Arbeitgeber gibt keinen bezahlten Urlaub

15. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
kultman
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitgeber gibt keinen bezahlten Urlaub

Hallo,
mein Arbeitgeber hat noch nie einem Mitarbeiter den Urlaub bezahlt - es werden nur tatsächlich bezahlte Stunden bezahlt. Darf er das eigentlich? Beim Vorstellungsgespräch hat er es mir gesagt und da ich seit 3 Jahren arbeitslos war, sagte ich zu.
Seit einiger Zeit macht er aus irgendeinem Grund alles mögliche, damit meine Arbeit erschwert wird, hackt ständig auf mir herum, als wäre ich sein schlechtester Mitarbeiter, was wirklich nicht stimmt.
Meine Nerven sind ziemlich am Ende und ich denke, ich verlasse besser diese Arbeitsstelle - es wird nur Mindestlohn bezahlt und wie schon gesagt, kein bezahlter Urlaub oder auch keine bezahlte Arbeitsunfähigkeit.
Es wäre gut, bevor ich etwas unternehme, einfach mal Bescheid zu wissen über meine Rechte als Arbeitsnehmer.
Danke für mögliche Antworten ))

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
kein bezahlter Urlaub oder auch keine bezahlte Arbeitsunfähigkeit.

Beides muss er aber bezahlen.

Im Endeffekt zahlt der AG hier weniger als den Mindestlohn, da wäre ein Anruf beim Zoll (der ist zuständig) eine gute Idee.

Beim Urlaub steht Dir übrigens der volle Jahresurlaub zu (nach BUrlG 20 Tage bei 5-Tage-Woche), wenn der Austrittstermin im zweiten Halbjahr liegt. Zumindest das würde ich persönlich einfordern, also entweder als Urlaub oder er soll es auszahlen.

Ich würde an Deiner Stelle nicht selbst kündigen, selbst wenn Du weg willst - die Sperre beim ALG I zu umgehen wird schwer. Bestehe auf Deine Rechte, vermutlich wird er Dich dann kündigen.

Wie viele Mitarbeiter hat der Laden?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kultman
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, danke schön für die Antwort.
Wir sind mehr als zehn.
Ich weiß nicht, ob es als 5-tege-woche zählt, wir bekommen Schichten zugeteilt, normalerweise sind das 5 Tage die Woche, aber er kann theoretisch einfach keine Schichten geben, ohne eine schriftliche Kündigung, oder? Was sage ich dann beim Arbeitsamt?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat:
aber er kann theoretisch einfach keine Schichten geben, ohne eine schriftliche Kündigung, oder?

Klar. Nur beendet das weder den Vertrag noch entbindet es ihn von der Pflicht der Lohnzahlung.



Zitat:
Was sage ich dann beim Arbeitsamt?

Nix, warum sollte die das interessieren?


Wenn Du dir was neues suchst muss Du nicht dagen warum ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Die beste arbeitsrechtliche Methode ist sich einen neuen und vor allem seriösen Arbeitsvertragspartner zu suchen. Aus einer ungekündigten Stellung heraus lässt es sich oft einfacher und lukrativer woanders bewerben.

Danach bzw kurz vor Ende Urlaub bzw. das Geld schriftlich einfordern.
Je nach Schichtmodell kommen ja mindestens 20 Arbeitstage heraus. Das ist ja fast ein ganzer Monatslohn pro Jahr der da fehlt.
Im Vertrag mag vielleicht eine Klausel stehen wonach gegenseitige Ansprüche zum Beispiel nach 3 Monaten verfallen. Frage mich gerade wie sich das verhält, wie weit effektiv bei Urlaub rückwirkend nachgefordert werden kann.


Ein festes Datum als Frist setzen, nach deren ergebnislosen Verstreichen gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Das kann man unkompliziert bei der Rechtsantragsstelle zusammen mit den netten Rechtspflegern des Arbeitsgericht aufsetzen lassen.
Da kommt dann zwischenzeitlich auch schon mal ein verzweifelter Beeinflussungsversuch-Anruf sobald die Klageschrift raus ist. Klage allenfalls nur dann zurückziehen wenn die Kohle auf dem Konto und die korrekte Abrechnung (wichtig für Rente und Steuer) im Briefkasten liegt.
Es kommen gerne schonmal Einwände wie, das Steuerbüro kommt da nicht nach, usw.: Ignorieren. Firma hatte jahrelang Zeit es richtig zu machen.

Er wird sicherlich kein großes Interesse haben das vor Thema vor Gericht ausbreiten zu lassen. Das Risiko, dass der Richter diverse Behörden informiert, die ihm dann den Laden auseinandernehmen wird ihm zu groß sein.

Vermutung: Die Schikanen der neuen Zeit könnten darauf beruhen, dass man sich mit dem "falschen" Kollegen über das Thema ausgetauscht hat.

3x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

und im Abgang das fehlende Geld einzuklagen Lohnforderungen können aber auch rasend kurze Verjährungsfristen haben - in vielen Arbeitsverträgen ist eine Frist von 2 Monaten festgelegt. Das würde ich also als erstes checken...

2x Hilfreiche Antwort

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