Hallo ich habe eine Frage,
eine Freundin in meinem Bekanntenkreis arbeitet als Friseurin in einem Salon. Ihre Chefin hat für Sie neue Scheren bestellt, da Sie dafür 20% auf den Verkaufspreis erhalten hat. Nun wollte meine Bekannte die Rechnung für die Scheren um diese als Arbeitsmaterial von der Steuer abzusetzen. Nun weigert Sich ihre Chefin allerdings diese auszuhändigen, da Sie ja die Scheren über Ihren Namen bestellt hat und somit es auch ihre Rechnung ist. Nun kann meine bekannte nichts von der Steier absetzen und muss für den Betrag von 1600€ selbst aufkommen. Ist dies rechtens? Kann die Chefin dies nun von Ihrer Lohnsteuer absetzen, obwohl das Arbeitswerkzeug nicht für sie ist??
Freue mich über Antworten!
Arbeitgeber händigt Rechnung nicht aus.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
1. Frage:
Warum soll sie die Arbeitsmittel selbst bezahlen? Die hat in der Regel der Arbeitgeber zu stellen.
Bezahlt sie auch für Wasser, Shampoo, .... ?
Zitat:Nun kann meine bekannte nichts von der Steier absetzen und muss für den Betrag von 1600€ selbst aufkommen.
Das müsste sie auch mit der Rechnung.
Wenn die Rechung auf die Firma XY lautet und von dieser Firma bezahlt wurde, dann muss diese gemäß der gesetzlichen Grundlagen auch in deren Buchhaltung verbleiben.
Worauf man Anspruch hätte wäre möglicherweise eine Rechung ausgestellt von der Firma XY oder eine Quittung, je nach vertraglicher Vereinbarung.
Sie hat die Arbeitsmittel selbst bezahlt, jedoch 20% Rabatt durch die Chefin erhalten. Es sind persönlich angefertigte Scheren, die dann in ihr Eigentum übergehen. Für alles andere zahlt die Arbeitgeberin.
-- Editiert von fb412201-1 am 13.04.2015 22:54
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
... die Antwort von @Harry am Schluss ist schlagend: Es geht nicht; deine Freundin würde auch Probleme bekommen mit einer Rechnung, die nicht auf sie ausgestellt ist. Rechnung durch die Chefin wird auch keine Lösung sein, weil die dann wohl MWST berechnen müsste, womit auch nichts gewonnen wäre.
Als Trost: Mit dem Rabatt dürfte sie unwesentlich weniger gespart haben, als wenn sie die volle Rechnung beim Finanzamt geltend gemacht hätte. Nur doppelt sparen funktioniert nicht.
Ist aber alles nicht unbedingt Arbeitsrecht.
Wie wird der Betrag über € 1.600,- an die Chefin gezahlt?
Bar = Quittung aushändigen lassen.
Via Lohnabrechnung = Lohnabrechnung ist Quittung.
Beides reicht dem Finanzamt als Nachweis, sofern "Arbeitsmittel" oder "Scheren" draufsteht.
ZitatRechnung durch die Chefin wird auch keine Lösung sein, weil die dann wohl MWST berechnen müsste, womit auch nichts gewonnen wäre. :
Genannte Beträge an Privatpersonen sind IMMER bereits inklusive MwSt. Das gilt auch für Verkäufe von Arbeitgebern an Arbeitnehmer. Ich sehe hier auch nichts, was auf eine Mauschelei (Weiterberechnung ohne MwSt.) diesbezüglich hinweisen würde.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten