Guten Tag,
mein Fall ist etwas sehr speziell und ich bin aktuell wirklich ratlos bzw. weiß nicht, ob man dagegen rechtlich vorgehen kann.
Ich (24 Jahre/w) bin seit 3 Jahren in einem Kindergarten angestellt (fester Vertrag/unbefristet).
Jetzt, nach 3 Jahren, fällt ihnen auf, dass ich mit meiner Berufsbezeichnung nicht als Kinderpflegerin arbeiten darf.
Ich habe Heilerziehungspflegehelferin gelernt und wurde vor drei Jahren als Kinderpflegerin in meinem jetzigen Kindergarten eingestellt.
Wir haben somit letzte Woche ein Schreiben der Aufsichtsbehörde erhalten, dass ich nicht angestellt sein dürfte und die Kündigung droht.
Kann man dagegen rechtlich vorgehen? Es ist nicht mein Verschulden!
Was kann ich sonst noch machen?
Meine Einrichtung steht vollkommen hinter mir,- denn es passt wunderbar, so wie es aktuell ist.
Arbeitgeber hat mich falsch eingestellt / Kündigung droht
Da hier die Refinanzierung durch die Behörde wahrscheinlich nicht mehr möglich ist, müsste der Arbeitgeber, soweit er Ihnen keine andere Stelle anbieten kann, Ihnen kündigen.
Nach 3 Jahren erst mitbekommen... und dann mit Untersagung drohen.
Auch nicht gerade flexibel
.
Da soll mal der Kindergarten in die Pushen kommen und der Behörde Vorschläge unterbreiten und ggf. darauf hinwirken, daß du für entsprechende Prüfungen zugelassen wirst und die Prüfung auch ablegen darfst.
Wenn s nur das ist. Da ist man in der Wirtschaft weiter. Wenn der KG Interesse an dir hat, besteht Handlungsbedarf.
Also, Praxiswissen dürfte ja wohl vorhanden sein. 3 Jahre Berufs- und Praxiserfahrung, bei gutem Zeugnis. Also, da soll sich mal der AG dahinterklemmen. Schließlich kennt der ja die Gesetzteslage und hätte wissen müssen, wo es (formal) Probleme geben wird.
Notfalls muß er dich um- bzw. ausbilden
.
-- Editiert von Spejbl am 09.04.2019 15:28
-- Editiert von Spejbl am 09.04.2019 15:33
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Zitat :Notfalls muß er dich um- bzw. ausbilden
Das ist sicherlich nicht richtig.
Abgesehen hiervon bestehen - je nach Bundesland - unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildungsberufe Heilerziehungspflegehelferin und Sozialpädagogische Assistentin bzw. Kinderpflegerin.
Der Kindergarten hat deinen Berufsabschluss/Zeugnis gelesen? Und hat dich damit eingestellt? Und wie wirst du bezahlt? Als Kinderpflegerin? Welcher AV und TV?Zitat :Ich habe Heilerziehungspflegehelferin gelernt und wurde vor drei Jahren als Kinderpflegerin in meinem jetzigen Kindergarten eingestellt.
Wer ist wir? Der Kindergarten hat das Schreiben erhalten---oder du auch?Zitat :Wir haben
Das ist zwar schön, aber die durften dich nicht als Ki-Pflegerin einstellen.Zitat :Meine Einrichtung steht vollkommen hinter mir,-
Eine Pflegehelferin für Heilerziehung ist nun mal keine Kinderpflegerin. Noch nicht mal Pflegerin. Sondern Pflegehelferin und nicht für Kinder.
Heilerziehungspfleger sind Fachkräfte für Teilhabe, Bildung und Pflege. Sie begleiten Menschen mit Unterstützungsbedarf bzw. Menschen in behindernden Lebenssituationen bei der Umsetzung von deren Lebensqualitätsvorstellungen. Und dazu noch Helfer.
In D ist alles klein-klein reguliert. Ist der Kindergarten denn ein integrativer KiGa?
@Spejbl
Deine Beiträge tun weh.
Ganz so einfach ist es nicht. Kinderpfleger ist ein Ausbildungsberuf mit Abschluß. Mir ist schleierhaft, wie die Fragestellerin und auch der Arbeitgeber das nicht wissen können. Wie jetzt der AG damit umgeht, das ist eine Angelegenheit. Nur, wenn die Behörde einen staatlich examinierten Kinderpfleger finanziert, und nicht jemand Angelernten, dann können die natürlich insoweit die Finanzierung einstellen. Da leistet der Träger offensichtlich nicht das, zu was er sich verpflichtet hat.
Die Ausbildung ist zumindest in meinem Land eine schulische über zwei Jahre, dann ein praktisches Jahr, dann Examen.
Es wäre jetzt zu prüfen, ob Finanzierungsvoraussetzung eben der examinierte Kinderpfleger ist, ob die Kita auch mit Anlernlingen arbeiten darf. Wenn ja, dann ist die nächste Frage, ob die Betroffene wie tariflich zu entlohnen ist und ob der Finanzier gegebenenfalls eine Runterklassifizierung mit tragen würde. Wenn ja, man auch bereit ist, käme evtl. eine Änderungskündigung in Betracht. Andere Alternative wäre, vielleicht eine Beurlaubung herbeizuführen, die zwei Jahre Schule nachholen (BaföG?), für die Anerkennung des 3. praktischen Jahres zu kämpfen, Staatsexamen zu machen und an den alten Arbeitsplatz zurück zu kommen.
Aber der erste SChritt ist, sich über die Gesetzeslage schlau zu machen, auch über die Betreibungs- und Finanzierungsbedingungen. Dann kann man darauf auch was aufbauen. Im Augenblick stochern wir im Nebel.
wirdwerden
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