Arbeitgeber korrigiert Abrechnungen von 2017 rückwirkend

15. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)
Arbeitgeber korrigiert Abrechnungen von 2017 rückwirkend

Ich habe hier einen Fall der den Arbeitgeber meiner Schwester betrifft. Der Arbeitgeber meiner Schwester hat die Abrechnungen rückwirkend von Juni bis Dezember 17 korrigiert und hier einen Betrag von um die 200,00€ einbehalten. Angeblich wegen Überzahlung des Urlaubs. Meine Schwester ist in der Gebäudereinigung tätig und darf ihren Urlaub nur in den Ferien nehmen da dann nicht gearbeitet wird. Meine Schwester hat auf Grund einer schwerbehinderung 35 Tage Urlaub. Wie diese Korrekturen jetzt zu Stande gekommen sind geht aus den Abrechnungen nicht hervor. Auch gibt es keine Korrektur für das Finanzamt. Ist dieses so rechtens? Kann Sie dagegen vorgehen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119206 Beiträge, 39693x hilfreich)

Den Arbeitgeber (mit Zustellnachweis) auffordern, das er unverzüglich spätestens bis zum 24.03. 2018 seine Abzüge begründen und substaniert darlegen möge.

Falls er das nicht bis zum 24.03 gemacht hat, Lohnklage beim Gericht einreichen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17330 Beiträge, 6460x hilfreich)

Vorgehen kann man gegen jede Entscheidung.
Hier steht zur Debatte aufzuklären, was genau diese Korrektur der Abrechnungen erbracht hat, wodurch es zu der Rückforderung kommt. Dann wäre von Interesse, ob es eine Ausschlussfrist gibt, die die Frist für eine Nachforderung nach hinten begrenzen würde, wenn die Rechnung denn nachvollziehbar wäre.

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#3
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Die Kürzungen sind pro tag 0,68 std auf jeden urlaustag zusätzlich werden pro monat sonder bezüge abgezogen die im original gar nicht ausgewiesen sind. Eine differenz bei den SV beiträgen ist das nicht. Auch hat sie statt der zuerst ausgestellten 35 tage urlaub jetzt nur noch 33 tage. Es gibt ein urteil aus dem hervorgeht das ihr die 35 tage zustehen und es ist nirgems ersichtlich auf welche grundlage hier gekürzt wird.

Termin beim anwalt hat sie.

Erstmal danke für die schnelle antwort. Ich habe ihren arbeitsvertrag nicht vorliegen daher kann ich zu der klausel keine angaben machen.

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#4
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Die Kürzungen sind pro tag 0,68 std auf jeden urlaustag zusätzlich werden pro monat sonder bezüge abgezogen die im original gar nicht ausgewiesen sind. Eine differenz bei den SV beiträgen ist das nicht. Auch hat sie statt der zuerst ausgestellten 35 tage urlaub jetzt nur noch 33 tage. Es gibt ein urteil aus dem hervorgeht das ihr die 35 tage zustehen und es ist nirgems ersichtlich auf welche grundlage hier gekürzt wird.

Termin beim anwalt hat sie.

Erstmal danke für die schnelle antwort. Ich habe ihren arbeitsvertrag nicht vorliegen daher kann ich zu der klausel keine angaben machen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119206 Beiträge, 39693x hilfreich)

Zitat (von behnkek):
Termin beim anwalt hat sie.

Naja, dann dürfte Sie die 200 EUR wohl direkt an den Anwalt weiterreichen dürfen ...



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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