Arbeitgeber ignoriert Kündigungsfrist

28. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
romihue
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber ignoriert Kündigungsfrist

Hallo, Ich hoffe kann mir hier weiterhelfen.
Folgendes: Ich habe bei einer Firma gearbeitet und die hatte 6 Monate Probezeit. bis dahin 2 Wochen Kündigungsfrist, danach 4 Wochen. Die Probezeit habe ich absolviert und war am 24.10 vorbei.
Jetzt habe ich aber eine andere bessere Stelle gefunden und habe daher gekündigt lt des Vertrages zum 31.10. Die Kündigung ist am 26.10 per Einschreiben an den Arbeitgeber gegangen.
Jetzt ist es aber so das ich einen Rückenvorfall hatte und 3 Wochen krankgeschrieben wurde. Meine Kündigung ist also in der Zeit der Krankschreibung gefallen.
Jetzt hat mir der Arbeitgeber die Arbeitspapiere geschickt und Endabrechnung, allerdings hat er für November in dem ich ja krankgeschrieben war keine Lohnzahlung berechnet. So als wenn ich am 31.10 fristlos gekündigt hätte.
Daher stehe ich jetzt für den Monat Dezember ohne Lohn da. Ich habe bereits (auch per Einschreiben) einen Brie geschrieben, auf den Fehler hingewiesen und gebeten, das das berichtigt wird. Bis jetzt hat er sich nicht gemeldet.
Was soll ich als nächstes tun? Laut seinem eigenen Vertrag habe ich 4 Wochen Kündigungszeit. Ich bin also im Recht.
Direkt zum Arbeitsgericht?
Bin für jeden tipp dankbar.

Romihue

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ich will es verstehen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

Am 26.10. zum 31.10 geündigt, bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen?

Sollte dies wirklich so in deiner Kündigung stehen und der Arbeitgeber nimmt die Kündigung an, und verzichtet auf die Kündigungsfrist, bist du am 31.10. raus.

Du hättest zum 30.11. kündigen müssen.

-- Editiert von ich will es verstehen am 28.11.2017 18:46

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38321 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ich weiss nicht, ob ich es ganz richtig verstehe.

Du hast am 24.10. zum 31.10. gekündigt. Diese Kündigung ist akzeptiert worden, obwohl Du die Kündigungsfrist nicht eingehalten hast. Was spricht dagegen? Dann ist jetzt die Krankenkasse für Dich zuständig. Oder das Job-Center. Jedenfalls nicht mehr der Arbeitgeber, dem Du durch Willenserklärung mitgeteilt hast, dass für Dich am 31.10. Schluss ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
romihue
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja hat er aber nicht weder in mündlicher noch in schriftlicher Form, er hat mir einfach nach einer Zeit die Papiere geschickt und selbst wenn das so möglich wäre, schuldet er mir noch 4 Urlaubstage. Ich habe ja auch dazu geschrieben das ich mit der vertraglichen Kündigungszeit gekündigt habe und das sind 4 Wochen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38321 Beiträge, 13977x hilfreich)

romihue, Du hast doch eben nicht mit der vertraglichen Kündigungsfrist gekündigt. Der Arbeitgeber hat die verkürzte Kündigungsfrist akzeptiert und das wars.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ich will es verstehen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

Zur Verständnis;

26.10 - 31.10 sind 5 Tage.

Du hast also deine Kündigungsfrist selbst verkürzt und dein AG hat dies akzeptiert.
Das muss er nicht schriftlich oder mündlich tun.

Unter Berücksichtigung der 4 Wochen Frist hättest du zum 30.11 kündigen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von romihue):
Ich habe ja auch dazu geschrieben das ich mit der vertraglichen Kündigungszeit gekündigt habe und das sind 4 Wochen.

Mag schon sein, jedoch hat man eine andere Frist gewählt:
Zitat (von romihue):
Jetzt habe ich aber eine andere bessere Stelle gefunden und habe daher gekündigt lt des Vertrages zum 31.10. Die Kündigung ist am 26.10 per Einschreiben an den Arbeitgeber gegangen.

Der Arbeitnehmer darf auch besser gestellt werden, der Arbeitnehmer hat den Wunsch zum 31.10 gestellt, dem wurde entsprochen.
Ab dem 1.11 ist man nicht mehr beschäftigt und der Arbeitgeber muss kein Gehalt mehr bezahlen. Ein altes Sprichwort lautet nun mal, Reisende soll man ziehen lassen, warum sollte man bei einem Arbeitnehmer auf den man verzichten kann, auf die Einhaltung der Kündigungsfrist pochen, also muss der Arbeitgeber der Kündigung nicht widersprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von romihue):
Jetzt habe ich aber eine andere bessere Stelle gefunden und habe daher gekündigt

Genauer Wortlaut der Kündigung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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