Arbeitgeber kürzt jahresurlaub bei 4 tage krank

3. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
ichbinneu2018
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber kürzt jahresurlaub bei 4 tage krank

hey zusammen,

ich war 4 tage krank geschrieben.

nachdem ich nicht mehr krankgeschrieben war hatte ich nochmals mit meinem arbeitgeber (zeitarbeitsfirma ) telefonischen kontakt gehabt und er sagte mir, das wenn er die krankmeldung als krank buchen würde, das es eine kündigung wird. kurz daraufhin sagte er, das er für die zeit wo ich krankgeschrieben war bezahlten urlaub buchen muss so das ich nicht gekündigt werde. er hat mir von meinem jahresurlaub 4 tage abgezogen.

ist das rechtens ? wenn nein kann ich damit vor gericht gehen ? ps. ich bin noch in der probezeit
kann ich nach meiner probezeit immer noch wegen dem vorfall vor gericht gehen oder ist das zu spät ?

wie bereits erwähnt da ich noch in der probezeit bin habe ich erstmal nichts dagegen unternommen bezw mich dagegen bei meinem arbeitgeber beschwert da ich lange arbeitslos war und erstmal abwarten will bis die probezeit vorbei ist.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18047 Beiträge, 6633x hilfreich)

/// ist das rechtens ? wenn nein kann ich damit vor gericht gehen ?

Rechtens ist das nicht und du kannst vor Gericht gehen, auch noch nach der Probezeit. Freilich wirst du auch beweisen müssen, was du behauptest und dann wäre da noch die Frage der Ausschlussfrist. Wenn eine kurze Ausschlussfrist - 3 Monate - im AV stehen, sind Forderungen danach für die Tonne.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3096x hilfreich)

Bewahren Sie die AU-Bescheinigung gut auf! Sie werden diese dann brauchen. Sie werden dann nachweisen müssen, daß Sie tatsächlich krank waren. Im Ernstfall können Sie auch bei der Krankenkasse eine Kopie/Bescheinigung anfordern.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.059 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.938 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen