Arbeitgeber leitet Mails intern weiter

5. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ph1l
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber leitet Mails intern weiter

Hallo,

ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe aktuell einige Differenzen mit meinem Vorgesetzten. Aus diesem Grund habe ich mich, da sein Vorgesetzter, der Amtsleiter, ebenfalls keine Hilfe ist mich an den Bürgermeister gewendet und ihm um ein Gespräch gebeten. Dieser hatte mich zuvor um eine Stellungnahme zu einer Anschuldigung von meinem Chef aufgefordert. Die Bitte eines Gesprächs hat er mit wiederholter Aufforderung die Stellungnahme zu schreiben abgelehnt und zudem noch die Antwort samt meiner Persönlichen Mail an alle meiner Vorgesetzten Samt Personalrat weitergeleitet.

Meine Frage ist jetzt ob das Datenschutz technisch so in Ordnung ist und falls tatsächlich ja, ob ich mit einem Verweis auf die Vertraulichkeit der Mail dies unterbinden kann. Ich möchte nämlich nicht dass meine Stellungnahme allen weitergeleitet wird, wenn ich offen über meinen Chef schreiben möchte.

Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124138 Beiträge, 40328x hilfreich)

Zitat (von Ph1l):
Meine Frage ist jetzt ob das Datenschutz technisch so in Ordnung ist

Ja, insbesondere da die Weiterleitung offenbar nur an die Zuständigen erfolgte.



Zitat (von Ph1l):
ob ich mit einem Verweis auf die Vertraulichkeit der Mail dies unterbinden kann.

In der Regel nicht bzw. wäre die Stellungnahme dann recht wertlos, wenn der Bürgermeister damit nichts anfangen darf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ph1l
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, insbesondere da die Weiterleitung offenbar nur an die Zuständigen erfolgte.


Aber sollte nicht eine allgemeine Verrtaulichkeit Herrschen, um einen Ansprechpartner zu haben wenn ich ein Problem mit meinem Chef habe ohne bedenken zu müssen das er es sofort mitbekommt? Wenn man dem BR schreibt gibt es ja die gleiche Vertraulichkeitspflicht.

Zitat (von Harry van Sell):
In der Regel nicht bzw. wäre die Stellungnahme dann recht wertlos, wenn der Bürgermeister damit nichts anfangen darf.


Die Stellungnahme ist ja eh Freiwillig und wird nicht in die Personalakte eingetragen. Was soll er damit machen wollen außer meinen Standpunkt zu verstehen? Aus meiner Sicht ist es nicht in Ordnung einer Person eine Beschwerde über sie selber weiter zu leiten. (in diesem Fall eine Beschwerde über meinen Chef)

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18009 Beiträge, 6620x hilfreich)

Zitat (von Ph1l):
außer meinen Standpunkt zu verstehen

... und was ist für dich gewonnen, wenn er möglicherweise 'versteht', ihm ansonsten aber die Hände gebunden sind?
Zitat (von Ph1l):
Aus meiner Sicht ist es nicht in Ordnung einer Person eine Beschwerde über sie selber weiter zu leiten.

Aus meiner Sicht ist es vollkommen in Ordnung, eine Person mit den Vorwürfen zu konfrontieren, die gegen sie erhoben werden. Schlimmer wäre eine Praxis a la "es gibt Vorwürfe, aber was und von wem sage ich dir nicht".

Im Übrigen verstehe ich den Gang zum Bürgermeister nicht, wenn die Amtsleitung keine Hilfe ist - in meinem Verständnis hätte es näher gelegen, die Personalvertretung einzuschalten, den Konflikt also intern zu halten.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17242 Beiträge, 9505x hilfreich)

Zitat (von Ph1l):
Aber sollte nicht eine allgemeine Verrtaulichkeit Herrschen, um einen Ansprechpartner zu haben wenn ich ein Problem mit meinem Chef habe ohne bedenken zu müssen das er es sofort mitbekommt?

Für vertrauliche Probleme ist halt der Betriebsrat / Personalrat zuständig.
Wenn man außerhalb von Betriebsrat / Personalrat Mails schreibt ist es weder verboten noch schlimm, die an die betreffende Person weiterzuleiten. Zum einen ist Heimlichtuerei ganz fürchterlich - zum anderen ist eine Lösung ja kaum möglich, wenn die betroffene Person nichts davon weiß.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Ph1l
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Darum was der Beste Weg ist und wie man das Problem lösen kann geht es erst einmal nicht. Ich möchte nur wissen ob ich darauf bestehen kann, dass gewisse Informationen die ich mit meinem Vorgesetzten teile auch vertraulich und diskret behandelt werden. Bei meinem alten Arbeitgeber gab es die Möglichkeit die Emails zu Signieren und verschlüsseln, sodass die Person die Mail nur mit einer Smartcard lesen konnte. Diese Möglichkeit besteht nun nicht mehr, gehe jedoch davon aus dass auch hier es die Pflicht gibt Emails verantwortungsvoll zu behandeln, da es bei einigen Fällen beim Arbeitgeber sogar aus Datenschutz Gründen Pflicht war die Verschlüsselung zu nutzen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124138 Beiträge, 40328x hilfreich)

Zitat (von Ph1l):
Ich möchte nur wissen ob ich darauf bestehen kann, dass gewisse Informationen die ich mit meinem Vorgesetzten teile auch vertraulich und diskret behandelt werden.

Bestehen kann man ja auf fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.

Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Insofern
Zitat (von drkabo):
Für vertrauliche Probleme ist halt der Betriebsrat / Personalrat zuständig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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