Arbeitgeber insolvent, Transfergesellschaft?

21. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jolante
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)
Arbeitgeber insolvent, Transfergesellschaft?

Guten Tag zusammen!

Mein Arbeitgeber ist Insolvent, für die gekündigten Mitarbeiter, zu denen ich gehöre, wird die Gründung einer Transfergesellschaft angestrebt.

Weil wir Mitarbeiter uns schon jetzt, ziemlich schnell, entscheiden müssen, ob wir beitreten würden, möchte ich mich vorab hier informieren, mit welchen Nachteilen das evtl. behaftet sein könnte um nicht völlig überrumpelt die falsche Entscheidung zu treffen.

Mir ist klar, dass der AG mit der Gründung einer TFG Kündigungsschutzklagen und Abfindungszahlungen vermeiden will. Da ich Ersteres eigentlich nicht vorhabe und auch nicht damit rechne dass noch Gelder für Abfindungszahlungen da sind, ist das hinzunehmen.

Wie ist es, wenn ich nach Ablauf der TFG Zeit noch keinen neuen Job gefunden habe? Wird ALG1 dann mit Sicherheit nach meinem letzten richtigen Verdienst gezahlt?

Welche Nachteile könnte ein Eintritt in die TFG noch mit sich bringen?
Den Aufhebungsvertrag, der Bedingung für den Eintritt in Selbige ist, muß ich wenn dann wohl erst unterschreiben wenn klar ist, dass die TFG auch wirklich zustande kommt...
Wenn ich nicht in die TFG wechseln möchte, muß ich dann mit einer Arbeitslosengeldsperre von 3 Monaten rechnen?
Fragen über Fragen... und ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten.
Lieben Gruß
Jolante


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-- Editiert Jolante am 21.03.2012 11:30

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Gibt es einen Betriebsrat?

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich vermute mal, dass es die große Drogeriekette ist, die da gerade in Insolvenz gegangen ist? Normalerweise hat in diesen Fällen die AfA eine Außenstelle in dem insolventen Unternehmen. Z.B. bei Quelle war das so. Ist hier natürlich schwierig, einfach weil die Arbeitsplätze ja nicht an einem Ort wegfallen, sondern bundesweit in kleinen Filialen.

Ich würde mich sofort arbeitssuchend melden, gleichzeitig um eine Beratung bitten und mir die verschiedenen Optionen aufzeigen lassen. Da die Transfergesellschaft(en) noch nicht gegründet sind, ist ja dann auch noch genug Zeit da,sich die verschiedenen Optionen anzuschauen.

Viel Erfolg!

wirdwerden

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#3
 Von 
Jolante
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja, es gibt einen BR. Der hat aber schon signalisiert, dass er in Sachen TFG nichts sagen kann...oder will.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

So eine Transfergesellschaft entsteht doch nicht im luftleeren Raum, da hat meines Erachtens der BR die Finger mit im Spiel und sollte zumindest solche grundlegenden Dinge erläutern können, wie diese Fragen:

Wird ALG1 dann mit Sicherheit nach meinem letzten richtigen Verdienst gezahlt?

Ja.

Wenn ich nicht in die TFG wechseln möchte, muß ich dann mit einer Arbeitslosengeldsperre von 3 Monaten rechnen?



Nein. Wie kommt man eigentlich auf so eine Frage?


quote:<hr size=1 noshade>für die gekündigten Mitarbeiter, zu denen ich gehöre, <hr size=1 noshade>


Die Kündigungen sind bereits schriftlich zugegangen? Wieviele AN betriftt das (Pozentzahl)?


§ 43 Abs. 3 BetrVG

"(3) Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Vom Zeitpunkt der Versammlungen, die auf Wunsch des Arbeitgebers stattfinden, ist dieser rechtzeitig zu verständigen."

-- Editiert 1000kleinesachen am 21.03.2012 20:33

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#5
 Von 
Jolante
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für die verwertbaren Antworten!

Auf solche Fragen kann man schon mal kommen, wenn einem das eigene Leben um die Ohren gehauen wird und man inmitten des Chaos noch die richtige Entscheidung bez. der eigenen und der Zukunft der Familie treffen muß.

Ob der BR in allen Belangen so arbeitet, wie vorgeschrieben, kann ich nicht beurteilen. Ich für meinen Teil habe in dieser Firma gelernt, dass es besser ist, sich alle möglichen Informationen selbst zu besorgen.

Und da fleissig für die TFG geworben wird, obwohl man noch gar nicht sicher ist, ob es überhaupt dazu kommen wird, habe ich die Sorge, dass es einfach darum geht, dass schon mal möglichst viele Mitarbeiter den Aufhebungsvertrag unterschreiben. Würde dem AG viele Probleme ersparen.

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#6
 Von 
Jolante
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

Hm, wie ich schon sagte, ob der BR in allen Belangen arbeitnehmerfreundlich arbeitet, kann ich nicht beurteilen. Werde den Teufel tun, und dahingehend Infos an die Öffentlichkeit bringen. Aber es ist nicht alles Gold, was glänzt, und manchmal frage ich mich ver, di?

Es gab Infoveranstaltungen seitens der vorraussichtlich zuständigen Institution, dort wurde aber leider sehr einseitig informiert, da man ja bestrebt ist, alle gekündigten Ma in die TFG zu bekommen, wenn möglich.
Daher versuche ich auf diesem Wege, mich unabhängig zu informieren.

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