Hallo,
Ich habe ein paar Fragen und wollte wissen ob sich ein Anwalt lohnt.
Ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis
Beginn 11.06.2019-31.10.2019 (für die Dauer einer erkrankten Mitarbeiterin)
Dieser wurde vertraglich verlängert, in einer Verlängerungsvereinbarung bis 30.04.19
Dieser wurde dann am 10.02.2020 verlängert bis 31.10.20
Dieser wurde dann am 10.09.20 verlängert bis 30.04.21
Mir wurde in mehreren Gesprächen ein Festvertrag zugesichert. Dieser aber nun doch nicht gewährt. Die erkrankte Mitarbeiterin ist nicht wieder da und zudem wurde die Stelle neu ausgeschrieben.
Ist dieses rechtens?
Problem 2
Ich habe in meinem Arbeitsplan einfach oft viel weniger Stunden als im Vertrag stehen. Laut Betriebsrat dürfen aber keine Minusstunden gemacht werden. Diese wurden mir aber als angerechnet. Im März 2019 wurde Kurzarbeit beantragt. Auch für mich. In dieser Zeit musste ich meine angesammelten Minusstunden abarbeiten, so das ich trotz Kurzarbeit fast täglich an der Arbeit war. Es mussten so um die 50 Minusstunden gewesen sein.
Was kann ich erwarten wenn ich dies anspreche? Habe ich recht das geld einzufordern? Da ich kein minus wollte?
Problem 3
Ich arbeite eine Woche 7 Tage und. Die nächste 5 Tage. Laut Vertrag habe ich gesetzliche 20 Tage Urlaub und vertragliche 6 Tage berechnet anhand einer 5 Tage Woche.
Wenn ich aber Urlaub nehme muss ich unabhängig von Stunden oder sonst was die Arbeitstage als Urlaub nehmen. Sprich die eine Woche 7 Tage Urlaub und für die andere 5 Tage Urlaub.
Ist das so ok?
Problem 4
Auf jeder Lohnabrechnung habe ich -40€ VWL auf mein Nettogehalt. Habe aber keinen Sparvertrag oder sonstiges.
Das Bruttogehalt auf der Abrechnung entspricht auch dem im Vertrag festgehaltenem Gehalt.
Also werden mir doch 40€ abgezogen ohne das ich sie erhalte.
Kann ich dieses zurückfordern?
Ich wäre über ein Paar hilfreiche Tips sehr dankbar.
VG Jessica
Arbeitgeber macht im Personalplan Minusstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



1. Du hast einen befristeten Sachgrund, hier Krankheitsvertretung. Solange der Sachgrund besteht, kann dein AV verlängert werden. Die Ausschreibung der Stelle ist auch nicht gesetzwidrig - Frage nur, was passiert, wenn die Stelle neu besetzt ist.
2. Wenn der AG dich dienstplanmäßig nicht so einsetzt, wie es vertraglich vereinbart ist, ist das allein seine Sache - das Gehalt muss er dir dennoch voll zahlen. Reinzuarbeiten war da nichts. Ob du das jetzt noch reklamieren kannst, hängt davon ab, ob der Vertrag eine Ausschlussfrist beinhaltet. (Und was sind das für Pfeifen im BR, wenn die dir das nicht sagen?)
3. Das ist korrekt
4. Wenn du keinen Sparvertrag hast, kann dir dafür nichts einbehalten werden und die VW'L bekommst du auch nicht. Ansonsten siehe oben: Ausschlussfrist?
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Zitat3. Das ist korrekt :
Sicher?
Mir erscheinen 20 Tage gesetzlicher Urlaub bei 5/7 Tage Woche doch relativ wenig...

Danke für den Hinweis.
Das 'Korrekt' für Problem 3 bezieht sich darauf, dass Jessica für die lange Woche 7 Tage Urlaub einreichen muss, für die kurze eben 5 Tage.
Bei einem festen Turnus von 7 bzw. 5 Tagen stehen Jessica aber 24 Urlaubstage zu.
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