Arbeitgeber ist nicht zu Aufhebungsvertrag bereit

8. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Weiter Himmel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber ist nicht zu Aufhebungsvertrag bereit

Ich habe meinen bisherigen Arbeitsvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 15.05.2009 gekündigt, da mein derzeitiger Arbeitgeber mir nicht die Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung bietet. Mein neuer Arbeitgeber, der mir diese Möglichkeit anbietet, möchte mit mir einen Vertrag zum 15.04.2009 schließen, da sich sonst der Beginn der berufsbegleitenden Ausbildung um ein Jahr verzögert. Ich habe daher meinen derzeitigen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung gebeten. Hierzu ist mein Arbeitgeber nicht bereit.

Wie kann ich mich verhalten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Wie kann ich mich verhalten?


Nochmal mit ihm darüber reden. Eine Pflicht, auf die Bitte nach einem Aufhebungsvertrag einzugehen, besteht tatsächlich nicht.

Einfach der Arbeit fernzubleiben ist ein Risiko, was du dir überlegen solltest. Wenn dich der andere AG (warum nun auch immer) in den ersten 6 Monaten kündigt, dann hast du keine Stelle mehr und die Sucherei geht von vorne los.

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#2
 Von 
Weiter Himmel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.

Nun habe ich aber noch eine ergänzende Frage: Wenn ich unerlaubt der Arbeit fern bleibe und die neue Arbeit bereits antrete, was kann mir passieren? Riskiere ich außer einer fristlosen Kündigung noch Schadensersatzansprüche? Und wie berechnen sich diese ggf.?

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#3
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

"Riskiere ich außer einer fristlosen Kündigung noch Schadensersatzansprüche?"
Genauso ist es + schlechtes Arbeitszeugnis.

"Und wie berechnen sich diese ggf.?"
Nach dem tatsächlich entstandenen Schaden. Hängt also von Branche, Aufgabenfeld und dergleichen ab.

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#4
 Von 
Weiter Himmel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre ergänzende Antwort

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