Hallo,
folgende Situation:
- Ich habe zum 31.08 gekündigt
- Mein Arbeitgeber hat mir immer noch nicht den letzten Lohn überwiesen
- Nach vier Wochen verjähren meine Ansprüche
Was muss ich tun, damit ich nach diesen vier Wochen weiterhin Anspruch auf meinen letzten Lohn habe?
Sollte ich eine Mahnung verfassen?
Ist diese Mahnung auch vor Gericht gültig, wenn diese nur per E-Mail verschickt wurde?
Muss ich in der Abmahnung
den genauen Betrag nennen? Diesen kenne ich nämlich nicht.
Als Vorlage würde ich diese Abmahnung verwenden (nicht zutreffendes lasse ich weg).
https://www.hensche.de/Abmahnung_Musterschreiben_Abmahnung_Zahlungsverzug.html
Vielen Dank
Arbeitgeber im Zahlungsrückstand
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// - Nach vier Wochen verjähren meine Ansprüche
Wie kommst du denn dadrauf? Ausschlussfristen unter 3 Monaten sind rechtswidrig. Falls also 4 Wochen in deinem AV stehen sollte, musst du dir die Sorge gleichwohl nicht machen.
Notwendig ist die Mahnung nicht wirklich - der AG ist im Verzug. Wenn aber unbedingt: Die Mahnung kannst du so machen oder auch erheblich einfacher, indem du einfach sagst, dass du deinen letzen Lohn noch nicht erhalten hast. (Es hat etwas Seltsames, wenn Nicht-Juristen plötzlich mit Texten daherkommen, die sie nur irgendwoher geklaut haben können.) Parallel kannst du schon mal zum Arbeitsgericht gehen und Lohnklage einreichen. Kostet nix als die Mühe, ein Rechtspfleger hilft bei der Antragsformulierung.
-- Editiert von blaubär+ am 23.09.2019 16:18
Es soll betriebsinterne Vereinbarungen geben, wonach jegliche Ansprüche nach vier Wochen verjähren.
Das wäre also wirklich rechtswidrig?
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Ausschlussfristen sind in der Regel lediglich in Arbeitsverträgen oder aber im Tarifvertrag enthalten, selten in Betriebsvereinbarungen.
Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen können sich lediglich auf in selbigen geregelten Ansprüche von Beschäftigten beziehen.
Selbst wenn das irgendwo schriftlich steht, 4 Wochen Ausschlußfrist sind viel zu kurz. Aber der Gang zum Arbeitsgericht erspart viele Diskussionen, einfach die Klage vor Ort erstellen lassen. Dafür ist aber eine zu fordende Summe festzulegen, die denkt sich der Rechtspfleger nicht aus.
Zitatder Gang zum Arbeitsgericht erspart viele Diskussionen :
Korrekt, schnappe Dir Deinen Arbeitsvertrag und die letzte Gehaltsabrechnung, prüfe was Dir Deiner Meinung nach noch zusteht, gehe unverzüglich zum zuständigen Arbeitsgericht und lasse den Rechtspfleger die Klage aufsetzen. Das erspart Dir jeglichen Ärger mit irgendwelchen Fristen und deren Wirksamkeit.
PS: Hast Du in den vergangenen Wochen eventuell mal nachgefragt wo Dein restlicher Lohn bleibt, z.B. telefonisch? Dann wüsstest Du eventuell was Sache ist und warum bisher nichts gezahlt wurde... könntest Du ja kurzfristig tun bevor Du Dich Richtung Arbeitsgericht in Marsch setzt.
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