Arbeitgeber kündigt nach 3 Tagen zu unrecht...

11. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
go439450-77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber kündigt nach 3 Tagen zu unrecht...

Szenario:

Person arbeitet seit >4 Jahren bei Firma A (Reinigungsdienst). Nun wechselt das Büro den Reinigungsdienst gegen Firma B. Person hat die Möglichkeit bei Firma A zu bleiben, muss aber dafür viel weiter weg und entscheidet sich daher bei der Firma B zu bewerben. Person wird bei Firma B angenommen.

Am ersten Arbeitstag erhält die Person eine Liste die erfüllt werden soll (Müll rausbringen, Tische putzen, etc.). Person hat alle Aufgaben erfüllt. Am dritten Arbeitstag wird die Person plötzlich und ohne Abmahnung gekündigt mit der Begrüdung, die Person sei "nicht sauber" genug. Auf Nachfrage wo nicht richtig sauber gearbeitet wurde hieß es: Wände wurden nicht geputzt. Allerdings wurde "Wände säubern" nie im Putzplan erwähnt.

Unsere Vermutung: Dass Firma B nur zeitweise Leute aus Firma A eingestellt hat, weil zu Beginn ein Fachkräftemangel herrschte. Und nun möchte diese alle Personen die in Firma A eingestellt waren kündigen. Person das Kündigungsrecht aus Firma A verloren und ist ratlos, lebt in einer Sozialwohnung, alleinerziehend.

Ist hier alles Rechtens? Ich find es einfach dreist was meiner alleinerziehenden Mutter angetan wurde....
Sie wurde damals immer als die sauberste und fleißigste in der Firma A beschrieben.

Ich weiß, dass die Firma Recht hat grundlos in der Probezeit zu kündigen. Aber wenn die sowieso nicht vorhatten Mitarbeiter einzustellen, warum stecken die uns in solche Umstände? Jetzt wurde in Firma A die stelle belegt und kann nicht mehr zurück.

Freue mich auf jegweilige Unterstützung

-- Editiert von go439450-77 am 11.04.2022 17:58

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von go439450-77):
Ich weiß, dass die Firma Recht hat grundlos in der Probezeit zu kündigen.
Dann ist das hier so. Man hätte gar keinen Grund nennen müssen.
Mit Vermutungen kann deine Mutter nichts anfangen. Welche Umstände meinst du?
Liegt die Kündigung in Schriftform vor?

Deine Mutter kann sich arbeitslos und arbeitsuchend melden. Und gleich einen neuen Job suchen.
Die Sozialwohnung ist kein Hindernis. Die Alleinerziehung auch nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go439450-77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welche Umstände meinst du?


- Dass sie jetzt wieder einen neuen Job finden muss
- Verlorenes Kündigungsrecht der Firma A
- Sich arbeitslos melden, viel Papierkram

Ich find es auch dreist, dass Firmen hier den größeren Hebel haben und einfach mit dem Leben anderer rumspielen können, nur weil es denen wirtschaflich besser passt...

Warum nimmt man eine Arbeitskraft, wenn man vor hat diese zu kündigen?

-- Editiert von go439450-77 am 11.04.2022 18:31

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von go439450-77):
warum

Diese Warum-Fragen verstehe ich durchaus - aber es ist müßig das Warum zu diskutieren und führt zu nichts.
Freilich ist es hässlich, wahrscheinlich auch unfair usw. - aber eines ist es gewiss nicht: ungesetzlich.

Aber wenn deine Mutter eine Probezeit akzeptiert hat, kann in der Probezeit gekündigt werden. Aus die Maus.
Bleibt nur noch darauf zu achten, dass die Regeln eingehalten werden oder wurden.
- schriftliche Kündigung
- Kündigung mit der Frist nach AV oder 14 Tage gem § 622 BGB

-- Editiert von blaubär+ am 11.04.2022 18:40

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#4
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 282x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Aber wenn deine Mutter eine Probezeit akzeptiert hat, kann in der Probezeit gekündigt werden.


Das stimmt aber genau dann nicht, wenn die Firma wirklich so doof war und

Zitat (von go439450-77):
Am dritten Arbeitstag wird die Person plötzlich und ohne Abmahnung gekündigt mit der Begrüdung, die Person sei "nicht sauber" genug.


diese Begründung in die Kündigung geschrieben hat... Dann könnte die Kündigung tatsächlich angegriffen werden - wobei in diesem Fall natürlich dann sofort Grundlos gekündigt werden würde. Damit könnte man im Notfall halt noch mal 2-4 Wochen Lohn "schinden".

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
wenn die Firma wirklich so doof war und...diese Begründung in die Kündigung geschrieben hat...
Ob schon eine schriftliche Kündigung vorliegt, wissen wir noch nicht.
Zitat (von Tehlak):
Damit könnte man im Notfall halt noch mal 2-4 Wochen Lohn "schinden".
Könnte sein.
Dann gäbe es noch mehr zusätzliche Umstände, weil man ja noch mehr Papierkram für die Klage hätte oder zumindest viel Lauferei, um dafür einen geeigneten Anwalt zu finden, der das mal eben *erledigt*.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann gäbe es noch mehr zusätzliche Umstände, weil man ja noch mehr Papierkram für die Klage hätte oder zumindest viel Lauferei, um dafür einen geeigneten Anwalt zu finden, der das mal eben *erledigt*.
Die Klage formuliert der Rechtspfleger beim Arbeitsgericht. Man benötigt dazu keinen Anwalt und viel Lauferei hat man auch nicht.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Die Klage formuliert der Rechtspfleger beim Arbeitsgericht.
Ja, stimmt. Evtl. müsste die AN dazu dorthin (fahren)? Deshalb schrieb ich: könnte sein..., weil der TE es in #2 schon umständlich fand, was allein wegen der Kündigung alles zu tun sei.

Zitat (von go439450-77):
- Dass sie jetzt wieder einen neuen Job finden muss
- Verlorenes Kündigungsrecht der Firma A
- Sich arbeitslos melden, viel Papierkram
Ja, leider ist das so.
Ich meine, wegen aller geschilderter Umstände erscheint eine KS-Klage fast aussichtslos.
Man liest noch nicht, ob und was in der schriftlichen K. steht.

Aber korrekt, das täte ein Rechtspflegender der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichtes für einen Kläger, der solches dort begehrt und seine schriftliche Kündigung hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Man benötigt dazu keinen Anwalt und viel Lauferei hat man auch nicht. Und übrigens wäre ein Anwalt selbst zu zahlen, was bei 2 Wochen Lohn als Streitwert ein schlechtes Geschäft wäre. Daher sollte man in der Tat darauf verzichten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Auf den Anwalt, ja, darauf kann man verzichten. Aber warum sollte man auf die Klage verzichten?

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von go439450-77):
...warum stecken die uns in solche Umstände?

Weil so die Welt da draußen funktioniert, sie ist hart und manchmal ungerecht.

Deine Mutter hatte die Wahl zwischen "unbequem und sicher" und "bequem und unsicher", sie hat gepokert und verloren.

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Auf den Anwalt, ja, darauf kann man verzichten. Aber warum sollte man auf die Klage verzichten? So war das nicht gemeint - auf die Klage soll natürlich nicht verzichtet werden.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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