Arbeitgeber hat mich nicht angemeldet

8. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Milla27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber hat mich nicht angemeldet

Hallo,
Habe gestern erfahren, dass mein AG mich nirgends angemeldet hat. Seit 30.04 bleibt auch der Lohn aus.

Gehe ich dann heute ganz normal zur Arbeit mit dem Wissen, dass ich nicht angemeldet bin ?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42559 Beiträge, 14749x hilfreich)

Wie lange arbeitest Du denn schon da?

wirdwerden

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7553 Beiträge, 1704x hilfreich)

Zitat (von Milla27):

Gehe ich dann heute ganz normal zur Arbeit mit dem Wissen, dass ich nicht angemeldet bin ?

Umgehend die Krankenversicherung und die Arbeitsagentur informieren.
Und dann einen Anwalt suchen, um das ausstehende Gehalt einzutreiben.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34441 Beiträge, 17805x hilfreich)

Und dann einen Anwalt suchen, um das ausstehende Gehalt einzutreiben. Lohnklage erhebt man tunlichst ohne Anwalt, denn den bezahlt man selbst.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 623x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Und dann einen Anwalt suchen, um das ausstehende Gehalt einzutreiben.

Das ist ein Schnellschuss den man im Arbeitsrecht immer gut überdenken sollte, da man in der ersten Instanz in der Regel auf den Kosten sitzen bleibt.

Bei der Formulierung der Lohnklage hilft die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts. Einfach dort hinmarschieren, den Arbeitsvertrag mitnehmen, und dort die Klage aufnehmen lassen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34441 Beiträge, 17805x hilfreich)

Bei der Formulierung der Lohnklage hilft die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts. Einfach dort hinmarschieren, den Arbeitsvertrag mitnehmen, und dort die Klage aufnehmen lassen. Kleine Ergänzung: Das Gericht verlangt keinen Kostenvorschuß - auch so eine Besonderheit des Arbeitsrechtes. Und der erste Termin ("Gütetermin") wird flott angesetzt - der dürfte spätestens im Juni stattfinden, wenn Sie umgehend Klage erheben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
arbeitsrechtler45
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich würde auch erstmal weiter zur Arbeit gehen. Hast Du Deinen Chef schon drauf angesprochen? Sonst schließe ich mich der Antwort von Osmos an.

Grüße
Michael

Signatur:

Neue Mandanten mit einem Eintrag im Anwaltsverzeichnis finden: www.verzeichnis-anwalt.de

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