Hallo liebe Forumsteilnehmer,
wenn ein Arbeitgeber keine Arbeitsaufträge verteilt, oder bestenfalls nur Deppenjobs, also Arbeiten, die weit unter der Qualifikation liegen und der Erniedrigung des Arbeitnehmers dienen, und man im Prinzip nichts produktives macht?
Wie kann der Arbeitnehmer das beweissicher dokumentieren, dass die Verantwortung für das Ausbleiben von Arbeit und Leistung beim Arbeitgeber liegt? Wie kann er verhindern, dass es im Zuge einer schwierigen Beweislage zu Gehaltsausfällen kommt?
Im besonderen liegt die Aufzeichnungspflicht für die Arbeitszeit in diesem Fall beim Arbeitnehmer, der die Arbeitszeit den einzelnen Auftragsdaten zuweisen muß. Aber wo kein Auftrag, können auch keine Auftragszeiten zugewiesen werden. Kann man so einen Arbeitnehmer indirekt firstlos kündigen, ohne Kündigungsgrund für eine solche?
Vielen Dank!
-- Editiert von User am 25. Mai 2024 21:21
Arbeitgeber gibt keine Arbeitsaufträge, Lohn-Gehalt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatWie kann der Arbeitnehmer das beweissicher dokumentieren, dass die Verantwortung für das Ausbleiben von Arbeit und Leistung beim Arbeitgeber liegt? Wie kann er verhindern, dass es im Zuge einer schwierigen Beweislage zu Gehaltsausfällen kommt? :
In dem er Profis beauftragt und sich von diesen bei der Anfertigung möglichst gerichtsfester Nachweise anleiten lässt.
ZitatAber wo kein Auftrag, können auch keine Auftragszeiten zugewiesen werden. :
Man würde sich also schwerpunktmäßig mit der Anfertigung möglichst gerichtsfester Nachweise für nicht vorhandene Arbeitsaufträge beschäftigen müssen.
ZitatKann man so einen Arbeitnehmer indirekt firstlos kündigen, ohne Kündigungsgrund für eine solche? :
Nö.
Man ist ja für eine Tätigkeit angestellt die man wohl auch selbstständig erfüllen kann. Da brauchts keine Aufgaben vom Chef
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vorab: es wäre entschieden einfacher, wenn du den Sachverhalt schilderst, statt umständliche 'Wenn ...'-Fragen zu stellen.
Die Mutter aller Feststellungen: du hast einen AV, in dem festgehalten sein sollte, wozu zu angestellt bist. Oder es gibt Aufgabenbeschreibungen o.dgl. Daraus ergeben sich höchstwahrscheinlich Kernaufgaben, aber auch, was sicher nicht zu deinen Aufgaben gehört, Graubereiche mal außen vor gelassen.
Zu den Aufgaben des AG gehört zu sorgen, dass auch Arbeit da ist, für die du angestellt bist. Wenn es daran fehlt, geht das zulasten des AG.
Wenn es im Arbeitsverhältnis nicht stimmt, ist es keine schlechte Idee, Protokoll zu führen, Tag um Tag, was anlag oder auch: was nicht.
In Ergänzung zu meinem Vorschreiber: Blick in den Arbeitsvertrag sollte die Rechtslage klären. Und es gibt immer Arbeiten, die möglicherweise anfallen, allerdings der Qualifikation nicht entsprechen. Der Klassiker da ist wohl der Job des Friseurs: ja, der Friseur muss auch das Umfeld "seines" Stuhls sauber halten, geschnittene Haare auffegen. Ja, es ist auch dem hochqualifizierten Referenten zumutbar, die Abteilungsküche aufzuräumen und seine Tasse abzuwaschen.
Und - wenn keine Arbeitsaufträge da sind, kann man auch keine verteilen.
wirdwerden
ZitatJa, es ist auch dem hochqualifizierten Referenten zumutbar, die Abteilungsküche aufzuräumen und seine Tasse abzuwaschen. :
Seine Tasse sicherlich, aber genauso sicherlich nicht die Tassen der gesamten Abteilung, und schon gar nicht wenn er der einzige Referent von mehreren Referenten ist der mit solchen Aufgaben betraut werden soll.
Ordnung am eigenen Arbeitsplatz zu halten ist selbstverständlich, aber ich glaube nicht das der TE diese Selbstverständlichkeiten mit seinem Beitrag gemeint hat. Wenn der AN nicht genug vertragskonforme Arbeitsaufgaben sollte der dies dem AG auf jeden Fall nachweisbar mitteilen und entsprechende Arbeitsaufgaben einfordern.
ZitatKann man so einen Arbeitnehmer indirekt firstlos kündigen, ohne Kündigungsgrund für eine solche? :
Das nicht, allerdings könnte der AG wegen Auftragsmangels betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Dies dann nur mit der ordentlichen Kündigungsfrist und unter Einhaltung der Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes so es zur Anwendung kommen sollte.
Zitataber genauso sicherlich nicht die Tassen der gesamten Abteilung :
Doch, auch das ist den hochstellten Herren mit Diplomen zuzumuten.
Zitatund schon gar nicht wenn er der einzige Referent von mehreren Referenten ist der mit solchen Aufgaben betraut werden soll. :
Darüber kann man dann durchaus streiten ...
Hallo, vielen Dank für Ihre kompetenten Antworten!
Als Aufgabengebiet wurde festgehalten:
Der Angestellte ist ab dem ... als Buchhalter tätig. Weitere Aufgaben können ihm übertragen werden. Der Angestellte verptlichtet sich die ihm obliegenden Aufgaben gewissneh aft zu erfüllen und die ihm erteilten Weisungen zu befolgen.
Ich werde alle Kommunikation, Anweisungen mit Person, Datum und Zeit und meine Ausführungen dokumentieren und protokollieren. Wenn ich jetzt jedoch Aufträge per Email kopieren sollte, stehen darauf eventuell Daten, die wiederum dem Datenschutz unterliegen. Wenn ich diese Unterlagen somit wieder nachhause nehmen würde, würde ich gegen diesen Paragraphen verstoßen. Das will ich sowieso nicht.
Also Namen schwärzen, sich selber eine kryptische Eselsbrücke bauen, damit man selber die Namen wieder erschließen kann, wenn es darauf ankommen sollte?
Vielen Dank!
ZitatAlso Namen schwärzen, sich selber eine kryptische Eselsbrücke bauen, damit man selber die Namen wieder erschließen kann, wenn es darauf ankommen sollte? :
Wozu?
Die Erhaltenen Aufträge sind nicht relevant, was man nachweisen müsste wären die nicht erhaltenen Aufträge.
Gibt es keine Auftragsnummer zu den Aufträgen? Dann selber eine machen - einfach Datum und Uhrzeit des E-Maileinganges nehmen. Man wird dem Sachverhalt nach ja nicht mehrere Mails pro Sekunde bekommen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
11 Antworten