Hallo,
ich hatte letztes Jahr einen Prozess gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber und habe den auch gewonnen. Leider hat mein Arbeitgeber bis heute nicht bezahlt. Habe aber dennoch den Titel, der 30 Jahre gültig sein soll.
Nun war ich eben auf www.insolvenzbekanntmachungen.de und habe durch Zufall gesehen, dass gegen mein ehemaligen Arbeitgeber das Insolvenzverfahren eröffnet wurden ist. Da steht, die Gläubiger sollen sich bis 2. April 2008 melden.
Mein Anwalt hat aber nichts eingereicht und ich wusste davon nichts, heißt es nun, dass ich nichts kriege oder kann ich nachträglich noch was einreichen?
Wer haftet denn jetzt dafür? Wofür habe ich denn meinen Anwalt? Wenn mein ehemaliger Arbeitgeber in 6 Jahren schuldenfrei sein kann, was bringt mir dann der Titel von 30 Jahren? Wozu gehe ich denn vor Gericht?
Gruß und danke, Jargo.
Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet
Privatinsolvenz? Firmeninsolvenz?
Gegen wen ist der Titel? Auf die FA?
Grundsätzlich können Insolvenzforderungen noch nachgemeldet werden. Das ist unproblematisch bis zur Bekanntgabe des Schulsstermins möglich. Allerdings wird die Forderung, die nachträglich zur Insolvenztabelle angemeldet wird erst in einem nachträglichen Forderungsprüfungstermin geprüft werden, und der wird für dich 15 € kosten.
Allerdings hättest du als Insolvenzgläubiger auch informiert werden müssen. Dass diese Info unterblieben ist, kann daran liegen, dass dein AG dich nicht in der Liste der Gläubiger aufgeführt hat.
Ggf. kommt für dich auch Insolvenzausfallgeld in Betracht. Stell vorsichtshalber so schnell wie möglich einen entsprechenden Antrag bei der Agentur für Arbeit.
Wieso sollte der RA dafür haften, dass dein AG in Insolvenz ist? Das ist das allgemeine Lebensrisiko und kann der RA auch vorher nicht wissen.
Und jetzt?
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