Arbeitgeber im Zahlungsrückstand

23. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
neuling2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber im Zahlungsrückstand

Hallo,
folgende Situation:
- Ich habe zum 31.08 gekündigt
- Mein Arbeitgeber hat mir immer noch nicht den letzten Lohn überwiesen
- Nach vier Wochen verjähren meine Ansprüche

Was muss ich tun, damit ich nach diesen vier Wochen weiterhin Anspruch auf meinen letzten Lohn habe?
Sollte ich eine Mahnung verfassen?
Ist diese Mahnung auch vor Gericht gültig, wenn diese nur per E-Mail verschickt wurde?
Muss ich in der Abmahnung den genauen Betrag nennen? Diesen kenne ich nämlich nicht.

Als Vorlage würde ich diese Abmahnung verwenden (nicht zutreffendes lasse ich weg).
https://www.hensche.de/Abmahnung_Musterschreiben_Abmahnung_Zahlungsverzug.html

Vielen Dank

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// - Nach vier Wochen verjähren meine Ansprüche

Wie kommst du denn dadrauf? Ausschlussfristen unter 3 Monaten sind rechtswidrig. Falls also 4 Wochen in deinem AV stehen sollte, musst du dir die Sorge gleichwohl nicht machen.
Notwendig ist die Mahnung nicht wirklich - der AG ist im Verzug. Wenn aber unbedingt: Die Mahnung kannst du so machen oder auch erheblich einfacher, indem du einfach sagst, dass du deinen letzen Lohn noch nicht erhalten hast. (Es hat etwas Seltsames, wenn Nicht-Juristen plötzlich mit Texten daherkommen, die sie nur irgendwoher geklaut haben können.) Parallel kannst du schon mal zum Arbeitsgericht gehen und Lohnklage einreichen. Kostet nix als die Mühe, ein Rechtspfleger hilft bei der Antragsformulierung.

-- Editiert von blaubär+ am 23.09.2019 16:18

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
neuling2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Es soll betriebsinterne Vereinbarungen geben, wonach jegliche Ansprüche nach vier Wochen verjähren.

Das wäre also wirklich rechtswidrig?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Ausschlussfristen sind in der Regel lediglich in Arbeitsverträgen oder aber im Tarifvertrag enthalten, selten in Betriebsvereinbarungen.

Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen können sich lediglich auf in selbigen geregelten Ansprüche von Beschäftigten beziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Selbst wenn das irgendwo schriftlich steht, 4 Wochen Ausschlußfrist sind viel zu kurz. Aber der Gang zum Arbeitsgericht erspart viele Diskussionen, einfach die Klage vor Ort erstellen lassen. Dafür ist aber eine zu fordende Summe festzulegen, die denkt sich der Rechtspfleger nicht aus.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von altona01):
der Gang zum Arbeitsgericht erspart viele Diskussionen


Korrekt, schnappe Dir Deinen Arbeitsvertrag und die letzte Gehaltsabrechnung, prüfe was Dir Deiner Meinung nach noch zusteht, gehe unverzüglich zum zuständigen Arbeitsgericht und lasse den Rechtspfleger die Klage aufsetzen. Das erspart Dir jeglichen Ärger mit irgendwelchen Fristen und deren Wirksamkeit.

PS: Hast Du in den vergangenen Wochen eventuell mal nachgefragt wo Dein restlicher Lohn bleibt, z.B. telefonisch? Dann wüsstest Du eventuell was Sache ist und warum bisher nichts gezahlt wurde... könntest Du ja kurzfristig tun bevor Du Dich Richtung Arbeitsgericht in Marsch setzt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.510 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen