Arbeitgeber meldet sich nicht!

29. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
schüssel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber meldet sich nicht!

Hallo zusammen,

Ich möchte Ihnen mein Anliegen schildern und hoffe, dass mir einer von Ihnen helfen kann, bevor ich weitere rechtliche Schritte einleite! Ich habe am 21. August 2023 einen Arbeitsvertrag unterschrieben und es hiess danach wir hören uns am Freitag, den 25. August 2023 wieder. Als ich am Freitag angerufen und fragte, wie und wer mich am 30. August 2023 bei der Arbeitstelle empfangen würde, sagte Der Ansprechpartner wir müssen nachschauen, weil der Kunde bzw. Auftraggeber in dem Fall (Daimler), noch nicht da ist und die Firma selbst noch nicht weiß wie und was.

Naja, dann habe ich es erst einmal belassen, der Ansprechpartner sagte, er meldet sich am Montag, 28.08.2023, dann hat er sich auch nicht gemeldet. Ich habe bis 13:00 Uhr am Montag gewartet. und angerufen, er sagte, er sei in einer Schulung und kann es leider nichts sagen. Ich sagte, ich muss übermorgen mit der Arbeit beginnen und weiß nicht, wohin ich gehen soll! Dann sagte er, er würde mich nach 16 Uhr anrufen, was er aber nicht tat. Heute ist der 29.08.2023 und ich muss morgen zur Arbeit, aber ich weiß noch nicht, wo wer mich empfängt, ich habe mit der Personalabteilung gesprochen, die sagte, sie würden sich darum kümmern. Heute Nachmittag erhielt ich eine E-Mail, dass ich vom Vertrag zurücktreten solle und eine E-Mail, dass ich das Ganze kündigen möchte! Ich antwortete, dass ich es nicht tun würde, weil ich arbeiten wollte, und ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der vor mir liegt! Keine Antwort seit 13 Uhr und jetzt ist es 17 Uhr und ich weiß nicht, was ich tun soll!

Der Punkt für mich ist, dass ich keine Strafen wegen Vertragsbruch bezahlen möchte. Was kann ich in diesem Fall tun? Könnte ich Schadensersatz verlangen oder was würden Sie in diesem Fall tun?

Danke im Voraus für Ihre Hilfe.


-- Editiert von User am 29. August 2023 17:23

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18518 Beiträge, 6777x hilfreich)

Ruhig Blut, das zu allererst!
Vertragsstrafe ist nur denkbar, wenn sie im AV auch verankert ist. Davon oder dazu schreibst du nichts. Also wird es die auch nicht geben. Selbst wenn, würde Vertragsstrafe auch nur greifen, wenn du du schuldhaft vertragsbrüchig geworden bist. Nach den Anstrengungen, die du schilderst, ist das nicht in Sicht.

Fakt scheint zu sein, dass man mit dir einen AV abgeschlossen, dann aber aus irgendwelchen Gründen 'kalte Füße' bekommen hat - und dich nun bedrängt, deinerseits zu kündigen. Im Prinzip dürfte es pillepalle sein, wer wem kündigt: dir steht so oder so der vereinbarte Lohn zu.
Schadenersatz könntest du verlangen, wenn dir denn ein Schaden entstanden sein sollte. Der wäre zu beziffern.
Verlangen kannst du den Lohn ab Beginn der Beschäftigung bis zum letzten Tag.
Irgend jemand wird den AV ag-seitig unterschrieben haben; bei dem schlägst du morgen auf (und lässt dich ggf. nach Hause schicken). Ersatzweise suchst du die Personalabteilung auf.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127394 Beiträge, 40801x hilfreich)

Soweit ich es der wirren Schiulderung entnehme konnte, hat man zu Hause einen Arbeitsvertrag liegen.
Dieser ist zumindest von Dir unterschrieben.

Ist er auch vom Arbeitgeber unterschrieben?
Warum liegt der noch bei Dir zu Hause und noch nicht beim Arbeitgeber?



Zitat (von schüssel):
ich muss morgen zur Arbeit, aber ich weiß noch nicht, wo wer mich empfängt,

Und?
Man geht hin und schaut einfach wer einen dort empfängt.

Wobei mir der 30.08 als Arbeitsbeginn zwar etwas merkwürdig vorkommt, aber ist dann halt so.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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