeitraum haben wollen und sich solang rechtliche Schritte vorbehalten.

Meine Frage ist nun: Was kann ich dagegen machen, bzw. welche rechtlichen Schritte kann der Arbeoitgeber gegen mich machen und was droht mir?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Setzen Sie dem Arbeitgeber eine Frist von 7 Tagen, mit der Androhung anderenfalls beim Arbeitsgericht auf Herausgabe
und Schadensersatz zu klagen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Bevor man hier klagt, sollte zunächst geprüft werden, ob der AG überhaupt verpflichtet ist, bei der beschriebenen Sachlage die Steuerkarte herauszugeben. Jedenfalls aus Sicht des AG sind die Fehlzeiten unklar, so dass das Lohnkonto deswegen nicht abgeschlossen werden kann.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)



quote:
Ich bin danach nicht mehr arbeiten gegangen und hatte für 2 Wochen keinen Krankenschein.


Du hast also unentschuldigt gefehlt......

quote:

Gehalt habe ich nicht erhalten, nur anteilig, da ich noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hatte.

Das zahlt die Krankenkasse - wenn man krank gemeldet ist - auf Antrag - stellen denn doch einfach mal...?!?!

Aber egal. Ein Einschreiben mit letzter Frist bringt Bewegung in die Sache. Du könntest da auch erwähnen das die nicht krank warst, sondern blau gemacht hast dann können die das Lohnkonto schließen.

Übrigens ist die Schadenersatzklage gegen dich kein Mobbing.

quote:

Arbeitsgericht auf Herausgabe
und Schadensersatz zu klagen.


Der Schaden wäre eine Briefmarke mit der man die Ersatzlohnsteuerkarte beim Finanzamt bekommt....




-----------------
""

-- Editiert Moderator am 04.03.2012 21:49

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.723 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen